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„Inkognito-App“ zur Bekämpfung von häuslicher Gewalt nutzen?

Hand mit Mobiltelefon

Wir fragen den Senat:

  1. Inwieweit hat der Senat Kenntnis über sogenannte Inkognito-Apps, die Betroffenen von häuslicher Gewalt in akuten Gefahrensituationen mittels eines „stillen Notrufs“ sowie durch Informationen zu Beratungsstellen und zur Dokumentation von Beweisen helfen soll und wie bewertet er diese als Instrument zur Bekämpfung von häuslicher Gewalt?
  2. Beabsichtigt der Senat, eine solche App für das Land Bremen auf den Weg zu bringen, eventuell auch mit anderen Bundesländern?
  3. Von welchem Kostenrahmen geht der Senat bei einer möglichen Einführung einer Inkognito-App aus?