Große Anfrage der Fraktionen der SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und DIE LINKE
Die Weiterentwicklung von Künstlicher Intelligenz (KI) wird unser Zusammenleben grundlegend verändern. KI hält bereits schrittweise Einzug in viele Bereiche, die das tägliche Leben direkt oder indirekt beeinflussen. Die wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Anwendungspotenziale reichen von präziserer Diagnostik in der Gesundheitsfürsorge über ressourceneffiziente Optimierung von Produktionsprozessen bis hin zur Entwicklung innovativer Bildungsangebote. Risiken hinsichtlich des Missbrauchs von Daten oder algorithmischer Diskriminierung können dabei jedoch nicht ignoriert werden. Schon der digitale Wandel hat in wenigen Jahren nahezu alle Gesellschaftsbereiche durchdrungen. KI beschleunigt diese Veränderungen erheblich und bringt neue Herausforderungen und Potenziale.
Hochschulen und Forschungseinrichtungen stehen dabei besonders im Fokus: An Hochschulen und Universitäten werden die Forscher:innen und Entwickler:innen von morgen ausgebildet, die nicht nur zum Einsatz neuester Technologien befähigt werden müssen, sondern dabei auch mit der rasend schnellen globalen Entwicklung Schritt halten müssen, die Digitalisierung und KI in ihren Feldern antreiben.
Politik muss diese Entwicklungen verstehen, verhandeln und Regulierungsrahmen schaffen, die die Grundpfeiler unserer unseres Zusammenlebens, der Wirtschaft, der öffentlichen Verwaltung, der Bildung und der Wissenschaft schützen und dabei Innovation ermöglichen und fördern. Denn die digitale Disruption der Gesellschaft durch KI-Anwendungen fordert die Politik dazu heraus, in diesem Raum Prinzipien von Freiheit, Recht, Gerechtigkeit und Solidarität zu wahren.
Das Europäische Parlament und die EU-Mitgliedstaaten haben sich im Dezember 2023 auf eine vorläufige Fassung des Artificial Intelligence Act (AIA) geeinigt, dessen Beschluss kurz bevorsteht. Mit dem AIA wird in der EU ein weltweit einmaliger und wegweisender Regulierungsrahmen für die Verwendung künstlicher Intelligenz geschaffen. Grundrechte, demokratische Institutionen, Rechtsstaatlichkeit und Umwelt sollen in der EU so vor den Gefahren des Missbrauchs von KI geschützt werden. Zugleich müssen dabei Innovation und Forschung gestärkt und gefördert werden. Vor diesem Hintergrund braucht es auch im Land Bremen eine systematische und politisch weitsichtige Auseinandersetzung mit den bevorstehenden Änderungen und der Bedeutung von KI, sowie des AIA für die Forschungsstandorte Bremen und Bremerhaven.
Das Land Bremen ist bereits heute ein wichtiger Standort für Forschung und Entwicklung an KI und verfügt über international sichtbare Spitzenwissenschaftler:innen und zahlreiche Studierende, die künftig Forschung, Wirtschaft und Gesellschaft voranbringen. Um das Knowhow aus der Forschungslandschaft und den Unternehmen stärker zusammenzubringen und das Land Bremen als KI-Standort zu stärken, hat der Senat im November 2020 die „BREMEN.KI-Strategie für Künstliche Intelligenz“ mit dem Startprojekt Bremer KI-Transfer-Zentrum mit zwei Standorten in Bremen und Bremerhaven verabschiedet. Ziel ist es, im KI-Transfer-Zentrum ein Innovationsmanagement aufzubauen, das die neusten Entwicklungen im Bereich KI aus der Forschung ermittelt und in die Wirtschaft transferiert (vgl. Drs. 20/900). Auch das Deutsche Forschungszentrum für Künstliche Intelligenz (DFKI), das einen Standort in Bremen betreibt, wird anteilig durch das Land Bremen finanziert. Zudem hat der Senat erst kürzlich Mittel für den Aufbau eines Biosignal-Hubs beschlossen. Insbesondere an der Schnittstelle von KI und Gesundheit liegen für das Land Bremen große Potenziale über die Forschung an menschzentrierter KI für Wirtschaft und Gesellschaft wegweisende Veränderungen für Pflege voranzubringen. Dem stetigen Austausch mit der Wirtschaft kommt nicht nur in diesem Forschungsfeld eine wichtige Rolle zu. Die anwendungsnahe Forschung kann im Land Bremen soziale Innovationen voranbringen, neben dem Forschungsstandort auch den Wirtschaftsstandort stärken und neue Arbeitsplätze schaffen und sichern. Dafür braucht es kluge und vorausschauende Investitionen und ein geschärftes Bewusstsein der Politik für die Bedarfe in Wissenschaft und Gesellschaft.
Wir fragen den Senat:
A. Standort und Bewertung laufender Programme
- Wie bewertet der Senat den aktuellen Stand der Nutzung von KI an den Hochschulen im Land Bremen
- Welche konkreten Programme und Initiativen hat der Senat implementiert oder geplant, um die Integration von KI in Forschung und Lehre an den Hochschulen zu fördern?
- Welche europäischen und nationalen Fördermittel werden dafür bereits genutzt oder angestrebt?
- In welchen Fachbereichen/Studiengängen sieht der Senat die größten Potenziale, KI auszubauen, zu implementieren und nutzbar zu machen?
- Die Universität Bremen hat sich mit dem Bereich „Minds Media Machines“ für die Vorauswahl der Exzellenzförderung beworben. Leider war diese Antragsskizze nicht erfolgreich. Wie wird die Forschung in diesem Bereich und insbesondere auch die Zusammenarbeit mit den Hochschulen Paderborn und Bielefeld jetzt abseits der Exzellenzförderung fortgeführt?
