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Kostenheranziehung von jungen Menschen in der Jugendhilfe deutlich reduzieren!

Bargeld

Das erste selbstverdiente Geld ist ein wichtiger Meilenstein auf dem Weg in ein selbstständiges Leben. So lässt sich der Umgang mit Geld und das Sorgen für sich selbst erlernen. Auch das Gefühl, sich etwas verdient zu haben und sich durch eigene Arbeit Wünsche erfüllen zu können, ist eine wichtige Erfahrung für junge Menschen. Dieses trifft besonders auf diejenigen zu, die anstatt bei ihren leiblichen Eltern in Pflegefamilien oder Jugendhilfeeinrichtungen aufwachsen. Minderjährige Pflegekinder und Jugendliche in betreuten Wohneinrichtungen erhalten Hilfen zur Erziehung und, nach Vollendung des 18. Lebensjahres, häufig auch Hilfen für junge Volljährige nach SGB VIII.

Wenn diese jungen Menschen aber anfangen zu arbeiten bzw. eine Ausbildung beginnen, müssen sie einen erheblichen Teil ihrer Einkünfte (75 Prozent) abgeben, um sich damit an den Kosten ihres Lebensunterhaltes und ihrer Miete, die im Rahmen der Hilfe zur Erziehung neben den Betreuungskosten von den Jugendämtern getragen werden, zu beteiligen. § 94 Absatz 6 des SGB VIII legt fest, dass junge Menschen mit eigenem Einkommen einen finanziellen Beitrag für die vollstationäre Betreuung in einer Pflegefamilie oder einer Jugendhilfeeinrichtung erbringen müssen. Sie müssen 75 Prozent ihres Nettoeinkommens, welches sie im Rahmen ihrer Ausbildung oder eines Nebenjobs verdienen, an das Jugendamt zahlen. § 94 formuliert aber auch, dass „ein geringerer Kostenbeitrag erhoben oder gänzlich von der Erhebung des Kostenbeitrags abgesehen werden kann, wenn das Einkommen aus einer Tätigkeit stammt, die dem Zweck der Leistung dient“.

Das Bremer Jugendamt richtet seine Praxis aktuell an den Empfehlungen der Bundesarbeitsgemeinschaft der Landesjugendämter (BAG) aus. Hiernach wird die Heranziehung in Höhe von 75 Prozent ab dem ersten Monat des Einkommens empfohlen. Angelehnt an die Empfehlungen beginnt Bremen aber erst ab dem zweiten Monat des Einkommens mit der Heranziehung und gewährt zusätzlich neben Taschengeld auch Fahrgeld sowie mindestens 100 Euro des Erwerbseinkommens.

In anderen Jugendamtsbezirken, die ebenfalls den Empfehlungen der BAG der Landesjugendämtern folgten, sind mehrere Klagen von Jugendlichen gegen diese Praxis erfolgreich gewesen (z.B.: VGH Bayern, 25.09.2019, Az. 12 BV 18.1274; OVG Sachsen, 09.05.2019, Az. 3 A 751/18).Gegen die sächsische Entscheidung ist aktuell die Revision beim Bundesverwaltungsgericht anhängig (Az. 5 C 9.19). Die Gerichte urteilten regelmäßig, dass die Ausbildung der Jugendlichen den Zweck der Hilfen zur Erziehung unterstütze und deswegen eine deutlich geringere Heranziehung des Verdienstes als die üblichen 75 Prozent gerechtfertigt sei. Zwar sind diese Urteile für die Bremer Praxis formal nicht bindend, sie sprechen aber für eine Überarbeitung der bestehenden Praxis.

Von den Jugendlichen wird die gegenwärtige Praxis als demotivierend erlebt. Sie kann Anreize für Jugendliche und junge Volljährige, den ersten Schritt in die Selbstständigkeit zu wagen, untergraben. Zudem nimmt es ihnen die Möglichkeit, einen Teil ihres Verdienstes für weitere Schritte ins Erwachsenenleben und die Selbständigkeit anzusparen. Bereits für junge Menschen muss der Rahmen so gesteckt sein, dass sich die eigene Selbstständigkeit in jedem Fall lohnt. Leistung und Engagement dürfen nicht bestraft werden. Zudem darf nicht vergessen werden, dass die Jugendlichen für eine Unterbringung außerhalb ihrer Familie aufkommen, die sie in den meisten Fällen nicht selber verschuldet haben.

Eine Änderung der sozialgesetzlichen Regelungen ist notwendig, um den davon betroffenen jungen Leuten dieselben Chancen einzuräumen wie anderen Jugendlichen und jungen Volljährigen. Die Kostenbeteiligung von jungen Menschen in staatlicher Obhut und vergleichbaren Maßnahmen der Erziehungshilfe muss daher deutlich abgesenkt werden.

Dies wurde bereits in der vergangenen Legislaturperiode mit dem „Gesetz zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen“ (SGB VIII-Reform) angestrebt und gehörte zwischen Bund und Ländern zu den nicht wesentlich strittigen Änderungsvorschlägen. Auch das Land Bremen setzte und setzt sich maßgeblich dafür ein, diese Belastung für ohnehin in schwierigen Lebenslagen aufwachsende junge Menschen deutlich zu reduzieren. Als Fazit des Beteiligungsprozesses „Mitreden-Mitgestalten“ zum zweiten Anlauf der SGB VIII-Reform des BMFSFJ hat Bundeministerin Giffey im Dezember 2019 angekündigt, im Gesetzesentwurf eine Reduzierung der Kostenbeteiligung junger Menschen auf 25 Prozent ihres Einkommens vorzuschlagen.