Auf Bundesebene wurde vor kurzem beschlossen, dass pflegebedürftige Menschen Unterstützung bekommen, um den Weg zum Arzt zurückzulegen. Für sie wird ein Transport durch die Gesetzliche Krankenversicherung finanziert.
Für zumeist ältere Menschen, die nicht pflegebedürftig sind und die somit keinen Anspruch auf den von den Krankenkassen finanzierten Fahrdienst zum Hausarzt haben, besteht die Gefahr, dass sie aufgrund ihrer eingeschränkten Mobilität auf einen notwendigen Arztbesuch verzichten. Diese Gefahr besteht insbesondere dann, wenn die Rente klein ist oder eine Unterstützung des sozialen Umfeldes, zum Beispiel durch Familienangehörige oder Nachbarn, fehlt. Die gesetzlichen Krankenkassen bezahlen grundsätzlich nur Fahrten zur ärztlichen Behandlung, wenn sie medizinisch zwingend notwendig sind und vom Arzt verordnet wurden. Wer ohne Rücksprache mit den Krankenkassen und ohne Verordnung des Arztes ein Taxi bestellt und sich zum Arzt oder ins Krankenhaus fahren lässt, kann eine böse Überraschung erleben und auf den Fahrtkosten sitzen bleiben.
Um eine Übernahme der Krankenfahrtkosten ohne eine bestehende Pflegebedürftigkeit zu beantragen, ist nach derzeitiger Gesetzeslage ein bürokratischer Weg zu beschreiten, der für ältere Menschen oft schwer zu bewältigen ist. Gerade bei älteren Menschen bestehen aber oft chronische Krankheiten, die regelmäßige Arztbesuche erfordern, auch wenn keine Pflegebedürftigkeit vorliegt.
Vor diesem Hintergrund möchte die gesundheitspolitische Sprecherin der SPD-Fraktion, Steffi Dehne, vom Bremer Senat wissen, wie sich das Genehmigungsverfahren zur Fahrtkostenerstattung für den Arztbesuch von mobilitätseingeschränkten Menschen, die nicht pflegebedürftig sind, derzeit gestaltet. Außerdem soll der Senat darstellen, ob ihm andere Modelle aus anderen Ländern oder Kommunen bekannt sind, die es insbesondere älteren und mobilitätseingeschränkten Menschen erleichtern, einen Arzt oder eine Ärztin aufzusuchen.
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