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Krümpfer: Verbesserungen für Kinder mit besonders großem Förderbedarf und bei der Vereinbarkeit von Familie und Beruf

Die Deputation für Kinder und Bildung hat heute eine Änderung des Ortsgesetzes zur Aufnahme von Kindern in Tageseinrichtungen und in der Kindertagespflege auf den Weg gebracht. In der kommenden Woche soll die Bürgerschaft das Gesetz nun endgültig beschließen.

„Mit dieser Änderung erhöhen wir den Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz für Kinder im Alter zwischen einem und drei Jahren von 20 auf 30 Stunden in der Woche“, freut sich Petra Krümpfer, Sprecherin für Kinder und Jugend der SPD-Fraktion. „Damit erhöhen wir unabhängig von individuell nachgewiesenen Bedarfen die Zeiten, in denen alle Kinder betreut und gefördert werden können. Und dies ist nicht nur aus pädagogischen Gründen sinnvoll, es hilft auch ganz konkret den Eltern, die diese Kinder nun gemeinsam mit möglichen Geschwisterkindern, die älter als drei Jahre sind, aus der Einrichtung abholen können. Dies ist also in doppelter Hinsicht eine gute Nachricht.“

Wichtige Neuerungen sieht die stellvertretende Vorsitzende der SPD-Fraktion zudem bei den Kriterien, die künftig angelegt werden sollen, wenn es in einer Einrichtung mehr Anmeldungen als Plätze gibt. „Künftig haben diejenigen Kinder Vorrang, bei denen das Amt für soziale Dienste bescheinigt, dass die Förderung in einer Kindertageseinrichtung geboten ist. Das ist absolut richtig, denn diese Kinder brauchen dringend die frühkindliche Förderung. Und auf diese Weise gewährleisten wir, dass sie sie auch erhalten und einen Platz bekommen.“
Bei den Kriterien habe es aber auch noch weitere Neuerungen gegeben, so Krümpfer. „Mit den neuen Kriterien finden zum einen Kinder im letzten Jahr vor der Einschulung stärker Berücksichtigung. Das ist wichtig, damit die Kinder gut auf die Schule vorbereitet und eventuelle Förderbedarfe erkannt und angegangen werden können. Zum anderen legen wir einen stärkeren Fokus auf die Vereinbarkeit von Familie und Beruf, indem wir Erwerbstätigkeit, aber auch Arbeitssuche sowie Schul- oder Hochschulausbildung als Kriterium berücksichtigen. Und wir tun gezielt etwas für Alleinerziehende, denn auch dies wird künftig ein Kriterium sein. Dies ist ein wichtiger Schritt, denn gerade diese Menschen sind auf eine Kinderbetreuung angewiesen, um Arbeiten gehen oder sich eine Arbeit suchen zu können.“