Unsere politische Arbeit für
Bremen & Bremerhaven

Hände in der Mitte zusammengelegt

Dringlichkeitsantrag der Fraktionen Die Linke, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

 

Die erfolgreiche Arbeit der Jugendverbände beruht seit jeher zum guten Teil auf dem ehrenamtlichen Engagement von erfahrenen Jugendlichen und jungen Erwachsenen, die die Leitung von Jugendgruppen in dem jeweiligen Verband übernehmen. Früher stellten die Jugendverbände nach interner Schulung einen „Jugendleiterausweis“ ihres Verbandes aus. 1999 wurde die bundeseinheitliche „Jugendleiter*innen-Card“ (Juleica) eingeführt, die eine Ausbildung nach festgelegten Qualitätskriterien voraussetzt und als amtlicher Ausweis für ehrenamtlich Tätige in der Jugendarbeit ausgegeben wird. Die Juleica dient als Qualifikationsnachweis und legitimiert die Inhaber*innen der Karte gegenüber den Erziehungsberechtigten minderjähriger Teilnehmer*innen von Angeboten in der Kinder- und Jugendarbeit. Eltern und Erziehungsberechtigte gewinnen im Gegenzug die Sicherheit, dass ihre Kinder von qualifizierten ehrenamtlichen Kräften betreut werden. Auch gegenüber öffentlichen Stellen, wie z.B. Informations- und Beratungsstellen, Jugendeinrichtungen, Polizei und Konsulaten sind Inhaber*innen der Juleica legitimiert.

Die 30-stündige praktische und theoretische Qualifizierung zum Erwerb der Juleica umfasst mindestens folgende Inhalte:

  • Aufgaben und Funktionen der Jugendleiter*in und Befähigung zur Leitung von Gruppen,
  • Ziele, Methoden und Aufgaben der Jugendarbeit,
  • Rechts- und Organisationsfragen der Jugendarbeit,
  • psychologische und pädagogische Grundlagen für die Arbeit mit Kindern und Jugendlichen,
  • Gefährdungstatbestände des Jugendalters und Fragen des Kinder- und Jugendschutzes und Kenntnisse in Bezug auf den Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung nach § 8 a SGB VIII.
  • Aktuelle Themen des Jugendalters und der Jugendarbeit wie zum Beispiel Partizipation, Gendergerechtigkeit, Diversität, Inklusion, Demokratieverständnis und Internationaler Jugendaustausch werden darüber hinaus je nach Bedarf aufgegriffen.
  • Zusätzlich sind ausreichende Kenntnisse in Erster Hilfe nachzuweisen.

Für die Juleica-Inhaber*innen liegt die wichtigste Belohnung für den Aufwand der Ausbildung in den erworbenen Kenntnissen und in der Möglichkeit, diese im Jugendverband bei der Gruppenarbeit mit Kindern und Jugendlichen umzusetzen. Von Beginn an war mit der Juleica aber auch die Idee verbunden, dass Kommunen mit ihr ihre Anerkennung für die ehrenamtliche Arbeit der Jugendleiter*innen ausdrücken können, etwa in Form von freien Eintritten, wie es sie für Inhaber*innen einer Ehrenamtskarte gibt. Damit soll gewürdigt werden, dass Jugendleiter*innen mit ihrer ehrenamtlichen Arbeit ein wichtiges und unverzichtbares Standbein der Jugendverbandsarbeit und der sozialen Strukturen in den Kommunen darstellen.

In Berlin und Brandenburg gibt es bereits seit ein paar Jahren eine Regelung: Alle Jugendleiter*innen, die nach ihrer erfolgreichen Juleica-Schulung die Jugendleiter*innen-Card als Nachweis erhalten, finden seit Mai 2022 einen Aufdruck mit den Logos der Länder Berlin und Brandenburg auf der Rückseite, zusammen mit dem Hinweis, dass die Juleica gültig als Ehrenamtskarte in Berlin und Brandenburg ist. Das Land Bremen gehört zu den Bundesländern, in denen Juleica-Inhaber*innen derzeit nicht automatisch die Ehrenamtskarte erhalten. Dies steht im Widerspruch zur Anerkennung des ehrenamtlichen Engagements in der Jugendverbandsarbeit, die das Land Bremen ausdrücklich betont. Wir setzen uns daher dafür ein, dass mit der Ausstellung der Juleica automatisch auch die Ehrenamtskarte erworben wird. Zudem fordern wir, dass das Angebot der Ehrenamtskarte erweitert wird, sodass mehr jugendrelevante Einrichtungen und Freizeitangebote, die von jungen Menschen genutzt werden, in das Ermäßigungsprogramm aufgenommen werden.

 

Die Bürgerschaft (Landtag) möge beschließen:

Die Bürgerschaft (Landtag) fordert den Senat auf,

  1. ein Konzept zu entwickeln,
    1. das nach dem Abschluss der Jugendleiter*innenausbildung gemeinsam mit dem Erhalt der Juleica den automatischen Erhalt der Ehrenamtskarte ermöglicht, ohne dass Letztere separat beantragt werden muss,
    2. das die Angebote der Ehrenamtskarte für die Zielgruppe „Jugendliche und junge Erwachsene“ überprüft und ggf. erweitert;
  1. bei den städtischen Eigenbetrieben und Institutionen im Bereich Bildung (wie Volkshochschule, Stadtbibliothek), Kultur (Museen, Theater und anderen) und den städtischen Schwimmbädern in Bremen und Bremerhaven dafür zu werben, Vergünstigungen für die Inhaber*innen der der Ehrenamtskarte sowie ggf. Gruppenrabatte für Gruppen von jungen Menschen unter Leitung einer* Inhaberin*/eines* Inhabers* einer Juleica anzubieten;
  2. bei Zuwendungsempfänger*innen im Bereich Sport, Freizeit, Kultur und Bildung in Bremen und Bremerhaven dafür zu werben, auf ihre Angebote Vergünstigungen für die Inhaber*innen der Ehrenamtskarte sowie Gruppenrabatte für Gruppen von jungen Menschen unter Leitung einer* Inhaberin*/eines* Inhabers* einer Juleica einzuführen;
  3. die staatliche Deputation für Soziales, Jugend und Integration binnen vier Monaten nach Beschlussfassung über den Fortschritt der Umsetzung und über die getroffenen Maßnahmen zu informieren.

 

Dariush Hassanpour, Sofia Leonidakis, Nelson Janßen und Fraktion Die Linke

Selin Arpaz, Janina Strelow, Mustafa Güngör und Fraktion der SPD

Sahhanim Görgü-Philipp, Dr. Henrike Müller und Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN