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Bremen & Bremerhaven

 

Kleine Anfrage der Fraktion der SPD

 

 

Digitalisierung von Bürgerdienstleistungen –
Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes (OZG)

 

Das Onlinezugangsgesetz (OZG) zur Verbesserung des Onlinezugangs zu Verwaltungsdienstleistungen verpflichtet Bund und Länder, seine Verwaltungsleistungen bis Ende 2022 auch digital über Verwaltungsportale anzubieten. Die Grundlage für die Digitalisierung dieser Verwaltungsleistungen nach dem OZG bildet der OZG-Umsetzungskatalog, der zu Beginn des OZG-Prozesses erstellt wurde. Als Basis dafür diente der „Leistungskatalog der öffentlichen Verwaltung“ (kurz: LeiKa), ein umfassendes Verzeichnis der deutschen Verwaltungsleistungen über alle Verwaltungsebenen hinweg.

 

Im Jahr 2017 wurden mehr als 6.000 zur Digitalisierung vorgesehenen Verwaltungsleistungen aus dem LeiKa in den OZG-Umsetzungskatalog überführt. Diese Leistungen wurden zu 575 Leistungsbündeln, den sogenannten OZG-Leistungen, geclustert und in 35 Lebens- und 17 Unternehmenslagen gebündelt und 14 übergeordneten Themenfeldern (z.B. „Familie und Kind“, „Bauen und Wohnen“ oder Unternehmensführung & -entwicklung ) zugeordnet.

 

Durch das Corona-Konjunkturpaket des Bundes wurde die Digitalisierung der Verwaltung bundesweit flächendeckend beschleunigt und intensiviert vorangetrieben. Hierbei haben sich die Länder verpflichtet, die aus diesen Mitteln finanzierten Digitalisierungsprojekte ausschließlich nach dem „Einer für Alle“-Prinzip (EfA-Prinzip) umzusetzen. Das Modell „Einer für Alle“ besagt, dass Lösungen einmalig in einem federführenden Land entwickelt und anschließend den anderen Ländern zur Nachnutzung zur Verfügung gestellt wird.

 

Der aktuelle Programmfortschritt des Onlinezugangsgesetzes (OZG) kann dem „Dashboard Digitale Verwaltung“ entnommen werden. Demnach sind im Land Bremen für 147 von 575 OZG-Leistungen flächendeckende Onlinedienste verfügbar.

 

Wir fragen den Senat:

 

  1. Welche OZG-Verwaltungsleistungen wurden in Bremen bereits umgesetzt?

 

  1. Welche OZG-Verwaltungsleistungen befinden sich im Land Bremen aktuell in der Umsetzung?

 

  1. Bei welchen derzeit grundsätzlich zur Nachnutzung zur Verfügung stehenden „Einer für Alle“ (EfA) Leistungen hat der Senat bislang nicht mit der Umsetzung begonnen und was sind die Gründe hierfür?

 

  1. Wie beurteilt der Senat grundsätzlich den Stand der Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes im Land Bremen, insbesondere mit Blick auf den Stand der Umsetzung in anderen Ländern und welche Maßnahmen sieht der Senat als sinnvoll an, um die Umsetzung weiter zu beschleunigen?

 

  1. Liegen dem Senat Erhebungen über die Nutzungshäufigkeit einzelner OZG-Verwaltungsleistungen durch Nutzer:innen vor und welche Erkenntnisse lassen sich daraus ableiten?

 

  1. Wie soll die Umsetzung einzelner OZG-Verwaltungsleistungen künftig priorisiert werden?

 

  1. Welche Kosten sind bisher für die Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes im Land Bremen angefallen und durch wen werden diese Kosten getragen?

 

  1. Welche Maßnahmen bzw. Indikatoren erwägt der Senat ggf., um künftig ganz grundsätzlich den Fortschritt der Verwaltungsdigitalisierung (also nicht nur, – aber auch zum OZG-Fortschritt) zu messen und ihn transparent und nachvollziehbar zu machen?

 

  1. Wie schätzt der Senat grundsätzlich die Benutzerfreundlichkeit der derzeit im Land Bremen digital verfügbaren Verwaltungsleistungen ein und welche Maßnahmen sieht der Senat als sinnvoll an, um die Benutzerfreundlichkeit weiter zu verbessern?

 

 

Martin Günthner, Arno Gottschalk, Mustafa Güngör und Fraktion der SPD