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Bremen & Bremerhaven

Volker Stahmann

Das Bremer Verwaltungsgericht hat heute die eingereichten Klagen gegen Abgabenbescheide nach dem Gesetz zur Errichtung eines Ausbildungsunterstützungsfonds im Land abgewiesen. „Das ist ein sehr guter Tag im Sinne der jungen Menschen in Bremen und Bremerhaven“, kommentierte Volker Stahmann, wirtschaftspolitischer Sprecher der SPD-Fraktion, das Urteil.

Der Sozialdemokrat wies darauf hin, dass dies bereits das dritte Gerichtsverfahren gewesen sei, das die Rechtmäßigkeit des neuen Fonds bestätigt habe. Jetzt komme es darauf an, die Umsetzung des Umlageverfahrens weiter voranzutreiben. „Wir sind froh, dass das Thema nun endlich durch ist – und wir richtig durchstarten können“, so Stahmann. „Jetzt können die Mittel zur Unterstützung der Betriebe ausgegeben werden. Und jetzt können wir die im Verwaltungsrat besprochenen Maßnahmen auch tatsächlich umsetzen.“

Zum Hintergrund: Der Ausbildungsunterstützungsfonds ist ein von der rot-grün-roten Koalition eingeführtes Solidarprinzip, bei dem alle Betriebe in Bremen und Bremerhaven einzahlen, um Ausbildungen zu fördern und den Fachkräftemangel zu bekämpfen. Konkret bedeutet das: Alle Betriebe zahlen ein, ausbildende Betriebe bekommen etwas zurück. Kein Betrieb soll aufgrund des Aufwandes auf Ausbildung verzichten und alle Betriebe sollen die Möglichkeit haben, Unterstützung bei der Ausbildung zu bekommen.

 

 

Andreas Reißig

Pressesprecher

 

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