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Hochschulmensen: Aktionsplan 2025 zügig erstellen

Die Hochschule Bremen von vorne ist zu sehen.

Im Februar 2018 hat der Senat den „Aktionsplan 2025 – Gesundes Essen in der Gemeinschaftsverpflegung in der Stadtgemeinde Bremen“ beschlossen. Hintergrund hierfür war ein Bürgerantrag gegen Billigfleisch, der im September 2016 in der Stadtbürgerschaft aufgerufen wurde. Der Senat wurde dort aufgefordert, einen entsprechenden Aktionsplan aufzulegen. Ziel war es, den hohen Anteil an Fleisch aus der Massentierhaltung in den öffentlichen Einrichtungen deutlich zu reduzieren. Nicht zuletzt zählen das große Angebot an Fleisch und dessen Konsum zu wichtigen Treibern des Klimawandels. Eine entsprechende Veränderung des Angebots auch an den Hochschulmensen hin zu klimafreundlichen Speiseplänen würde einen elementaren Beitrag zum Klimaschutz leisten. Die Schulmensen und die Kindertagesstätten in Bremen haben sich bereits entsprechend auf den Weg gemacht und stellen ihre Essensangebote bis 2022 stufenweise nach den Richtlinien der Verordnung (EG) Nr. 834/2007 des Rates vom 28. Juni 2007 über die ökologische/biologische Produktion und die Kennzeichnung von ökologischen/biologischen Erzeugnissen um. In immer mehr Mensen und Kita-Küchen ist der Bio-Anteil bereits heute im Vergleich zum Zeitpunkt vor dem Start des Aktionsplans 2025 deutlich erhöht. Mehrere Schulmensen haben die Umstellung bereits fast komplett vollzogen, sind bei 100 oder fast 100 Prozent bio angelangt und erfüllen damit schon jetzt nahezu die Vorgaben des Aktionsplans. Auch die Gesundheit Nord befindet sich im Prozess der Umstellung. So wird die Milch seit 2018 komplett von einer Biohofmolkerei im Umland und damit regional bezogen. Auch Fleisch und einige weitere Erzeugnisse entsprechen schon jetzt zum Teil der EG-Ökoverordnung.

 

In einem nächsten Schritt ist es wichtig, nun auch die Mensen an den Bremer und Bremerhavener Hochschulen umzustellen. Angesichts des hohen Anteils an Fleisch aus industrieller Produktion besteht dort großer Handlungsbedarf. Dies entspricht auch den Erwartungen vieler Studierender an den Hochschulen, von denen immer mehr Fleisch aus industrieller Tierhaltung ablehnen. Auch die Nachfrage nach veganen Gerichten in den Hochschulmensen ist in den vergangenen Jahren gestiegen.

 

Die Bürgerschaft (Landtag) möge beschließen:

 

  1. Die Bürgerschaft (Landtag) fordert den Senat auf, mit dem Studierendenwerk Bremen Verhandlungen zu führen, wie und in welchem Zeitrahmen sich der Aktionsplan auch auf die Mensen an den Hochschulen ausweiten lässt. Ziel ist dabei die Umstellung auf die gleichen Kriterien zur Beschaffung, die auch für Schulmensen in Bremen gelten.

 

  1. Die Bürgerschaft (Landtag) fordert den Senat auf,
  2. darzulegen, welche Mehrkosten entstehen, wenn bei der Beschaffung tierischer und pflanzlicher Erzeugnisse die gleichen Kriterien, die für Schulmensen in Bremen gelten, angewandt werden (also mindestens nach der Verordnung (EG) Nr. 834/2007 des Rates vom 28. Juni 2007 über die ökologische/biologische Produktion und die Kennzeichnung von ökologischen/biologischen Erzeugnissen), und in welcher Höhe der Zuschuss des Landes an das Studierendenwerk zur Umsetzung erhöht werden müsste,

 

  1. aufzuzeigen, wie in den Speiseplänen des Studierendenwerkes Bremen und an den Essenausgabestellen der Mensen transparent und nachvollziehbar die Herkunft und die Erzeugungsbedingungen der tierischen Produkte bei den jeweiligen aktuellen Essensangeboten dargelegt werden kann,

 

  1. der Deputation für Klima, Umwelt, Landwirtschaft und Tierschutz sowie dem Ausschuss für Wissenschaft, Medien, Datenschutz und Informationsfreiheit sechs Monate nach Beschlussfassung über den aktuellen Stand der Umsetzung zu berichten.