Die Eiswette ist eine private Veranstaltung mit 190-jähriger Tradition. Am jeweils dritten Samstag im Januar werden die Eiswett-Genossen und ihre Gäste zum Eiswettfest in das Congress Centrum Bremen geladen. Das beim Eiswettfest gesammelte Geld geht als größte Einzelspende im Jahr an die Deutsche Gesellschaft zur Rettung Schiffbrüchiger (DGzRS) und betrug in den vergangenen Jahren jeweils ca. 500.000 Euro.
Neben der finanziellen Unterstützung der Seenotretter ist es nach eigenem Selbstverständnis „das Bestreben der Eiswette, in gutem, engen Kontakt mit auswärtigen Gästen die bremischen Belange bekannt zu machen“ und hiermit positive Standortpolitik zu betreiben. Zur Unterstützung dieses Ziels werden immer auch Vertreter des öffentlichen und politischen Lebens des Bundeslandes eingeladen. Seit Jahrzehnten steht die Veranstaltung aber auch in der Kritik, da die Teilnahme ausschließlich Männern vorbehalten ist.
Das politische Gemeinwesen in Bremen hat sich längst entschieden, dass es die bunte und vielfältige Gesellschaft unserer Stadtrepublik in Parlamenten, Regierung und Führungsfunktionen der Verwaltung abbilden will. Diese besteht selbstverständlich aus Frauen und Männern, aus Menschen mit unterschiedlichem kulturellen und Bildungshintergründen, unterschiedlichen religiösen oder philosophischen Vorstellungen und unterschiedlichen Ethnien. Diese Gleichbehandlungsmaxime gilt im demokratisch verfassten Gemeinwesen, findet aber auch immer mehr Eingang durch gesetzliche oder Compliance- Regelungen für Unternehmen.
Ob und wie die privaten Veranstalter auf diese Entwicklung reagieren und ob sie glauben, dass in Anbetracht dieser Entwicklung mit einer reinen „Herrenveranstaltung“ positive Standortpolitik für Bremen zu betreiben ist und ob auf längere Sicht die bisherigen Spendensummen zu erreichen sind, obliegt ausschließlich ihnen.
Der Grund für die Einladung von Repräsentanten des öffentlichen Lebens und der Politik ist im Regelfall ihr Amt oder ihr Mandat. Zwar ist die Teilnahme am Eiswettfest keine nach gesetzlichen Bestimmungen oder Protokoll geregelte Amts- oder Mandatstätigkeit, kann aber an dieser Nahtstelle der Repräsentation des demokratischen Gemeinwesens durch Senatoren und Bürgerschaftsmitglieder selbstverständlich keine Privatsache sein.
Insoweit gilt, dass Senatoren und Abgeordnete darauf hinzuwirken haben, dass die staatlichen Repräsentanten nach denen im demokratischen Rechtsstaat geltenden Gleichbehandlungsgrundsatz an dieser Veranstaltung teilnehmen, d. h. zwischen den amts- und mandatsbezogenen Einladungen wird keine Differenzierung nach Geschlechtern zugelassen. Sollte die Eiswettgesellschaft ihre Einladungspraxis in Bezug auf die Repräsentanten der Freien Hansestadt Bremen aus souveränem Entschluss heraus nicht ändern wollen, kann für die eingeladenen Repräsentanten nur gelten, dass sie eine entsprechende Einladung nicht mehr annehmen.
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