Dringlichkeitsantrag der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Am 23. Januar 2014 hat die Bremische Bürgerschaft (Landtag) die Erstellung eines Landesaktionsplans gegen Homo-, Trans- und Interphobie beschlossen. Der daraufhin im Frühjahr 2015 vorgelegte Aktionsplan (Drucksache 18/1738) benennt zahlreiche Ziele und Maßnahmen, die einen konkreten Beitrag zum Abbau von Diskriminierungen von lesbischen, schwulen, bisexuellen, trans*- und intergeschlechtlichen, sowie queeren Menschen leisten sollen. Einen ersten Umsetzungsbericht zu diesem Aktionsplan hat der Senat im Februar 2018 vorgelegt (Drucksache 19/1552). Der zweite Umsetzungsbericht wurde im Februar dieses Jahres veröffentlicht.
Zur Begleitung der Umsetzung des Landesaktionsplans beschloss die Bürgerschaft im September 2019 die Einrichtung eines Queerpolitischen Beirats, der sich anschließend konstituierte und seitdem in der Regel einmal pro Quartal tagte. Auf diese Weise konnten eine Reihe von Maßnahmen des Landesaktionsplans auf den Prüfstand gestellt und vorangetrieben werden.
Auch in der 21. Wahlperiode soll die ressortübergreifende Umsetzung des Landesaktionsplans forciert und weitere Maßnahmen zur Unterstützung queeren Lebens realisiert werden. Perspektivisch sollen die Belange queerer Menschen in allen Lebensbereichen berücksichtigt werden und alle Ressorts Queerkompetenz aufgebaut haben. Bremen ist hier in den letzten Jahren einen großen Schritt vorangekommen, aber es gibt immer noch viel zu tun: Die wichtige Arbeit der Beratungsstellen muss weiterhin sichergestellt werden. Sie bieten psychosoziale Unterstützung in vielen Lebenslagen und bei unterschiedlichen Problemen, sei es in Schule, Job, Familie oder mit rechtlichen Rahmenbedingungen. Die Versorgungslage für queere Menschen und Familien im Gesundheitsbereich muss verbessert werden, um dem erheblichen Bedarf queersensiblen Umgangs in der Gesundheitsversorgung gerecht zu werden. Queerfeindliche Hetze und Gewalt muss noch effektiver bekämpft werden, so dass queere Menschen in Bremen sicher leben können. Damit Schulen für queere Schüler*innen ein sichererer Ort werden und Lehrkräfte Queerkompetenz aufbauen können, muss die Schulaufklärung über geschlechtliche und sexuelle Vielfalt erweitert und Schulen die Möglichkeit gegeben werden sich zu „Schulen der Vielfalt“ zu entwickeln. Die queerfeindliche Verfolgung im Nationalsozialismus und die Geschichte queerer Widerstandskämpfe soll präsenter werden, im Schulunterricht und im Stadtbild. Die spezifischen Bedarfe queerer Menschen müssen in allen Bereichen berücksichtigt werden – für queere Menschen mit Behinderung besteht insbesondere im Erwerbsleben und in Werkstätten Nachholbedarf; queere Senior*innen brauchen queersensible Wohnmöglichkeiten, Betreuung und Pflege; queere Geflüchtete brauchen sichere Unterkünfte; queere Menschen in Sportvereinen müssen ohne Diskriminierung aktiv sein können.
Um all diese Anforderungen und Maßnahmen gebündelt weiter bearbeiten zu können und ihnen ressortübergreifend die notwendige Aufmerksamkeit zu garantieren, ist vorgesehen, den Landesaktionsplan nach zehn Jahren neu aufzulegen und zusätzlich zur eingerichteten queerpolitischen Koordination im Senat, in jedem Ressort eine Zuständigkeit für die Umsetzung des Landesaktionsplans zu benennen.
Dementsprechend sollte die parlamentarische Begleitung auch in der Zukunft nicht nur in den jeweils zuständigen Deputationen und Ausschüssen erfolgen, sondern darüber hinaus durch ein beratendes Fachgremium, das der Bürgerschaft regelmäßig Bericht erstattet. Das Gremium soll aus queerpolitischen Akteur*innen der Zivilgesellschaft als stimmberechtigte Mitglieder sowie Mitgliedern der Bürgerschaft als nicht-stimmberechtigte Mitglieder bestehen.
Die Bürgerschaft (Landtag) möge beschließen:
Maja Tegeler, Sofia Leonidakis, Nelson Janßen und Fraktion DIE LINKE
Selin Arpaz, Mustafa Güngör und Fraktion der SPD
Kai Wargalla, Dr. Henrike Müller und Fraktion BÜNDNIS 90/Die GRÜNEN
SPD-Bürgerschaftsfraktion
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