
Kleine Anfrage der Fraktion der SPD
Digitalisierung von Bürgerdienstleistungen –
Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes (OZG)
Das Onlinezugangsgesetz (OZG) zur Verbesserung des Onlinezugangs zu Verwaltungsdienstleistungen verpflichtet Bund und Länder, seine Verwaltungsleistungen bis Ende 2022 auch digital über Verwaltungsportale anzubieten. Die Grundlage für die Digitalisierung dieser Verwaltungsleistungen nach dem OZG bildet der OZG-Umsetzungskatalog, der zu Beginn des OZG-Prozesses erstellt wurde. Als Basis dafür diente der „Leistungskatalog der öffentlichen Verwaltung“ (kurz: LeiKa), ein umfassendes Verzeichnis der deutschen Verwaltungsleistungen über alle Verwaltungsebenen hinweg.
Im Jahr 2017 wurden mehr als 6.000 zur Digitalisierung vorgesehenen Verwaltungsleistungen aus dem LeiKa in den OZG-Umsetzungskatalog überführt. Diese Leistungen wurden zu 575 Leistungsbündeln, den sogenannten OZG-Leistungen, geclustert und in 35 Lebens- und 17 Unternehmenslagen gebündelt und 14 übergeordneten Themenfeldern (z.B. „Familie und Kind“, „Bauen und Wohnen“ oder Unternehmensführung & -entwicklung ) zugeordnet.
Durch das Corona-Konjunkturpaket des Bundes wurde die Digitalisierung der Verwaltung bundesweit flächendeckend beschleunigt und intensiviert vorangetrieben. Hierbei haben sich die Länder verpflichtet, die aus diesen Mitteln finanzierten Digitalisierungsprojekte ausschließlich nach dem „Einer für Alle“-Prinzip (EfA-Prinzip) umzusetzen. Das Modell „Einer für Alle“ besagt, dass Lösungen einmalig in einem federführenden Land entwickelt und anschließend den anderen Ländern zur Nachnutzung zur Verfügung gestellt wird.
Der aktuelle Programmfortschritt des Onlinezugangsgesetzes (OZG) kann dem „Dashboard Digitale Verwaltung“ entnommen werden. Demnach sind im Land Bremen für 147 von 575 OZG-Leistungen flächendeckende Onlinedienste verfügbar.
Wir fragen den Senat:
Martin Günthner, Arno Gottschalk, Mustafa Güngör und Fraktion der SPD
SPD-Bürgerschaftsfraktion
Land Bremen
Wachtstraße 27/29
28195 Bremen
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