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Antrag der Fraktion der SPD

 

Laut Haushaltsentwurf für 2024 sollen die Mittel des Bundesministeriums für Bildung und Forschung deutlich gekürzt werden. Das gefährdet eine gelingende Transformation gleich doppelt. Einerseits ist ein finanziell gut ausgestatteter Forschungsbereich elementar für die Entwicklung und den Transfer von innovativen Technologien. Andererseits setzt die Kürzung des Budgets für das BAföG um knapp 650 Millionen Euro ein völlig falsches Signal. Es ist eine Absage an die Chancengerechtigkeit, die uns in Zeiten des Fachkräftemangels teuer zu stehen kommen kann. Ein modernes BAföG ist eine volkswirtschaftliche Notwendigkeit angesichts eines wachsenden Mangels an qualifizierten Fachkräften – es hebt das inländische Fachkräftepotenzial und ermöglicht sozialversicherungspflichtige Beschäftigung.

In Deutschland sind mehr als ein Drittel aller Studierenden armutsgefährdet. In diesem Kontext sind die geplanten Haushaltskürzungen ein besonders fataler Fingerzeig. Die Höhe des BAföG ist trotz der zum Wintersemester 2022/2023 in Kraft getretenen Erhöhungen nicht ausreichend. Der Grundbedarfssatz liegt seitdem bei 452 Euro und der Wohnkostenzuschlag bei 360 Euro. Der Förderhöchstbetrag wurde auf 934 Euro erhöht. Allerdings sind die Lebenshaltungskosten bedingt durch die Inflation und die steigenden Energiekosten viel stärker gestiegen als das BAföG.

Fakt ist: Der BAföG-Bedarfssatz zuzüglich des Wohnkostenzuschlags liegt aktuell 118 Euro unter dem Unterhaltsbedarfssatz nach Düsseldorfer Tabelle für unterhaltsberechtigte Studierende. Hinzu kommt, dass bei unterhaltsberechtigten Studierenden die Kosten für Kranken- und Pflegeversicherung sowie die Studiengebühren nicht enthalten sind – sie stehen ihnen als Sonderbedarfe zusätzlich zu.

Fakt ist auch: Nach wie vor entscheiden sich viel mehr Akademiker:innenkinder, ein Studium aufzunehmen, als Kinder aus einkommensschwächeren oder bildungsfernen Elternhäusern. Das hat auch damit zu tun, dass Studierende aus Nicht-Akademikerfamilien zur Finanzierung ihres Lebensunterhaltes häufiger auf zusätzliche Einnahmen aus eigener Erwerbstätigkeit angewiesen sind. Es bleibt also eine Frage der sozialen Gerechtigkeit das BAföG zu erhöhen, damit Menschen unabhängig ihrer Herkunft ihre Bildungsziele verwirklichen können.

Die Bürgerschaft (Landtag) möge beschließen:

 

Die Bürgerschaft (Landtag) fordert den Senat auf,

  1. sich auf Bundesebene dafür einzusetzen, dass
    1. der Bedarfssatz zuzüglich der Wohnkostenpauschale des BAföG mindestens auf das Level des Unterhaltssatzes nach Düsseldorfer Tabelle erhöht wird,
    2. das BAföG zu einem Instrument der Studienfinanzierung in Form eines Vollzuschusses weiterentwickelt wird,
    3. das BAföG elternunabhängig wird,
    4. ein entsprechender Anspruch auf BAföG für Teilzeitstudierende geschaffen wird,
    5. die Förderhöchstdauer verlängert und somit an die Realitäten der Studierenden angepasst wird;
  1. dem Ausschuss für Wissenschaft, Medien, Datenschutz, Informationsfreiheit und Digitalisierung sechs Monate nach Beschlussfassung zu berichten.

 

 

Janina Strelow, Mustafa Güngör und Fraktion der SPD