Bremen und Bremerhaven sind offene und plurale Städte, in denen der Umgang mit Heterogenität und Vielfalt gelebter Alltag ist. Unabhängig davon, ob in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen, in der Freizeit, im Arbeitsleben, im Wohnquartier, im Pflegeheim oder bei den Ämtern und Behörden, die Vielfalt der Bürger*innen erfordert Wertschätzung, Anerkennung und einen sensiblen Umgang miteinander. Eine diskriminierungsfreie Teilhabe am gesellschaftlichen und sozialen Leben ist für alle Menschen gleichermaßen zu gewährleisten. Im Land Bremen gibt es deshalb bereits in vielen Bereichen Konzepte zum Umgang mit Vielfalt und zur Sicherstellung von Teilhabe- und Chancengerechtigkeit unabhängig von der Herkunft, der Religion, des Geschlechtes, der sexuellen Identität oder dem Grad der Behinderung eines Menschen. Beispielhaft seien hier das „Rahmenkonzept gesellschaftliche Teilhabe“ und „Diversity und das Diversity-Management-Konzept für den öffentlichen Dienst“ genannt.
In einem besonders sensiblen und schutzbedürftigen Bereich, der Kinder- und Jugendhilfe, spielt der Umgang mit Heterogenität ebenfalls eine maßgebliche Rolle. Die Vielfalt der Gesellschaft bildet sich entsprechend in den Tätigkeitsfeldern der freien und öffentlichen Kinder- und Jugendhilfe ab und unterliegt stets neuen Entwicklungen. Die Aufgabenstellungen der Jugendämter in Bremen und Bremerhaven erforderten beispielsweise durch den Zuzug unbegleiteter Minderjähriger neue Antworten auf die besondere Situation dieser Zielgruppe. Und auch andere Lebensbereiche junger Menschen sind geprägt durch Konstellationen, die einen differenzierten Blick auf das dahinter liegende (Familien-)System erfordern. Die Frage der Zugehörigkeit je nach Herkunft, Geschlecht, sexueller Identität, Religion oder Behinderung prägen die Lebenswirklichkeit der Heranwachsenden, können sich überschneiden oder vermischen und zu Ungleichheit, Ausgrenzung und Diskriminierung führen. Dementsprechend ist von besonderer Bedeutung, mit welcher Haltung Fachkräfte der Kinder- und Jugendhilfe auftreten und agieren. Die Selbstreflexion, Supervision als auch die kontinuierliche Fort- und Weiterbildung der Pädagog*innen ist daher zentraler Baustein einer diversitätssensiblen Jugendhilfe und elementar für Berufseinsteiger*innen.
Während das Thema Inklusion durch die SGB VIII-Reform auf eine neue gesetzliche Ebene gehoben wurde, dessen konzeptionelle sowie strukturelle Umsetzung zentrale Aufgabe der nächsten Jahre sein wird, ist für das Thema Diversität in der Kinder- und Jugendhilfe eine Selbstverpflichtung notwendig. Voraussetzung dafür ist eine Bestandsaufnahme der Rahmenbedingungen und Angebote sowohl innerhalb der freien und öffentlichen Kinder- und Jugendhilfe als auch innerhalb der Jugendämter. Darüber hinaus ist die innere Haltung und Qualifikation der Betreuer*innen, Case-Manager*innen und pädagogischen Fachkräfte in den Mittelpunkt des zukünftigen Handelns zu stellen. Ziel ist, die besonderen Stärken, Schwächen, Erfahrungen und Bedürfnisse junger Menschen durch eine diversitätsbewusste Jugendhilfe stärker einzubeziehen und konzeptionell in die Weiterentwicklung einfließen zu lassen. Im Rahmen eines Entwicklungsplans sind daher die bestehenden Ansätze und Angebote einzuordnen und zu bewerten, Handlungsempfehlungen ihrer Weiterentwicklung und möglicherweise effektiveren Verzahnung zu benennen sowie darzustellen, welcher Voraussetzungen es dafür bedarf.
Abschließend sollen im Entwicklungsplan auch die aus den Handlungsempfehlungen und etwaigen zusätzlichen Maßnahmen resultierenden möglichen Folgekosten beziffert werden. Dies ist insofern von zentraler Wichtigkeit, als dass dadurch bereits frühzeitig ein Überblick über die finanziellen Mittel ersichtlich wird, um in der Folge eine langfristige Wirksamkeit der Maßnahmen aus dem Entwicklungsplan gewährleisten zu können.
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