„Dass Beiräte nun auch wieder in Präsenzsitzungen zusammenkommen können, ist die absolut richtige Entscheidung und ein gutes Signal“, kommentiert Gönül Bredehorst, Sprecherin für Bürgerbeteiligung und Beiräte der SPD-Fraktion, die Regelungen der Bremer Rechtsverordnung, die nach der Einigung zwischen Bund und Ministerpräsidenten am Montag in Kraft getreten ist. Diese lässt nun auch für Beiratsmitglieder eine Ausnahme vom Versammlungsverbot zu.
„Die Beiräte waren auch in den vergangenen Wochen handlungsfähig“, betont die sozialdemokratische Vorsitzende des Ausschusses für Bürgerbeteiligung, Beiräte und bürgerschaftliches Engagement, „denn durch Umlaufbeschlüsse oder Telefonkonferenzen konnten auch während der Kontaktbeschränkung wichtige Beschlüsse zeitnah gefasst werden. Dennoch ist es gut, dass es den Stadtteilparlamenten nun möglich ist, rechtssicher auch zu Präsenzsitzungen zusammenzukommen.“
Natürlich stelle dies die Beiräte nun vor Herausforderungen, so Bredehorst abschließend. „Völlig klar ist, dass es auch in diesem Bereich keine baldige Rückkehr zur Normalität, wie sie vor dem Ausbruch der Corona-Pandemie üblich war, geben kann. Abstandsregeln müssen auch hier eingehalten und entsprechende Räume gefunden werden. Öffentliche Sitzungen sind zudem noch immer nicht erlaubt. Das trifft die Beiräte besonders hart, weil die Öffentlichkeit im Stadtteil und der direkte Kontakt zu den Bürger*innen zentrale Elemente ihrer Arbeit sind. Für uns als SPD-Fraktion steht fest: Wir wollen, dass die Menschen in den Stadtteilen über Relevantes informiert und beteiligt werden können. Dafür müssen nun in den Stadtteilen und Beiräten perspektivisch individuelle Lösungen gefunden werden. Das können die Beiräte aber nicht allein. Dazu werden sie die Unterstützung der Ortsämter und der Senatskanzlei brauchen.“
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