- Wie viele Studienplätze sind für den ab 2024/2025 geplanten neuen internationalen Masterstudiengang „Artificial Intelligence and Intelligent Systems“ geplant?
- Welche Rolle spielt Open Source in der Forschung im Land Bremen und wie setzt sich der Senat für die Verwendung von Open Source in der KI-Forschung im Land Bremen ein?
- Wie bewertet der Senat die bisherigen Forschungsprogramme zur Schnittstelle von KI und Gesundheit? Welche Bedeutung hat in diesem Zusammenhang das geplante Biosignals-Hub für menschzentrierte KI an der Universität Bremen und welche Effekte für Forschung und Wirtschaft erwartet der Senat von der Einrichtung?
- Welche Potenziale und Herausforderungen sieht der Senat bei der zunehmenden Internationalisierung der Wissenschafts- und Hochschullandschaft für die Implementierung von KI im Land Bremen?
- Wie bewertet der Senat den Austausch und die Zusammenarbeit zwischen Hochschulen im Land Bremen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen im Bereich KI?
- Wie bewertet der Senat das Engagement der Universität Bremen innerhalb des Deutschen Forschungszentrums für Künstliche Intelligenz (DFKI) und das zukünftige Potential des DFKI-Standorts Bremen?
- Wie wird sichergestellt, dass dabei beide Hochschulstandorte, Bremen und Bremerhaven, gleichermaßen einbezogen werden?
- Welche Rolle spielen KI-Entwicklungen in den Transferstrategien der Hochschulen im Lande Bremen? Wie können KI-bezogene Transferaktivitäten konkret gestärkt werden?
B. Nutzung und Nutzen von KI in der Verwaltung, Hochschulverwaltung und für Studierende
- Wie unterstützt der Senat die Weiterbildung von Mitarbeitenden der Hochschulen und Forschungseinrichtungen im Bereich KI im Land Bremen?
- Welche Maßnahmen ergreift der Senat, um sicherzustellen, dass Datenschutz und ethische Fragen im Zusammenhang mit der Nutzung von KI an den Hochschulen angemessen berücksichtigt werden?
- Welche Strategien verfolgt der Senat, um sicherzustellen, dass Studierende Zugang zu KI-bezogenen Bildungsangeboten und -ressourcen haben?
- Inwieweit werden Studierende bereits über die Bedeutung wissenschaftlicher Integrität in der Nutzung von KI für die Forschung sensibilisiert?
- Welche Entwicklungspotenziale durch KI in der Bewertung von Prüfungsleistungen und Chancen der Betrugserkennung sieht der Senat?
- Wie stellt der Senat sicher, dass Studierende mit Behinderungen gleichermaßen Zugang zu KI-Tools haben und welche Potenziale zur Verbesserung der Barrierefreiheit im Studium ermöglicht KI?
- Gibt es aus Sicht des Senats geschlechterbezogen unterschiedliche Zugänge zu der Nutzung von KI, und wenn ja, worauf sind diese begründet und wie kann ihnen entgegengewirkt werden?
- Wie plant der Senat, KI im Bereich der Hochschulverwaltung und -organisation einzusetzen, um Prozesse zu optimieren und den Studierendenservice zu verbessern?
- Welche Bedeutung misst der Senat dem Bereich Digital Public an der Universität Bremen für die Transformation von KI-Systemen in die öffentliche Verwaltung bei und inwieweit gibt es bereits Kooperation zur Entwicklung von KI-Programmen für die öffentliche Verwaltung im Land Bremen?
- Wie begegnet der Senat bei der Einführung von KI-Anwendungen in der öffentlichen Verwaltung dem Risiko algorithmischer Diskriminierung?
C. Potenziale für Anwendung und Zusammenarbeit zwischen Wissenschaft/Forschung und Wirtschaft
- Inwieweit wird die Kooperation zwischen den Hochschulen im Land Bremen und der Wirtschaft im Bereich KI aktuell gefördert?
- Wie bewertet der Senat die Potenziale des Center für Ko-konstruktive Künstliche Intelligenz für die Kooperation mit der Wirtschaft und die Effekte für den Wirtschaftsstandort Bremen?
- Welche strategische Bedeutung misst der Senat dem Digital Hub Industry für die bremische KI-Strategie und insbesondere dem Transfer von KI-Technologien zwischen Forschung und Wirtschaft bei?
- Welche Chancen sieht der Senat dabei insbesondere auch mit Blick auf die KI-Elemente in dem vom BMBF geförderten Projekten „MOIN – Modellprojekt Industriemathematik“ sowie der gleichfalls vom BMBF geförderten Beteiligung von Wissenschaftler:innen der Universität an dem Forschungs-Hub „6G Platform Germany“ für die nächste Generation der Mobilfunkkommunikation?
- Welche Schritte verfolgt der Senat, damit das Land Bremen als „KI Metropole des Nordens“ mit überregionaler Strahlkraft wahrgenommen wird?
- Wie bewertet der Senat den europäischen Artificial Intelligence Act und welche Effekte sind für das Land Bremen in den Bereichen Wissenschaft und Wirtschaft zu erwarten?
- In der KI-Strategie von 2021 ist in Aussicht gestellt, dass die Strategie kontinuierlich weiterentwickelt wird. Ist dies bereits erfolgt bzw. wann plant der Senat eine Überarbeitung der KI-Strategie von 2021?
Janina Strelow, Sülmez Çolak, Arno Gottschalk,
Mustafa Güngör und Fraktion der SPD
Dr. Franziska Tell, Dr. Emanuel Herold, Dr. Henrike Müller
und Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Tim Sültenfuß, Dariush Hassanpour, Nelson Janßen, Sofia Leonidakis
und Fraktion DIE LINKE