Die Corona-Pandemie stellt Bremen und Bremerhaven vor gewaltige soziale und ökonomische Herausforderungen. Eilige Erstmaßnahmen zielten auf die Eindämmung der Virusausbreitung, die notwendige Ausstattung der medizinischen Versorgung sowie die Vermeidung akuter Notlagen von Bürgerinnen und Bürgern sowie von Unternehmen und Selbstständigen ab. Die Initiative des Senats zur Einrichtung eines kreditfinanzierten Bremen-Fonds in Höhe von zunächst 1,2 Milliarden Euro soll nun eine beginnende Bewältigung von mittel- sowie langfristigen Folgen der Corona-Krise ermöglichen. Nach Artikel 131a der Bremer Landesverfassung ist eine entsprechende Kreditaufnahme infolge einer Naturkatastrophe wie der Covid-19-Pandemie möglich. Die geltende Schuldenbremse bleibt davon unberührt. Zur Tilgung der Sonderlasten ist vorerst ein Zeitraum von 30 Jahren vorgesehen.
„Der neue Bremen-Fonds zeigt wichtige und nötige Perspektiven auf. Die Einrichtung dieses Sonderfonds ist ein mutiger und richtiger Schritt, um im Umgang mit der gegenwärtigen Ausnahmesituation auch künftig auf allen Ebenen handlungsfähig zu bleiben. Darüber haben wir im Parlament als Haushaltsgesetzgeber maßgeblich zu entscheiden. Unser gemeinsames Ziel muss es sein, die Mittel geschickt so einzusetzen, dass Bremen und Bremerhaven sich wirtschaftlich und sozial möglichst rasch von den Folgen der Epidemie erholen“, sagt Mustafa Güngör, Vorsitzender der SPD-Fraktion. „Fest steht: Auf Besonnenheit und Solidarität wird es auch bei der Krisenbewältigung ankommen. Es ist für Bremer Verhältnisse ein außergewöhnlich großes Maßnahmenpaket, dessen Last unsere Folgegenerationen noch zu schultern haben werden. Deshalb muss es ausnahmslos der gemeinsamen Krisenbewältigung zugutekommen. Für jeden Euro wird im Rahmen parlamentarischer Initiativen genau geprüft werden, welcher Verwendung er zugeführt wird. Gleichzeitig müssen die Mittel zügig zuerst an den Stellen ankommen, an denen sie infolge der Corona-Epidemie am dringendsten gebraucht werden.“
Mit dem Sonderfonds sollen unter anderem Maßnahmen wie nötige Soforthilfen, Unternehmensdarlehen, die Förderung der Digitalisierung in Verwaltungen und Bildungseinrichtungen, die Förderung von Einzelhandel, Gastronomie und öffentlicher Infrastruktur sowie mögliche Beteiligungen an Privatunternehmen zur Vermeidung von Insolvenzen finanziert werden. „Wir werden mit diesem finanzpolitischen Kraftakt entschlossen den durch die Epidemie entstandenen Folgeschäden entgegenwirken. Das schließt wirtschaftliche und infrastrukturelle Anstrengungen zum Erhalt sozialer Gerechtigkeit in allen Facetten genauso ein wie das gezielte Stärken der Kaufkraft, die infolge der Pandemie gelitten hat“, sagt Güngör. Ziel sei es, stabile Rahmenbedingungen zu schaffen. Güngör: „Der Sonderfonds sorgt maßgeblich für nachhaltige Stabilität in der Gesundheitsversorgung, der Gesellschaft, der Wirtschaft und auf dem Arbeitsmarkt, der Versorgungssicherheit und in kritischen Infrastrukturen.“
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