Unsere politische Arbeit für
Bremen & Bremerhaven

Gitterzaun

Kleine Anfrage der Fraktion der SPD

 

Im Koalitionsvertrag der rot-grün-roten Koalition ist als eine politische Maßnahme ausdrücklich festgelegt, dass die freie Heilfürsorge auch auf den Allgemeinen Vollzugsdienst ausgedehnt werden soll (vgl. S. 144/145 des Koalitionsvertrages). Dies wird mit der Intensität der Beschäftigung im Allgemeinen Vollzugsdienst begründet, die mit den Belastungen in der Tätigkeit bei Feuerwehr und Polizei vergleichbar sei. Ausdrücklich heißt es dort: die gesundheitlichen Anforderungen und Belastungen insbesondere im psychischen Bereich sind zudem im Justizvollzugsdienst ähnlich wie bei der Polizei signifikant höher als in der sonstigen Verwaltung. Dies ist auch ablesbar an hohen Ausfallzeiten durch die Feststellung der sog. „Vollzugsdienstuntauglichkeit.“

Hinzu kommt, dass im Justizvollzug das sogenannte „Ansprechpartner-System“ festgelegt ist und auch politisch aufrechterhalten werden soll. Dieser Ansatz stützt das gesetzliche Ziel der Resozialisierung von Strafgefangenen, fordert aber die Beschäftigten in ihrer täglichen Arbeit auf vielfältige Weise in der Organisation des Vollzuges, den sozialen und psychischen Anforderungen, die der tägliche und nicht immer konfliktfreie Kontakt mit den Strafgefangenen mit sich bringt. Auch bei den Beschäftigten im Allgemeinen Vollzugsdienst, insbesondere artikuliert durch den Personalrat bei der Justizvollzugsanstalt (JVA) ist der Wunsch nach Eröffnung der Option der freien Heilfürsorge bei den Beschäftigten sehr ausgeprägt.

Wir fragen den Senat:

  1. Plant der Senat die Einführung der freien Heilfürsorge beim Allgemeinen Vollzugsdienst? Gibt es hierzu innerhalb der senatorischen Behörden, insbesondere beim Senator für Finanzen Überlegungen zur Umsetzung dieser politischen Forderung?
  2. Gibt es eine Vergleichsberechnung, welche Kosten durch den Beihilfeanspruch von Beschäftigten im Allgemeinen Vollzugsdienst im Vergleich zu den Kosten der freien Heilfürsorge im Bereich Polizei und Feuerwehr durch den Dienstherrn jeweils zu tragen sind?
  3. Wie beurteilt der Senat die Überlegung, dass durch die freie Heilfürsorge im Allgemeinen Vollzugsdienst die tatsächlichen Aufwendungen gegenüber dem Beihilfeanspruch von beamteten Bediensteten wegen der in der freien Heilfürsorge nicht mehr erfolgenden Abrechnung als Privatpatient reduzieren könnten?
  4. Sind dem Senat vergleichbare Erfahrungen aus anderen Bundesländern bekannt, die die freie Heilfürsorge in der Vergangenheit ebenfalls auf die Bediensteten des Allgemeinen Justizvollzugsdienstes ausgedehnt haben?
  5. Wie beurteilt der Senat die Frage, ob tatsächlich alle Bediensteten im Allgemeinen Vollzugsdienst die Option der Freien Heilfürsorge wählen würden oder ob auch wegen des jeweiligen Lebensalters, des Familienstandes und der Zahl der Kinder ein Verbleiben in der bisherigen Krankenversicherung für einige Beschäftigte weiterhin vorteilhaft wäre? Gibt es hierzu vergleichbare Erfahrungen oder Schätzungen aus anderen Bundesländern?

 

 

Dr. Hubertus Hess-Grunewald, Mustafa Güngör und Fraktion der SPD