Die Grundsteuer ist ein wichtiger Pfeiler der Steuergerechtigkeit. Das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland formuliert in Art. 14 (2), dass Eigentum verpflichtet und sein Gebrauch dem Wohle der Allgemeinheit dienen soll. Durch die Grundsteuer wird das Eigentum an Boden entsprechend zur Finanzierung staatlicher Aufgaben herangezogen. Die Grundsteuer ist dabei eine der wichtigsten Einnahmequellen der Gemeinden. In den Städten Bremen und Bremerhaven liegt das Aufkommen zusammen bei ca. 200 Millionen Euro im Jahr.
Der Reformbedarf bei der Grundsteuer ist seit Jahrzehnten unstrittig. Die Bewertungsgrundlage stammt im Westen aus dem Jahr 1964, in den neuen Bundesländern sogar aus 1935. An einer Reform wird daher auf Bund-Länder-Ebene bereits seit Mitte der 1990er Jahren gearbeitet. Erst das Verfassungsgerichtsurteil vom 10. April 2018 hat aber einen echten Umsetzungsdruck zur Verabschiedung einer Neuregelung bis Ende 2019 erzeugt.
Der Kompromiss von Bund und Ländern wurde schließlich im Oktober 2019 beschlossen. Steuerpflichtige sollen auch ab dem Beginn der Neuregelung im Jahr 2025 weiterhin entsprechend Ihrer Leistungsfähigkeit besteuert werden. Diese kommt in dem Wert ihres Grundstücks zum Ausdruck. Eigentümer*innen von werthaltigen Grundstücken zahlen mehr als Eigentümer*innen von weniger werthaltigen Grundstücken. Diese Belastungsentscheidung ist realitätsnah, sozial gerecht und den Steuerpflichtigen gut zu vermitteln.
Den Bundesländern kommt nun die Aufgabe zu, weiteres zu regeln. So müssen zwischen 2022 und 2025 bundesweit immerhin ca. 36 Millionen Grundstücke neu bewertet werden. Dafür wird die Mitwirkung der Steuerpflichtigen nötig sein, dies muss bürgerfreundlich und mit einem transparenten Verfahren abgewickelt werden. Bei den Behörden bestehende Daten sollten digitalisiert und den Steuerpflichtigen elektronisch zur Verfügung gestellt werden, um ihnen das Ausfüllen zu erleichtern. Bei der Bewertung der Gebäude sieht das Gesetz Typisierungen vor. Dies führt zu einer Verwaltungsvereinfachung, von der ebenfalls die Eigentümer profitieren müssen.
Weiterhin sind durch die Neubewertung Veränderungen in der Steuerverteilung zwischen den Siedlungsgebieten zu erwarten. Dies wird dazu führen, dass einige Steuerpflichtige stärker belastet werden, andere werden hingegen weniger bezahlen müssen. Im Schnitt soll die Reform in Bremen aber aufkommensneutral sein.
Die Umsetzung der Reform kann in Einzelfällen zu sozialen Belastungen für Grundstückseigentümer*innen führen, die unerwünscht und für die Betroffenen schwer oder gar nicht zu tragen sind. Diese Folgen müssen und werden ernst genommen und die Ursachen untersucht werden – für diese Fälle sind Abhilfemöglichkeiten zu schaffen.
Außerdem wird mit der Grundsteuer C ein sinnvolles Instrument eingeführt, um unbebaute Flächen höher zu besteuern und somit gerade in den Lagen mit hohem Wohndruck Grundstücksspekulationen entgegen zu wirken.
Auf Druck von Bayern ist in den Länderkompromiss schließlich eine Öffnungsklausel eingefügt worden, mit dem Länder vom Bundesmodell abweichen können. Hier drohen negative Folgen für den bundesstaatlichen Finanzausgleich. Fehlt eine Regelung, die eine Vergleichbarkeit zwischen den Ländern herstellt, könnten einzelne Länder im Vergleich zu anderen Ländern ungerechtfertigt begünstigt werden. Dass sich Bayern auf diesem Weg zu Lasten von Bremen ärmer rechnet, muss verhindert werden.
Die Bürgerschaft (Landtag) möge beschließen:
Die Bürgerschaft (Landtag) fordert den Senat auf, die Grundsteuerreform in der Freien Hansestadt Bremen bürgerfreundlich umzusetzen und dabei
• den Steuerwettbewerb unter den Ländern nicht zu befördern, sondern stattdessen das ausgewogene wertabhängige Bundesmodell umzusetzen,
• für eine aufkommensneutrale Umsetzung zu sorgen, um die Steuerpflichtigen im Schnitt nicht stärker zu belasten,
• mit einer Informationsoffensive maximale Transparenz über das Verfahren zu schaffen,
• unnötigen bürokratischen Aufwand für die Steuerpflichtigen zu vermeiden,
• durch die Nutzung IT-gestützter Verfahren eine effiziente und ressourcenschonende Umsetzung zu ermöglichen,
• den Umsetzungsprozess laufend zu evaluieren und zu optimieren,
• die Grundsteuer C zur Vermeidung von Grundstücksspekulationen und als Instrument zur Förderung des Wohnungsbaus einzuführen,
• sich im Bundesrat dafür einzusetzen, dass es zu keinerlei Auswirkungen auf den bundesstaatlichen Finanzausgleich kommt, die zu Lasten der Freien Hansestadt Bremen gehen könnten.
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