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Bremen & Bremerhaven

Unterstützung für geflüchtete Menschen mit Behinderung

Menschen mit Behinderungen zählen laut Artikel 21 der EU-Aufnahmerichtlinie (Richtlinie 2013/33/EU) zu den besonders schutzbedürftigen Personen. Neben beispielsweise sprachlichen und bürokratischen Hürden treffen sie zusätzlich auf behinderungsbedingte Barrieren, die einer individuellen Unterstützung bedürfen. Davon betroffen sind unter anderem blinde und gehörlose Menschen, Menschen mit körperlichen Beeinträchtigungen und Menschen mit kognitiver Behinderung – teils auch als Folge von Kriegsverletzungen. Eine besondere Härte besteht, wenn diese Menschen zudem allein oder unbegleitet flüchten. Durch den Angriffskrieg gegen die Ukraine ist die Anzahl von geflüchteten Menschen mit Behinderungen angestiegen. Schätzungen gehen davon aus, dass zurzeit zehn bis 15 Prozent aller Schutzsuchenden in Deutschland eine Behinderung haben; exakte Zahlen liegen bisher nicht vor.

Die EU-Aufnahmerichtlinie 2013/33/EU beschreibt zwar in Artikel 21 die Anforderung an ihre Mitgliedstaaten, die spezielle Situation besonders Schutzbedürftiger, wozu auch Menschen mit Behinderung zählen, in der Aufnahme Schutzsuchender zu berücksichtigen. Der Fokus lag in den vergangenen Jahren auf anderen besonders schutzbedürftigen Gruppen, wie z.B. auf unbegleiteten Minderjährigen oder schwangeren Geflüchteten. Die bis dato kleine Anzahl von Geflüchteten mit Behinderung galten als Einzelfälle. Aufgrund der deutlichen Zunahme von Schutzsuchenden mit Behinderung sind nun jedoch der Bund und die Länder gefordert, die Aufnahmepraxis und Versorgung von Schutzsuchenden mit Behinderungen entsprechend anzupassen und individuelle Unterstützungsbedarfe sicherzustellen.

Mit Blick auf die Anforderungen der EU-Aufnahmerichtlinie, den strukturellen Schwächen in der bisherigen Aufnahmepraxis und den Benachteiligungen, die daraus erwachsen (können), bedarf es von allen Ländern und Kommunen einer besonderen Anstrengung, das Thema Behinderung stärker als bisher in der Aufnahme und Versorgung von Schutzsuchenden zu beachten. Im Land Bremen ist dafür zunächst die gegenwärtige Situation von Menschen mit Behinderung im Aufnahme- und Unterbringungssystem zu erfassen, um Handlungsnotwendigkeiten identifizieren zu können. Darauf aufbauend ist zu eruieren, welche kurzfristigen und perspektivischen Maßnahmen zu ergreifen sind, um die Lage von geflüchteten Menschen mit Behinderungen bei uns zu verbessern. Hierfür sollte auch die Praxis beziehungsweise die Entwicklung von Verfahren in anderen Ländern und Kommunen in den Blick genommen werden. Beispielsweise entwickelt das Land Berlin gegenwärtig eine Versorgungstruktur für behinderte Menschen mit Fluchthintergrund, deren Kern ein systematisches Screeningverfahren im Aufnahmeprozess ist. Ziel unserer Anstrengungen muss es sein, eine bedarfsgerechte Aufnahme und Versorgung von geflüchteten Menschen mit Behinderung im Land Bremen sicherzustellen.