Unsere politische Arbeit für
Bremen & Bremerhaven

Dringlichkeitsantrag der Fraktionen der SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Die Linke, der CDU und der FDP

 

Mit einem Güterumschlag von 42,5 Millionen Tonnen im Jahr 2024 und einem Zuwachs von 8,6 Prozent im Vergleich zum Vorjahr, insbesondere beim Containerumschlag, behauptet der Überseehafen in Bremerhaven weiterhin seinen Rang als zweitgrößter deutscher Seehafen.

Nicht nur das Land Bremen und seine Wirtschaft leben von den Bremischen Häfen, diese sind auch von nationaler und internationaler Relevanz. Die großen deutschen Seehäfen sind Knotenpunkte in globalen Lieferketten. Als diese sind sie auch unerlässlich für die außenhandelsorientierte deutsche Volkswirtschaft und deren Anbindung an internationale Märkte sowie für die nationale Versorgungssicherheit. Zudem werden sie maßgeblich für die Energiewende in Deutschland benötigt: Sie sind wichtige Knotenpunkte für den Import von LNG und Wasserstoff und dessen Derivaten sowie von weiteren Energieträgern und damit für die Energieversorgung und -verteilung elementar. Ebenso sind sie zentrale Orte für den Umschlag, die Zwischenlagerung und den Aufbau und Betrieb von Offshore-Windenergieanlagen (WEA), aber auch für den Import von Onshore-WEA, die im Ausland produziert werden. Weiterhin sind unsere Seehäfen logistische Drehscheiben für Material der Bundeswehr und von NATO-Partnern und sichern damit die sicherheitspolitische Resilienz und Verteidigungsfähigkeit Deutschlands und Europas. Als kritische Infrastrukturen müssen die Häfen zudem gegen zunehmende hybride Attacken abgesichert werden.

Die 2024 beschlossene Nationale Hafenstrategie trägt der großen wirtschafts-, energie- und sicherheitspolitischen Rolle der Häfen Rechnung. Jedoch erfordert die Sicherung der Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit der Häfen auch umfangreiche Investitionen in Hafeninfrastrukturen. Die Freie Hansestadt Bremen (Land und Stadtgemeinde) leistet ihren Teil: Zwischen 2012 und 2021 hat Bremen knapp 554 Millionen Euro in die Häfen investiert, dies entspricht durchschnittlich 55,4 Millionen Euro pro Jahr. Allein für die Anpassung der Stromkaje an den Containerterminals 1 bis 3a plant der Senat aktuell Investitionen in Höhe von 100 Millionen Euro in den Jahren 2026 und 2027. Die Gesamtbaukosten belaufen sich hier auf mindestens 750 Millionen Euro. Die Erneuerung ist erforderlich, um die Lasten großer und leistungsfähiger Containerbrücken zu tragen, die für die Abfertigung von großen Containerschiffen von bis zu 24.000 TEU benötigt werden. Weiterhin verfolgt der Senat die Planung eines Energy Port in Bremerhaven, um die Versorgung Deutschlands mit regenerativen Energien zu stärken. Zudem ist beispielsweise der Neubau der 2021 havarierten Drehbrücke im Kaiserhafen erforderlich. Die hohen Investitionssummen sind nicht allein durch bremische Mittel zu bewerkstelligen.

Dem Bekenntnis der aktuellen Bundesregierung im Koalitionsvertrag für eine stärkere Finanzierung der deutschen See- und Binnenhäfen durch den Bund müssen sich nun dringend feste Zusagen anschließen: Die für die nächsten vier Jahre angekündigten 400 Millionen Euro aus dem Klima- und Transformationsfonds (KTF) sind ein wichtiger Beitrag, um die Häfen auf dem Weg zur Klimaneutralität zu unterstützen. Angesichts der wachsenden Aufgaben und Bedarfe muss der Bund jedoch in sehr viel umfassenderer Weise finanzielle Verantwortung für die Häfen übernehmen. Daher müssen die Hafeninfrastrukturen aus dem Bundesanteil des Sondervermögens Infrastruktur, durch ergänzende Mittel aus dem KTF und aus dem Verteidigungshaushalt des Bundes mitfinanziert werden. Aus Sicht der Länder und einschlägiger Branchenverbände sind Bundesmittel in Höhe von jährlich 500 Millionen Euro erforderlich, um die Hafenstandorte für die Zukunft aufzustellen.

Für projektbezogene Kofinanzierungen durch den Bund müssen die entsprechenden Projekte (Bsp. Energy Port) planungsreif sein. Die Freie Hansestadt Bremen (Land und Stadtgemeinde) wird daher ihren Teil dazu leisten, um die notwendigen Investitionen in die Hafeninfrastruktur finanziell und planerisch abzusichern – durch eine entsprechende Prioritätensetzung im Haushalt und eine zielgerichtete Umsetzung von Planungsprozessen. Sanierungs- und Ertüchtigungsmaßnahmen in den bremischen Häfen sollen dabei so geplant und umgesetzt werden, dass dafür kein langwieriges Bebauungsplanverfahren notwendig, sondern z.B. eine Realisierung als Ersatzneubau, möglich ist.

 

Die Bürgerschaft (Landtag) möge beschließen:

Die Bürgerschaft (Landtag) fordert den Senat auf,

 

  1. sich auf Bundesebene dafür einzusetzen, dass
    1. Investitionen in Hafeninfrastrukturen als zentrale Investitionsmaßnahmen in die Energie- und Verkehrsinfrastruktur aus dem Bundesanteil des Sondervermögens für Infrastruktur und Klimaneutralität insbesondere zur Umsetzung der Ziele der Nationalen Hafenstrategie finanziert werden;
    2. angesichts der grundgesetzlichen Zuständigkeit des Bundes für die Landes- und Bündnisverteidigung sowie der konkreten Bedeutung der Hafeninfrastrukturen im Rahmen des Operationsplans Deutschland (OPLAN DEU) auch hier eine Unterstützung durch den Bund geleistet wird, gerade im Bereich von Dual-Use-Infrastrukturen;
    3. insgesamt Bundesmittel in Höhe von jährlich 500 Millionen Euro für die dauerhafte Finanzierung der deutschen Häfen mobilisiert werden;
  1. die Planungsprozesse für die prioritären Investitionen in die bremische Hafeninfrastruktur weiter voranzutreiben, um so schnell wie möglich Planungsreife (Vorliegen der EW-Bau) bei den jeweiligen Projekten herzustellen;
  2. dem Ausschuss für die Angelegenheiten der Häfen im Land Bremen sechs Monate nach Beschlussfassung zu berichten.

 

 

Nils Bothen, Volker Stahmann, Mustafa Güngör und Fraktion der SPD

Dr. Emanuel Herold, Dr. Henrike Müller und Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Muhlis Kocaağa, Nelson Janßen, Sofia Leonidakis und Fraktion Die Linke

Susanne Grobien, Thorsten Raschen, Dr. Wiebke Winter und Fraktion der CDU

Gökhan Brandt, Thore Schäck und Fraktion der FDP