
1. Wer im Lande Bremen ist berechtigt, eine Belehrung für Beschäftigte im Lebensmittelbereich gem. § 43 Infektionsschutzgesetz vorzunehmen und die entsprechende Bescheinigung auszustellen?
2. Wie lange ist die durchschnittliche Wartezeit in Bremen und in Bremerhaven, bis Interessent*innen den Termin für eine Belehrung wahrnehmen können?
3. Ist geplant, wie z. B. In Hamburg, Ärzt*innen als Beliehene mit dieser Aufgabe zu betrauen, um die Wartezeiten für Interessenten zu verkürzen?
SPD-Bürgerschaftsfraktion
Land Bremen
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