Bereits heute sind viele Menschen auf der Welt von den Folgen des Klimawandels betroffen. Bereits heute gelten die planetaren Belastungsgrenzen beim Klimawandel als „bedenklich überschritten“. Doch die Prognosen des Weltklimarats IPCC zeigen eine noch weitaus dramatischere Zukunft, falls die Erderwärmung nicht schnellstmöglich begrenzt wird. Hunderte Millionen Menschen werden fliehen müssen, weil der Meeresspiegel steigt oder anhaltende Dürren ihre Ernten vernichten. Andere ökologische Krisen werden verstärkt, insbesondere der Verlust an Biodiversität. Und schließlich droht gar eine Kettenreaktion von sich selbst verstärkenden Effekten wie dem Abschmelzen des Grönland-Eisschilds oder dem Auftauen der Permafrostböden. Diese Kipppunkte könnten die Erde unaufhaltsam in eine noch stärkere und unkontrollierbare Erwärmung führen.
Auf der Klimakonferenz von Paris hat sich die Weltgemeinschaft darauf verständigt, dass der „Anstieg der durchschnittlichen Erdtemperatur deutlich unter 2 °C über dem vorindustriellen Niveau gehalten wird und Anstrengungen unternommen werden, um den Temperaturanstieg auf 1,5 °C über dem vorindustriellen Niveau zu begrenzen“. Die Klimapolitik des Landes Bremens muss geeignet sein, zur Erreichung dieses Ziels beizutragen und die damit verbundenen Treibhausgasbudgets, wie sie vom IPCC veröffentlicht werden, einzuhalten.
Dabei gilt es, Klimagerechtigkeit zu berücksichtigen. Es ist nicht gerecht, wenn einzelne Teile der Welt erheblich stärker zum Klimawandel beitragen als andere. Das gilt insbesondere, wenn die Teile der Welt, die am stärksten vom Klimawandel betroffen sind und sein werden, oft am wenigsten dazu beigetragen haben. Klimagerechtigkeit bedeutet daher unter anderem, das verbliebene Treibhausgasbudget gerecht auf die Weltbevölkerung zu verteilen. Dabei sollten idealerweise historische Emissionen berücksichtigt werden, zumindest aber alle Emissionen seit Abschluss des Klimaschutzabkommens von Paris.
Klar ist, dass die bisherigen Klimaschutzanstrengungen des Landes Bremens vor diesem Hintergrund nicht ausreichen. Bremen erklärt daher die Klimanotlage. Klimaschutz muss integraler Bestandteil und Aufgabe aller Senatsressorts werden. Der Senat muss die Dringlichkeit des sofortigen Kurswechsels kommunizieren und entsprechend handeln.
Bremen und Bremerhaven sollen wie bereits eine Vielzahl von Städten weltweit vorangehen und zur Nachahmung anregen. Doch auch eine verschärfte Bremer Klimaschutzpolitik kann im globalen Kontext nur einen kleinen Beitrag leisten, die Klimakrise abzuwenden. Klimaschutz ist eine große Gemeinschaftsaufgabe. Das Paris-Ziel kann nur eingehalten werden, wenn sich alle gemeinsam und auf allen politischen und gesellschaftlichen Ebenen dafür einsetzen. Bereits heute gibt es vielfältiges gesellschaftliches Engagement für Klimaschutz, von lokalen Initiativen für Klimaschutz im Alltagsleben über Aktionsbündnisse bis zu Vereinen, die die Energiewende in der Stadt selbst in die Hand nehmen. Es ist daher auch Aufgabe Bremer Klimaschutzpolitik, dieses Engagement zu unterstützen und zu fördern.
Bremen kann als Bundesland nicht in allen Politikbereichen hinreichend wirksame Klimaschutzmaßnahmen ergreifen und ist auf die richtigen Rahmenbedingungen auf Bundesebene und in der Europäischen Union angewiesen, vom System der Steuern und Abgaben bis zum Ordnungsrecht. Der Senat muss sich daher auf allen politischen Ebenen für eine drastisch verschärfte Klimaschutzpolitik und dessen Finanzierung einsetzen. Klimaschutz hat seinen Preis!
Die Bürgerschaft (Landtag) möge beschließen:
1. Die Bürgerschaft (Landtag) erkennt an, dass das Land Bremen sich derzeit nicht auf einem Pfad befindet, der geeignet ist, einen angemessenen Beitrag zum Erreichen nationaler und internationaler Klimaschutzverpflichtungen zu leisten. Vor dem Hintergrund der existenziellen Herausforderung des Klimawandels befindet sich das Land Bremen damit in einer Klimanotlage. Die Bürgerschaft (Landtag) wird sich daher auf Bundesebene für zusätzliche Finanzmittel für strukturelle Klimaschutzmaßnahmen einsetzen. In den Haushaltsaufstellungen werden wir zusätzliche Finanzierungsmöglichkeiten prüfen und umsetzen.
2. Die Bürgerschaft (Landtag) fordert den Senat auf, einen wirksamen Klimavorbehalt einzuführen, der alle Anträge und Verwaltungsvorlagen auf ihre Klimawirkung und klimafreundlichere Alternativen prüft. Dazu soll zeitnah ein praktisch umsetzbares Verfahren entwickelt werden.
3. Die Bürgerschaft (Landtag) fordert den Senat auf,
a) die anstehende Fortschreibung des Klima- und Energieprogramms an einer Reduzierung der Treibhausgasemissionen bis 2030 von mindestens 80 Prozent gegenüber 1990 zu orientieren, darin geeignete Maßnahmen und Szenarien zum Erreichen dieses Ziels zu beschreiben und die Fortschreibung zeitnah vorzulegen,
b) eine langfristig angelegte Klimaschutzkampagne zu starten, um über die Dringlichkeit der Klimakrise und die Klimanotlage sowie über eigene Handlungsmöglichkeiten und Förderangebote zu informieren,
c) das Engagement für Klimaschutz durch Bürger*innen, Institutionen und Vereine im Land Bremen zu unterstützen und zu verbreitern,
d) sich auf Bundesebene und in der Europäischen Union für eine massive Steigerung der Klimaschutzanstrengungen mit dem Ziel einer Begrenzung der Erderwärmung auf 1,5 °C einzusetzen, insbesondere durch einen schnellstmöglichen Kohleausstieg und ein Ende des Deckels der Förderung von Photovoltaik- und Windkraftanlagen,
e) einen ressortübergreifenden Komplementärmittelfonds für Klimaschutzmaßnahmen einzurichten, um mehr Fördermittel für Klimaschutzmaßnahmen aus Bundesregierung und EU nach Bremen zu holen und Eigenanteile für Drittmittelprojekte aus diesem Fonds zu finanzieren,
f) der Deputation für Klima, Umwelt, Landwirtschaft und Tierschutz zwei Jahre nach Beschlussfassung eine Evaluation der hier beschriebenen Maßnahmen vorzulegen.
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