Musikclubs sind die Orte, an denen viele Menschen das erste Mal ihre Lieblingsband Live erleben konnten, in denen sie eine Leidenschaft für Musik entwickelt haben. Erinnerungen an bewegende Konzerte und die ersten Kontakte in einer neuen Stadt sind nur zwei Beispiele für die wichtige Rolle, die Musikspielstätten im kulturellen Leben vieler Bremer*innen einnehmen. Gleichzeitig sind Musikclubs die Sprungbretter für lokale Künstler*innen in den Rest der Republik und darüber hinaus. Dabei sind einige Clubs auf Newcomer spezialisiert, andere auf Jazz, Techno, Rock und vieles mehr. So wird über die verschiedenen Genres hinweg durch die Bremer Betreiber*innen ein diverses Programm zusammengestellt.
Musikclubs dieser Art werden zumeist privat oder von Vereinen betrieben und sie finanzieren ihr kulturelles Programm oft durch eine gastronomische Tätigkeit. Aufgrund dieser eigenwirtschaftlichen Finanzierung werden Musikspielstätten zumeist nicht strukturell im Rahmen der Kulturpolitik gefördert.
Betreiber*innen sehen sich bei der Planung und Durchführung von Live-Musikveranstaltungen hohen Kosten gegenüber. Im Vorfeld der Veranstaltung fallen Kosten für die zeitaufwändige Auswahl geeigneter Künstler*innen, die Planung der Veranstaltung sowie für die Bekanntmachung via Flyer, Programmheft, Plakat, Onlinekanal usw. an. Im Kontext der Veranstaltung kommen weitere Kosten hinzu: für Anreise der Künstler*innen, Unterbringung, Verpflegung, Gagen, Gema-Gebühren, die Künstlersozialkasse, Miete von technischem Equipment, Honorare des technischen Personals, ggf. Einlasskontrollen – um nur die üblichen zu nennen. Durch diesen hohen Aufwand sind Live-Musikveranstaltungen für viele Betreiber*innen nicht wirtschaftlich und werden eher aus idealistischen Motiven durchgeführt.
Eine strukturelle Unterstützung dieses wichtigen kulturellen Engagements ist daher dringend nötig. Zu diesem Zweck soll eine festgelegte Summe pro Jahr nach transparenten Kriterien anteilig an die Musikklubs ausgeschüttet werden. Dies soll das strukturelle Überleben der um kulturelles Programm engagierten Musikclubs zu sichern helfen. Eine Förderung von kulturell besonders herausragenden Clubs, den in ihnen auftretenden Künstler*innen und deren Programmen ist ergänzend sinnvoll.
Die Bemessungsgrundlage bilden hierbei die gezahlten GEMA-Gebühren für künstlerische Musikveranstaltungen. So wird sichergestellt, dass sich die Ausschüttung an den tatsächlich veranstalteten Konzerten und DJ*anes-Auftritten orientiert. Betreiber*innen von Musikclubs sind oft auch in anderen kulturellen Sparten aktiv, sie veranstalten Lesungen, Performances, Diskussionsveranstaltungen und vieles mehr. Um durch die Förderung keine Verengung der kulturellen Diversität zu erreichen, sollen auch Veranstaltungen dieser Art teilweise berücksichtigt werden. Um sicherzustellen, dass der Schwerpunkt der Förderung dennoch auf Musikveranstaltungen liegt, soll eine Mindestanzahl an Musikveranstaltungen pro Jahr Bedingung für die Förderfähigkeit sein. Der Nachweis kann unbürokratisch über Programmhefte oder Screenshots erfolgen. Da auch saisonale Veranstaltungsorte und Zwischennutzungen die Bremer Musiklandschaft bereichern, sollte die Mindestanzahl an Musikveranstaltungen anteilig auf die jeweilige Nutzungsdauer berechnet werden können.
Da einige Künstler*innen ihre Rechte nicht durch die GEMA vertreten lassen, sollen auch GEMA-freie Auftritte im selben Maße berücksichtigt werden. In Hamburg wird ein ähnliches Modell (dort Live-Concert-Account) bereits seit über zehn Jahren erfolgreich zur Musikclubförderung von szeneerfahrenen Akteur*innen umgesetzt und durch den Hamburger Senat finanziert. Um das Bestehen und die Entwicklung der Bremer und Bremerhavener Musikclubs zu fördern und so einen wichtigen Beitrag zum Nachtleben zu leisten, ist ein solches Instrument auch im Land Bremen sinnvoll.
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