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Frauenärztin hält schwangerer Frau die Hände

Kleine Anfrage der Fraktion der SPD

 

Tätowierungen und Piercings sind mittlerweile in der Mitte der Gesellschaft angekommen. Immer mehr seriöse, aber auch zweifelhafte Studios öffnen ihre Türen. Die Auswahl des Studios erfolgt dabei oft nach geografischer Nähe und künstlerischen Kriterien. Nicht zu vernachlässigen sind jedoch auch die Hygienestandards. Je nach Größe und Position können Tätowierungen und Piercings größere Verletzungen der Haut mit sich bringen. Diese in der Sache liegenden Verletzungen bringen bei unsachgemäßer Vorgehensweise und anschließender Pflege immer auch Risiken verschiedenster Art mit sich. Darüber hinaus sollte eine Übertragung von Krankheitserregern zwischen Kund:innen und der/dem Tätowierer:in durch die Einhaltung von Vorschriften weitestgehend ausgeschlossen werden.

Dennoch gibt es immer wieder Berichte von Infektionen. Beim Tätowieren wird mit Nadeln Farbstoff in verschiedene Hautschichten eingestochen, was zu Blutungen und dem Austreten von Serum führen kann. Erfolgen keine sachkundlichen und nach Vorgaben korrekte Aufbereitung und Desinfektion der Arbeitsfläche, den Gerätschaften, des/der Tätowierer:in und der Kund:innen, werden Schutzmaterialien nicht vorschriftsmäßig gelagert und gewechselt, können Erreger übertragen werden. Allein die Haltbarkeit der zu verwendenden Materialien und korrekte Lagerung sind stetig zu überprüfen. Ebenso wie beim Stechen von Tattoos kann auch das Stechen von Piercings zu Folgeschäden führen. Bei unsachgemäßer Behandlung, Benutzung und Nachsorge aller Vorgänge kann es zu schwerwiegenden Folgeschäden bei Kund:innen so wie Behandelnden kommen. Die gängigsten Vorkommnisse sind z.B. Wundinfektionen, ungewollte Narbenbildung, Fehlstellungen des Knorpels und Verwachsungen. Allergische Reaktionen auf nicht geeignete Materialien sind ebenfalls keine Seltenheit.

Um Tätowierungen oder Piercings zu stechen, sind Auflagen zwingend erforderlich. Geschützte Berufsbilder sind es allerdings nicht. Darum sind die Einhaltung und Kontrolle der geltenden Vorschriften, insbesondere im Bereich Hygiene essenziell, um Kund:innen sichere Tätowierungen und Piercings zu ermöglichen. Es gilt zu verhindern, dass vermeidbare Infektionen medizinisch behandelt werden müssen und niemand einem unnötigen Risiko ausgesetzt wird.

Wir fragen den Senat:

  1. Wie viele registrierte Tattoo- und Piercingstudios bzw. Piercer:innen und Tätowierer:innen (gemeldet durch Gewerbeschein) gibt es im Land Bremen?
  2. Welche Voraussetzungen oder Anforderungen gelten zum Betrieb von Tattoo- und Piercingstudios bzw. für die Ausübung der Tätigkeit?
  3. Inwiefern beinhalten die Anforderungen folgende Bereiche:
    a) Welche Anforderungen und Sachkundenachweise gelten hinsichtlich Hygieneschulungen der Inhaber:in und Mitarbeitenden?
    b) Welche Anforderungen und Sachkundenachweise gelten hinsichtlich der Schulung der Inhaber:in und Mitarbeitenden im Umgang mit Materialkunde, Farbkunde (siehe Tätowiermittelverordnung), Wundversorgung und Nachsorge bzw. Hilfe bei Komplikationen in der Wundheilphase?
  4. Welche Qualifikation benötigt der Betreiber, um Personal zu schulen?
  5. Gibt es im Land Bremen Unternehmen die Piercing- oder Tattoostudios beraten oder begleiten in der Verbesserung der Hygienebedingungen, Wundversorgung oder anderen Bereichen, wie z.B. Clean Protect Hamburg? Wenn ja, welche Qualifikationen vermitteln sie auf welcher Rechtsgrundlage?
  6. Wird bei perkutanem Körperschmuck (Piercings stechen) ein Nachweis über die korrekte Aufbereitung der Materialien gefordert bzw. auf die Pflicht zur Nutzung von Einwegprodukten geachtet?
  7. Inwiefern wird die Einhaltung der Tätowiermittelverordnung, die die Anforderungen an die zu benutzenden Materialien festlegt, in Tattoo- und Piercingstudios überwacht?
  8. Durch wen und wie häufig werden Kontrollen zur Überwachung und Begleitung der Betriebe durchgeführt?
  9. Werden Kontrollen zur Mindestlohnzahlung und zur Vorbeugung von Schwarzarbeit durchgeführt?
  10. Werden Prüfungen auf geeignete Räumlichkeiten (Größe, Ausstattung) vor Öffnung und Inbetriebnahme vorgenommen? Wenn ja, nach welchen Richtlinien?
  11. Wie oft wurden in den Jahren 2022 bis 2024 Piercing- oder Tattoostudios wegen Auffälligkeiten geschlossen oder verwarnt?
  12. Werden Autoklaven regelmäßig auf Keime untersucht bzw. ihre vorgegebenen Intervallprüfungen kontrolliert? Werden Keimteststreifen abgenommen und wenn ja, durch welche Stelle?
  13. Sind die Gesundheitsämter in Bremen und Bremerhaven personell und technisch in der Lage diese Geräte zu warten und werden Wartungsnachweise eingefordert wie z.B in Niedersachen?

 

 

Holger Welt, Jörg Zager, Ute Reimers-Bruns, Medine Yildiz, Mustafa Güngör und Fraktion der SPD