„Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts ist ein klarer Auftrag: Das Arbeitslosengeld II muss dringend weiterentwickelt werden, und ich gehe davon aus, dass auf Bundesebene nun schnell neue rechtliche Grundlagen geschaffen werden“, kommentiert die sozialpolitische Sprecherin der SPD-Fraktion, Birgitt Pfeiffer, die heutige Entscheidung der Karlsruher Richter. Diese hatten Sanktionen gegen die Bezieherinnen und Bezieher dieser Leistung teilweise für verfassungswidrig erklärt.
„Ich erwarte nun, dass das Urteil zum Anlass genommen wird, die Regelungen und Sanktionsmöglichkeiten beim Arbeitslosengeld II grundlegend zu überarbeiten – und nicht nur in den Fällen einer sogenannten Pflichtverletzung, über die das Verfassungsgericht heute entschieden hat“, so die Sozialdemokratin weiter. „Wir sollten die Gelegenheit nutzen und alle Sanktionen auf den Prüfstand stellen. Als SPD-Fraktion werden wir uns dabei dafür einsetzen, dass die Beschlüsse der SPD-Parteitage umgesetzt werden.”
Konkret sieht Pfeiffer vor allem drei Punkte, die nun zu verändern sind. „Als SPD-Fraktion haben wir uns in den vergangenen Jahren immer wieder dafür eingesetzt, dass Sanktionen nicht dazu führen können, dass das Existenzminimum unterschritten wird”, erklärt sie. „Hier hat das Bundesverfassungsgericht nun Vorgaben gemacht auf deren Basis wir die weitere Diskussion führen sollten. Ich halte es darüber hinaus für dringend notwendig, dass die besonders strikten Regelungen für Betroffene unter 25 Jahren sowie Kürzungen der Wohnkosten abgeschafft werden. Dafür werden wir uns auf Bundesebene weiterhin entschieden einsetzen, und dies ist durch die Verankerung im Bremer Koalitionsvertrag auch ein unbestrittenes Anliegen von Rot-Grün-Rot.”
Pfeiffer hebt zudem noch einen weiteren Aspekt der Entscheidung aus Karlsruhe hervor: „Die Richter haben auch die Pflicht zur Sanktion und starre zeitliche Regelungen eingeschränkt. Dadurch erhalten die Jobcenter einen größeren Ermessensspielraum, können besser auf die Betroffenen eingehen und müssen nicht mehr zwingend mit Sanktionen reagieren. Dies muss nun auch gesetzgeberisch untermauert werden, und die Jobcenter sollten die so gewonnen Spielräume auch im Sinne der Menschen nutzen.“
„Als SPD-Fraktion setzen wir uns für einen weitgehenden Abbau der Sanktionen ein“, betont Pfeiffer abschließend. „Denn diese sind oft nicht das richtige Mittel, um das Ziel zu erreichen, um das es uns gehen muss: den Menschen zu helfen eine Arbeit zu finden und ihren Lebensunterhalt zu sichern. Dabei müssen wir sie begleiten und Möglichkeiten schaffen. Mit dem Teilhabechancengesetz sind wir hier einen wichtigen Schritt gegangen. Aber zweifellos muss insbesondere der Bund noch mehr investieren, um Menschen in Arbeit zu bringen und ihnen eine Perspektive zu bieten.”
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