Bei der Gesundheitsversorgung in Deutschland gilt das Prinzip der Selbstverwaltung: Der Staat gibt zwar die gesetzlichen Rahmenbedingungen und Aufgaben vor, die Leistungserbringenden organisieren sich jedoch selbst in Verbänden, die in eigener Verantwortung die medizinische Versorgung der Bevölkerung übernehmen. Zu den Einrichtungen der Selbstverwaltung im Gesundheitswesen gehören die Kassenärztlichen Vereinigungen (KV). Sie sind hoheitlich handelnde Körperschaften des öffentlichen Rechts. Deutschland ist in 17 regionale KV-Bezirke unterteilt, die jeweils eine eigene Kassenärztliche Vereinigung haben. Die KVen unterstehen der Aufsicht des für sie zuständigen Gesundheitsministeriums. In Bremen führt die Senatorin für Wissenschaft, Gesundheit und Verbraucherschutz die Aufsicht über die KV Bremen. Die staatliche Aufsicht beschränkt sich auf die Überprüfung der Einhaltung der rechtlichen Vorgaben.
Die KVen gehören zu den bedeutendsten Akteurinnen der deutschen Gesundheitspolitik. Ihre wichtigste Aufgabe besteht darin, den Zugang zu einer wohnortnahen, qualitätsgesicherten ambulanten ärztlichen Versorgung für rund 90 Prozent der Bevölkerung sicherzustellen (Sicherstellungsauftrag). Sie vertreten die Rechte und Interessen ihrer Mitglieder gegenüber Krankenkassen und der Politik und regeln die Honorarverteilung an die Vertragsärztinnen und -ärzte und Psychotherapeutinnen und -therapeuten.
Aufgrund ihrer zentralen Position im Gesundheitswesen haben die Kassenärztlichen Vereinigungen in ihrem Wirken quasi eine Monopolstellung, die Angriffsfläche für Kritik bietet. Vorherrschender Kritikpunkt ist der, dass die KVen eher die Belange der Ärztinnen und Ärzte vertreten und dabei die Interessen der Patientinnen und Patienten weniger im Blick haben. Vor dem Hintergrund von Versorgungsengpässen bei wohnortnahen Arztpraxen gibt es die Forderung an die KVen – insbesondere im Land Bremen – unter Nutzung bundesgesetzlicher Spielräume für eine kleinteiligere Verteilung von ärztlichen Angeboten zu sorgen und sozialökonomische Faktoren in die Bedarfsplanung miteinzubeziehen. Auch bei der ambulanten Bereitschafts- und Notfallversorgung der Kassenärztlichen Vereinigung gibt es im Zuge der überfüllten Notfallambulanzen der Krankenhäuser Veränderungsbedarf.
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