
Man würde die Fläche Brandenburgs benötigen, ganze 2,4 Millionen Hektar Land, um die Menge an Lebensmitteln zu erzeugen, die deutsche Haushalte jährlich wegwerfen. 81,6 Kilogramm Lebensmittel wurden im vergangenen Jahr weggeworfen – pro Kopf. Weitere 50 Kilogramm pro Kopf gehen zusätzlich dazu noch beim Transport, im Handel, bei oder nach der Produktion verloren. Eine gewaltige Zahl, in die etliche Akteure in Faktoren hineinspielen. Im Mai kündigte der Hamburger Justizsenator an, Containern – also die Entnahme von eigentlich weggeworfenen Lebensmitteln aus den Abfalltonnen von Supermärkten oder anderen Händlern – legalisieren zu wollen. Der Fall machte republikweit Schlagzeilen und wurde hitzig debattiert. Ein Bremer Supermarkt kündigte daraufhin an, das Containern auf ihrem Gelände tolerieren zu wollen, und brachte sogar Hinweisschilder für das korrekte und sichere Containern an. Doch dies kann keine dauerhafte Lösung sein. Zu Beginn des Jahres wurde in Frankreich ein Gesetz erlassen, das Supermärkte dazu verpflichtet, nicht verkaufte Lebensmittel an gemeinnützige Organisationen zu spenden. Deswegen fragen wir den Senat:
1. Wie bewertet der Senat eine gesetzliche Verpflichtung von Supermärkten, Lebensmittel nach Überschreiten des Mindesthaltbarkeitsdatums und vor Entsorgung als Abfall an Hilfsorganisationen wie den örtlichen Tafeln als Spende anzubieten?
2. Wie bewertet der Senat die von Hamburg geplante entsprechende Bundesratsinitiative für ein Gesetz gegen Lebensmittelverschwendung im Hinblick auf die von der Bundesernährungsministerin Julia Klöckner favorisierte Freiwilligkeit und beabsichtigt der Senat der Initiative aus Hamburg beizutreten?
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