Lastwagenfahrer/-innen tragen eine große Verantwortung bei häufig schwierigen Arbeitsbedingungen. Termindruck, überfüllte Autobahnen und Landstraßen, berufsbedingt lange Abwesenheiten von zu Hause und Wochenendfahrverbote führen zudem notgedrungen zu temporären Aufenthalten auf Rastplätzen und anderen unwirtlichen Orten; all das macht den Arbeitsalltag für diese Berufsgruppe zusätzlich schwer.
Die EU-Verkehrsminister haben sich daher 2018 auf eine neue EU-Verkehrsgesetzgebung, das sogenannte Mobilitätspaket I, geeinigt. Dazu zählen auch wichtige soziale Reformen, die inakzeptable Vorgehensweisen im Güterverkehr beenden und die Arbeitsbedingungen der Lkw-Fahrer verbessern sollen.
Gerade in Phasen erzwungener Untätigkeit fern der Heimat neigen Lastwagenfahrer/-innen gelegentlich zum Konsum alkoholischer Getränke, manchmal mit fatalen Folgen: Bei landesweiten Kontrollen in Hessen im Januar 2019 waren 16 Prozent der überprüften LKW-Fahrer/-innen alkoholisiert.
Der Deutsche Verkehsgerichtstag und die GdP fordern unisono eine Intensivierung der Kontrollen. Darüber hinaus sollte der Einbau von sogenannten Alkolocks, zumindest bei auffälligen Berufskraftfahrer/-innen, in Gefahrguttransportern und Schulbussen obligatorisch werden. Denn bei Gefahrguttransporten gilt gemäß § 9 Gefahrgutverordnung Straße und Eisenbahn (GGVSE) in Verbindung mit § 10 Gefahrgutbeförderungsgesetz (GGBefG) eine Promille Grenze von 0,0.
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