Bremen hat als erstes Bundesland ein Landesgesetz zur Durchsetzung eines Mindestlohnes eingeführt. Mit Inkrafttreten des Landesmindestlohngesetzes im Jahr 2012 hat Bremen seinen landesrechtlichen Handlungsrahmen ausgeschöpft, um Niedrig- und Armutslöhnen entgegenzuwirken. Damit hat Bremen eine Vorreiterstellung eingenommen und bundesweit ein wichtiges Signal für faire Löhne gesetzt. Daneben hat Bremen im Bundesrat weiterhin auf einen bundeseinheitlichen gesetzlichen Mindestlohn hingewirkt. Dies waren wichtige Schritte zur Einführung des Bundesmindestlohnes im Jahr 2015.
Der Bundesmindestlohn hat als flächendeckender branchenübergreifend geltender Maßstab einen umfassenden Geltungsanspruch. Zwar zielt ein gesetzlicher Mindestlohn – anders als ein tarifvertragliches Lohngitter – ausschließlich auf eine finanzielle Minimalabsicherung. Mit Einführung des Bundesmindestlohnes war aus Bremer Sicht allerdings die Zielstellung verbunden, durch eine einheitliche gesetzliche Lohnuntergrenze allen Beschäftigten ein existenzsicherndes Einkommen zu gewährleisten.
Nach nunmehr zwei Anpassungszyklen bestehen Zweifel, ob die Entwicklung der Höhe des Bundesmindestlohnes die gewünschte soziale Mindestabsicherung in ausreichendem Maße herbeiführen kann. Ziel muss es sein, den Mindestlohn so zu bemessen, dass alleinstehende Vollzeitbeschäftigte ihre Lebenshaltungskosten mit diesem Mindestlohn ohne staatliche Zuschüsse decken können und nach Erreichen der Regelaltersgrenze für den Bezug der gesetzlichen Altersrente nicht auf staatliche Unterstützung angewiesen sind. Die Reaktivierung des bremischen Landesmindestlohns kann als Brücke dienen, um sich diesem Ziel schrittweise anzunähern.
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