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Bremen & Bremerhaven

Dringlichkeitsantrag der Fraktionen DIE LINKE BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der SPD

 

Bundesweit herrscht derzeit ein Fachkräftemangel in den Sozial- und Erziehungsberufen, der insbesondere auch die Versorgung mit Lehrkräften betrifft. Auch die Bremer Schulen leiden darunter, dass Fachpersonal fehlt. Dabei besteht die Lücke in der Personalversorgung nicht gleichermaßen an allen Schulformen und in allen Fächern, außerdem ist sie von regionalen Gegebenheiten abhängig. Die Abdeckung des Unterrichts ist derzeit vor allem in den Randgebieten Bremens sowie in Bremerhaven gefährdet.

Der Senat hat in der 20. Wahlperiode bereits durch kurzfristige Maßnahmen reagiert, um den Personalmangel an den Bremer Schulen abzumildern. Hervorzuheben sind die Maßnahmen aus dem so genannten „back-to-school“-Programm, mit denen der Quereinstieg in den Schuldienst erheblich erleichtert wurde sowie Lehrkräfte in Teilzeit zu einer Aufstockung ihrer Stundenzahl bewegt werden konnten. Darüber hinaus wird in der Stadtgemeinde Bremen nun mithilfe von Abordnungen dafür gesorgt, dass die Personalversorgungsquote im Schuljahr 2023/24 auch am Stadtrand nicht wesentlich von denen der Innenstadt-Schulen abweicht.

Außerdem hat der Senat noch im April 2023 ein ausführliches Personalversorgungskonzept Schule vorgelegt, in dem die aktuelle Lücke sowie die mittelfristigen Personalbedarfe aufgezeigt sowie weitere Maßnahmen zur Verbesserung der Personalversorgung vorgeschlagen werden. Deutlich wird in dem Konzept, dass insbesondere im Bereich der Inklusion ein erheblicher Personalbedarf existiert, der mit den bestehenden Ausbildungskapazitäten im Studium an der Universität Bremen sowie im Referendariat am Landesinstitut für Schule (LIS) nicht abgedeckt werden wird. Um die Inklusion an den Schulen in beiden Stadtgemeinden abzusichern und konzeptionell auch weiterentwickeln zu können, ist es also unbedingt erforderlich, die Ausbildungskapazitäten in diesem Bereich in beiden Phasen der Lehramtsausbildung den schulischen Bedarfen entsprechend auszubauen. Ebenso muss die bestehende erfolgreiche Weiterbildung für Inklusive Pädagogik an der Universität kontinuierlich weiter angeboten werden, um insbesondere auch Quereinsteiger*innen in den Schuldienst die Option zu bieten, sich noch für die inklusive Förderung zu qualifizieren.

Aus dem Personalkonzept wird des Weiteren ersichtlich, dass in einigen naturwissenschaftlichen Fächern sowie in Mathematik die Studienkapazitäten an der Universität Bremen nicht ausgelastet sind und insgesamt das Lehramtsstudium darunter leidet, dass es zu oft nicht erfolgreich zu Ende geführt wird. Aufgrund des hohen Bedarfs an Fachkräften an den Schulen ist aber anzustreben, dass die vorhandenen Studienkapazitäten in Bereich des Lehramtes bestmöglich ausgeschöpft werden. Daher müssen gemeinsam mit der Universität Bremen Strategien entwickelt werden, Lehramtsstudiengänge bestmöglich auszulasten und die Zahl der Abbrüche bzw. die langen Studienzeiten im Master of Education zu verringern. Um dies zu erreichen, ist auch zu prüfen, ob in den überangewählten Lehramtsfächern eine Vergabe der Studienplätze nur anhand des Numerus Clausus erfolgen sollte oder ob nicht auch andere Zugangskriterien (wie pädagogische Vorkenntnisse oder Sprachfähigkeiten) als Vergabekriterien eingeführt werden können.

Die Bürgerschaft (Landtag) möge beschließen:

Die Bürgerschaft (Landtag) fordert den Senat auf,

  1. umgehend in seinen Gesprächen mit der Universität Bremen
    • zu prüfen, ob und wie die Kapazitäten im Bereich der inklusiven Pädagogik sowie den Erziehungswissenschaften an der Universität Bremen entsprechend der im Land Bremen bestehenden Bedarfe ausgebaut werden können und entsprechende die dafür erforderlichen zusätzlichen Stellenbedarfe an der Universität zu benennen
    • Strategien zu entwickeln, wie unterausgelastete Studienfächer im Bereich des Lehramtes zukünftig besser ausgelastet werden können.
    • auf der Basis vorliegender Analysen zu langen Studienzeiten und Abbruchgründen zu prüfen, welche konkrete Maßnahmen entwickelt werden können, um die Quote der erfolgreichen Studienabsolvent*innen im Lehramt zu erhöhen.
    • zu prüfen, ob aufgrund von Zugangsbeschränkungen pädagogisch vorqualifizierte Studienbewerber*innen von einer Studienaufnahme abgehalten werden und ggf. alternative Zugangswege zum Lehramtsstudium über die Anerkennung entsprechender Vorqualifikationen (z.B. Ausbildung zum*zur Erzieher*in oder Heilerziehungspfleger*in sowie Freiwilligendienste in pädagogischen Einrichtungen) zu öffnen.
    • zu prüfen, ob Kenntnisse von Herkunftssprachen wie zum Beispiel Türkisch oder Arabisch in verfassungsrechtlichem Rahmen als Zugangskriterium für ein Lehramtsstudium herangezogen werden können, um den Anteil an Studierenden mit Migrationsgeschichte im Lehramt zu steigern.
  2. umgehend in seinen Gesprächen mit dem Landesinstitut für Schule (LIS) zu klären, welche Kapazitätserhöhungen im Referendariat insbesondere für die Inklusion spätestens zum 1. Februar 2025 erfolgen müssen und die entsprechenden ergänzenden Stellenbedarfe am LIS zu benennen.
  3. die in Kooperation mit der Universität Bremen durchgeführte Weiterbildung für inklusives Lehramt über die gesamte 21. Wahlperiode weiterzuführen, aktiv an den Schulen zu bewerben und insbesondere Teilnehmer*innen aus dem „back-to-school“-Programm auf die Möglichkeit hinzuweisen, sich über diese Weiterbildung zur vollausgebildeten Lehrkraft weiterzuqualifizieren;
  4. dem Ausschuss für Wissenschaft, Medien, Datenschutz, Informationsfreiheit und Digitalisierung sowie der staatlichen Deputation für Kinder und Bildung sechs Monate nach Beschlussfassung zu berichten.

 

Miriam Strunge, Tim Sültenfuß, Sofia Leonidakis, Nelson Janßen
und Fraktion DIE LINKE

Franziska Tell, Dr. Henrike Müller und die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Falko Bries, Janina Strelow, Mustafa Güngör und Fraktion der SPD