
Kleine Anfrage der Fraktion der SPD
Im Koalitionsvertrag der rot-grün-roten Koalition ist als eine politische Maßnahme ausdrücklich festgelegt, dass die freie Heilfürsorge auch auf den Allgemeinen Vollzugsdienst ausgedehnt werden soll (vgl. S. 144/145 des Koalitionsvertrages). Dies wird mit der Intensität der Beschäftigung im Allgemeinen Vollzugsdienst begründet, die mit den Belastungen in der Tätigkeit bei Feuerwehr und Polizei vergleichbar sei. Ausdrücklich heißt es dort: die gesundheitlichen Anforderungen und Belastungen insbesondere im psychischen Bereich sind zudem im Justizvollzugsdienst ähnlich wie bei der Polizei signifikant höher als in der sonstigen Verwaltung. Dies ist auch ablesbar an hohen Ausfallzeiten durch die Feststellung der sog. „Vollzugsdienstuntauglichkeit.“
Hinzu kommt, dass im Justizvollzug das sogenannte „Ansprechpartner-System“ festgelegt ist und auch politisch aufrechterhalten werden soll. Dieser Ansatz stützt das gesetzliche Ziel der Resozialisierung von Strafgefangenen, fordert aber die Beschäftigten in ihrer täglichen Arbeit auf vielfältige Weise in der Organisation des Vollzuges, den sozialen und psychischen Anforderungen, die der tägliche und nicht immer konfliktfreie Kontakt mit den Strafgefangenen mit sich bringt. Auch bei den Beschäftigten im Allgemeinen Vollzugsdienst, insbesondere artikuliert durch den Personalrat bei der Justizvollzugsanstalt (JVA) ist der Wunsch nach Eröffnung der Option der freien Heilfürsorge bei den Beschäftigten sehr ausgeprägt.
Wir fragen den Senat:
Dr. Hubertus Hess-Grunewald, Mustafa Güngör und Fraktion der SPD
SPD-Bürgerschaftsfraktion
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