
Zum Geltungsbereich des Landesgleichstellungsgesetz (LGG) gehören etwa die Verwaltungen des Landes Bremen und der Stadtgemeinden Bremen und Bremerhaven und die anderen nicht bundesunmittelbaren Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts im Lande Bremen sowie die Gerichte des Landes Bremen.
Anlässlich einer anstehenden Evaluation des LGG will die arbeitsmarkt- und gleichstellungspolitische Sprecherin der SPD-Fraktion, Sybille Böschen, vom Bremer Senat wissen, wie der genaue Auftrag zur Evaluation lautet und welche Geltungsbereiche des Gesetzes dabei untersucht werden sollen und welche nicht.
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