Am 6. Mai 2021 wurden die Kinderrechte in der Bremischen Landesverfassung deutlich gestärkt, indem u.a. auch umfassende Beteiligungsrechte von Kindern mit aufgenommen wurden. Mit dieser vergleichsweisen starken Verankerung von Kinderrechten in einer deutschen Landesverfassung hat das Land Bremen ein Zeichen gesetzt, welche hohe Bedeutung es Kindern und Jugendlichen und ihren Belangen beimisst. Gleichzeitig wurde die rechtliche Grundlage geschaffen, um auf die Förderung der persönlichen Entwicklung sowie die Stärkung der Partizipation und Demokratiebildung von Kindern und Jugendlichen in unseren Stadtgesellschaften hinzuwirken.
Auch die UN-Kinderrechtskonvention, die EU-Kinderrechtsstrategie und die Reform des SGB VIII bieten einen wichtigen Rahmen, wenn es darum geht, Kinder zu stärken, sie über ihre Rechte zu informieren und ihre persönliche und politische Teilhabe zu stärken. Dies bedeutet jedoch nicht automatisch, dass die Rechte der Kinder auch konkret in allen Lebenswelten angegangen und umgesetzt werden. Hier gibt es bundesweit und auch bei uns in Bremen und Bremerhaven noch Handlungsbedarf.
Zunächst müssen Kinder und Jugendliche ihre Rechte kennen und an sie herangeführt werden, um ein Selbstverständnis als Rechteträger:innen zu erlangen, um sich an sie betreffenden demokratischen Prozessen beteiligen und um sich in schwierigen Situationen Hilfe holen zu können.
Mit dem (über die Aktion Mensch geförderten) Kinder- und Jugendrechtebüro im Kinderschutzbund Bremen ist dazu ein wesentlicher Schritt zur Vernetzung, Bekanntmachung und Fortbildung im Thema Kinderrechte erfolgt. Diese erfolgreichen Ansätze gilt es auszubauen, zu etablieren und zu verstetigen. Vor allem müssen aber auch die Vertreter:innen und Handelnden in den öffentlichen Einrichtungen die Rechte der Kinder kennen, sich dafür einsetzen, eine entsprechende Haltung gewinnen und die jungen Menschen angemessen beteiligen.
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