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Dringlichkeitsantrag der Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, DIE LINKE und der SPD

 

Effiziente, digitale und schnelle Verwaltungsverfahren sind zentral, um die Zukunftsfähigkeit der Verwaltung und öffentlicher Dienstleistungen zu sichern. Ziel muss es dabei sein, durch Digitalisierung die Effizienz zu steigern, die Servicequalität zu verbessern und das Vertrauen der Bürger*innen zu stärken.

Verwaltungsverfahren sollen unkompliziert und zügig abgewickelt werden, was ressourcenschonend und kostensparend wirkt. Angesichts der Fachkräfteknappheit ist dies entscheidend, um alle Anforderungen an hochwertige und zeitgerechte Verwaltungsdienstleistungen zu erfüllen. Digitale, KI-gestützte und automatisierte Prozesse haben das Potential, die Effektivität und Effizienz der Verwaltung zu erhöhen.

Viele Anliegen von Bürger*innen und Unternehmen werden derzeit noch persönlich oder schriftlich erledigt. Dies kann durch digitale und medienbruchfreie Angebote ergänzt oder ersetzt werden. Der Bremer Senat hat bereits Maßnahmen zur Digitalisierung auf Bundes- und Landesebene initiiert. Mit dem Onlinezugangsänderungsgesetz (OZÄndG) werden zentrale technische Infrastrukturen und Standards bundesweit harmonisiert. Das zentrale Bürgerkonto, die BundID, wird zur DeutschlandID weiterentwickelt, und der Datenaustausch zwischen Behörden wird erleichtert.

Jetzt soll ein Digitalcheck die Einführung digital unterstützter Prozesse beschleunigen, mit dem Fokus auf die Wirkung der Gesetze für Bürger*innen, Unternehmen und die Verwaltung. Ein solcher Digitalcheck soll neue Gesetze prüfen, um Hemmnisse der Digitalisierung, die durch Inhalte, aber auch technische und prozessuale Aspekte bedingt sind, vor Beschlussfassung zu vermeiden. Digitalisierung soll dabei der Verfahrensvereinfachung und der Beschleunigung von Prozessen dienen und so gleichzeitig für eine Zeitersparnis sorgen. Beispiele sind die schnellere Beihilfeauszahlung und Wohngeldbearbeitung durch Risikoabwägungen sowie das Digitale Familienleistungsgesetz zur vereinfachten Elterngeldbeantragung.

Da die meisten Interaktionen durch Bundesgesetze geregelt werden, soll in Bremen auf umfangreiche Kontroll- und Berichtspflichten in Bezug auf einen Digitalcheck verzichtet werden, um Bürokratie zu vermeiden. Der Fokus in der Umsetzung soll klar auf eine unkomplizierte, aber effiziente Umsetzung gelegt werden.

Die Bürgerschaft (Landtag) möge beschließen:

Die Bürgerschaft (Landtag) fordert den Senat auf,

  1. bei Gesetzentwürfen in Zukunft in Form eines Digitalchecks
    1. Digitalisierungshemmnisse, die durch inhaltliche, technische oder prozessuale Komponenten entstehen, zu vermeiden und abzubauen,
    2. die Nutzer*innenfreundlichkeit digitaler Verwaltungsdienstleistungen und Prozesse sicherzustellen, inklusive der Prüfung einer barrierefreien, inklusiven Anwendbarkeit,
    3. die Potentiale durch digitale Innovationen und Technologien, wie beispielsweise KI, zu prüfen und wo immer möglich zu nutzen,
    4. die Erfahrungen, Konzepte und laufenden Initiativen aus dem Bund und den anderen Bundesländern auf ihre Übertragbarkeit auf Bremen hin zu prüfen;
  2. eine regelmäßige Evaluation und Anpassung des „Digitalchecks“ an aktuelle Erkenntnisse und Entwicklungen vorzusehen;
  3. dem Ausschuss für Wissenschaft, Medien, Datenschutz, Informationsfreiheit und Digitalisierung sechs Monate nach Beschlussfassung zu Auswirkungen der Umsetzung zu berichten.

 

 

Dr. Franziska Tell, Dr. Henrike Müller und Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Dariush Hassanpour, Sofia Leonidakis, Nelson Janßen und Fraktion DIE LINKE

Arno Gottschalk, Sülmez Çolak, Mustafa Güngör und Fraktion der SPD