Der Bundesfinanzhof hat Anfang des Jahres im sogenannten attac-Urteil über Fragen der Gemeinnützigkeit im Zusammenhang mit politischem Engagement entschieden, und die Abgabenordnung dabei zu Lasten vieler zivilgesellschaftlicher Vereine, die sich politisch betätigen, eng ausgelegt: „Die Verfolgung politischer Zwecke ist im Steuerrecht nicht gemeinnützig. Gemeinnützige Körperschaften haben kein allgemeinpolitisches Mandat“, lautete der Tenor des Gerichtes. In der Vorinstanz hatte das Hessische Finanzgericht noch argumentiert, dass der attac Trägerverein e.V. den Gemeinnützigkeitszweck der politischen Bildung (§52 Absatz 2 Nr 7 Abgabenordnung) für sich geltend machen könne.
Die Entscheidung des Bundesfinanzhofes hat schließlich im Oktober 2019 dazu geführt, dass durch das Berliner Finanzamt auch dem Verein Campact e.V. die Gemeinnützigkeit entzogen wurde, weiteren Vereinen drohen ähnliche Probleme. Der Entzug der Gemeinnützigkeit hat für Vereine große steuerrechtliche Nachteile, weil private Spenden nicht mehr steuerlich absetzbar sind und gerade Vereine ohne kommerzielle oder institutionelle Zuwendungen auf diese Spenden angewiesen sind.
Grundlage für die Entscheidung des Bundesfinanzhofes ist die Abgabenordnung. Dort sind 25 inhaltliche Ziele aufgelistet, die Vereine für eine Anerkennung der Gemeinnützigkeit tatsächlich verfolgen müssen. Die Liste umfasst viele unterschiedliche Punkte und ist ebenso unterschiedlich detailliert. So kennt die Abgabenordnung eine Unterscheidung zwischen Karneval und Fasching, stellt klar „Schach gilt als Sport“ und enthält Passagen zum Modellflug und Amateurfunk.
Ein explizites Kriterium für die steuerliche Förderung zur Wahr¬nehmung und Verwirklichung von Grund¬- und Menschenrechten, Frieden, Klimaschutz, sozialer Gerechtigkeit, informationeller Selbstbestimmung und der Gleichstellung der Geschlechter fehlt bislang im Katalog der Gemeinnützigkeit. Ebenso fehlt die seit Jahren von vielen Vereinen geforderte Förderung des gemeinnützigen Zugangs zu digitaler Infrastruktur (Freifunk). Diese Forderung hatten auch die Bremische Bürgerschaft und der Bundesrat mehrfach erhoben.
Als Konsequenz des Urteils des Bundesfinanzhofes haben sich 120 Vereine und Stiftungen angesichts des verschärften Kurses gegen Vereine wie attac oder Campact und der engen Auslegung der Abgabenordnung zusammengeschlossen, um in der „Allianz für Rechtssicherheit für politische Willensbildung“ entsprechende Forderungen an die Bundesregierung zu richten. Der Bundesfinanzminister hat angekündigt „mit Hochdruck an der Modernisierung des Gemeinnützigkeitsrechts“ zu arbeiten und will einen Gesetzesentwurf für Reformen vorlegen. Auf der Finanzministerkonferenz im Mai 2019 wurde über Gemeinnützigkeit diskutiert und bis Ende 2019 sollen Fragen der Rechtssicherheit und des politischen Engagements gemeinnütziger Organisationen geprüft werden.
Als ersten Schritt die Unsicherheit im bestehenden Rechtsrahmen abzuwenden, ist eine Reform der Abgabenordnung dringend notwendig und muss einen Passus zur Förderung zivilgesellschaftlichen, demokratischen Engagements aufnehmen.
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