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Küche

Kleine Anfrage der Fraktion der SPD

 

Gastronomiebetriebe und Lebensmittelhändler unterliegen gesetzlichen Vorschriften, die die Hygiene im Umgang mit Lebensmitteln in den Betrieben sicherstellen sollen. Deren Einhaltung wird im Land Bremen kontrolliert. Dabei fallen immer wieder Verstöße gegen die Gesetze und Vorschriften auf. Jüngst berichteten diverse Medien über die Verstöße, die der Lebensmittelüberwachungs-, Tierschutz- und Veterinärdienst (LMTVet) veröffentlicht.

Verbraucher:innen sind darauf angewiesen, dass die Schutzvorschriften eingehalten werden und die Einhaltung überprüft wird. Die Ergebnisse der Kontrollen erreichen oftmals aber nur im Falle von besonders gravierenden Funden die öffentliche Aufmerksamkeit. Um Verbraucher:innen die Möglichkeit zu geben, Verstöße nachzuvollziehen und damit auch indirekt den Druck zu erhöhen, die geltenden Vorschriften einzuhalten, ist die Veröffentlichung gravierender Verstöße wichtig. Zugleich sollen Betriebe die Möglichkeit haben, Mängel zügig zu beseitigen und so den Betrieb aufrecht zu erhalten.

Wir fragen den Senat:

  1. Wie oft und in welchem durchschnittlichen Abstand finden in Gastronomiebetrieben, Supermärkten, Lieferdiensten und Imbissen im Land Bremen Kontrollen hinsichtlich der Einhaltung der Lebensmittelhygienevorschriften statt? Wie viele der Kontrollen sind dabei im Durchschnitt unangemeldet?
  2. Wie viele der Kontrollen im Jahr 2023 wurden aufgrund von Hinweisen von Verbraucher:innen durchgeführt?
  3. Wie werden Verstöße gegen geltende Vorschriften der Lebensmittelhygiene in Bremen kategorisiert und ab wann muss ein Betrieb (vorläufig) geschlossen werden?
  4. Welche Kategorie des Verstoßes, bzw. welche Verstöße oder festgestellte Mängel gelten im Sinne des LMTVet als so gravierend, dass sie auf der Liste des LMTVet im Internet veröffentlicht werden?
  5. Wie lange sind die Verstöße öffentlich einsehbar?
  6. Werden Betriebe wieder von der Liste gestrichen, sobald die Mängel beseitigt wurden oder besteht auch nach Mängelbeseitigung der Listeneintrag fort?
  7. Wie lange haben Betriebe Zeit die Mängel zu beheben, bis eine erneute Kontrolle stattfindet?
  8. Welche Folgen hat ein Betrieb zu erwarten, wenn innerhalb von zwei Jahren wiederholt gravierende Verstöße im Rahmen von Kontrollen festgestellt wurden?
  9. Gibt es für Verbraucher:innen derzeit die Möglichkeit einzusehen, ob und wie oft ein Betrieb (Gastronomie, Supermarkt, Lieferdienst oder Imbiss) Bußgelder aufgrund von Verstößen gegen die geltenden Vorschriften zur Lebensmittelhygiene erhalten hat?
  10. Welche Beschwerde- bzw. Anzeigemöglichkeiten stehen Verbraucher:innen zur Verfügung, wenn sie in Gastronomiebetrieben, Supermärkten, Lieferdiensten und Imbissen im Land Bremen Verstöße gegen Lebensmittelhygienevorschriften bemerken?

 

 

Medine Yildiz, Jörg Zager, Mustafa Güngör und Fraktion der SPD