Im Rahmen der heutigen Fragestunde wollte Kevin Lenkeit, Sprecher für Inneres, vom Senat wissen: Wie bewertet der Senat das Gründungsvorhaben der Stadt München für zwei neue Berufsfachschulen für das Feuerwehrhandwerk und das Leitstellenwesen? Wie schätzt der Senat die Potenziale zur Fachkräftegewinnung für die Feuerwehren durch ein eigenständiges, spezialisiertes Ausbildungsangebot für Schulabgänger:innen neben dem klassischen Feuerwehreinstieg im Anschluss an eine Ausbildung ein? Und zieht der Senat solche Ausbildungsangebote für die Laufbahn Fachrichtung Feuerwehr neben der beabsichtigten Einführung eines Laufbahnzweiges Rettungsdienst im Land Bremen in Betracht?
Auf diese Fragen antwortete Staatsrat Bull für den Senat wie folgt: „Der Fachkräftemangel ist in allen Bereichen zu spüren ist und es ist an der Zeit, auch für die Nachwuchsgewinnung bei der Feuerwehr neue Strategien zu verfolgen. Das Vorhaben in München ist eine lohnenswerte Alternative, interessierte junge Menschen für den Feuerwehrberuf zu gewinnen. Der Senat verfolgt das Vorhaben mit hohem Interesse und prüft eine Übertragung auf Bremen und Bremerhaven.„
Weiter würde ein eigenständiges Berufsausbildungsangebot für die Feuerwehren ein erhebliches Potenzial zur Fachkräftegewinnung bieten, da mit Schulabsolventinnen und -absolventen eine ganz neue Zielgruppe erschlossen werden würde.
Beide Feuerwehren im Land würden bereits die Umsetzung einer Berufsausbildung mit der Berufsbezeichnung „Werkfeuerwehrfrau/Werkfeuerwehrmann“ prüfen. „Ziel ist, in der Stadt Bremen bereits ab 2025 mit der Ausbildung zu beginnen. Nach erfolgreichem Bestehen der Ausbildung könnten die Absolventinnen und Absolventen als Brandmeisterinnen und Brandmeister auf Probe eingestellt werden, da die Prüfung die erforderliche Laufbahnbefähigung beinhaltet“, so Staatsrat Bull. Auf Nachfrage des Sozialdemokraten konnte Bull weiter berichten, es würde auch bereits ein Standort für die schulische Ausbildung geprüft.
Im Zuge der heutigen Fragestunde verlangte die SPD-Fraktion auch Auskunft über die Entwicklung der Frauenhäuser in Bremen und Bremerhaven. Die gleichstellungspolitische Sprecherin Selin Arpaz fragte dabei insbesondere nach dem Investitionsprogramm „Gemeinsam gegen Gewalt an Frauen“, für das der Bund seit 2020 Gelder für den Aus-, Um- und Neubau von Frauenhäusern und Fachberatungsstellen bereitstellt.
In seiner Antwort wies der Senat darauf hin, dass alle in Frage kommenden Träger im Land bezüglich einer Antragstellung im Rahmen des Bundesprogramms beraten wurden. Ein Problem sei allerdings gewesen, dass privatwirtschaftliche Wohnungsbauunternehmen als Vermieter keinen solchen Antrag stellen durften. Damit fielen alle Träger heraus, deren Vermieter der privaten Wirtschaft zuzuordnen ist – was bei den meisten der Fall sei. Für die Träger selbst als Mietende sei zudem das ganze Verfahren recht hochschwellig gewesen, sodass am Ende allein das Mädchenhaus in Bremen einen Antrag stellte und auch Umbaumaßnahmen durchführte. Dafür seien über 90.000 Euro aus dem Bundesprogramm bewilligt worden.
Unabhängig davon sei es aber gelungen, die Frauenhausplätze zu erhöhen. Möglich sei dies durch passende größere Immobilien in Bremen gewesen, die neu bezogen wurden. Und in Bremerhaven habe der jetzige Vermieter dem Frauenhaus mehr barrierefreie Plätze zur Verfügung gestellt. Somit stünden in Bremen mittlerweile 128 Plätze für Frauen und ihre Kinder zur Verfügung – und in Bremerhaven habe der Magistrat beschlossen, künftig 30 Plätze vorzuhalten. „Die im Landesaktionsplan zur Umsetzung der Istanbul-Konvention beschlossene Zielzahl von 160 Plätzen für das Land Bremen ist damit fast erreicht“, so der Senat abschließend.
In der Fragestunde erbat die SPD-Fraktion auch Auskunft über die Entwicklung der Spielhallen im Land. Der Fraktionsvorsitzende Mustafa Güngör wollte wissen, inwieweit die Spielhallenbetreiber in Bremen und Bremerhaven gerichtlich gegen die Ablehnungen ihrer Erlaubnisanträge für den Betrieb einer Spielhalle bzw. gegen die Anordnung der sofortigen Vollziehung von Schließungsverfügungen vorgegangen seien.
In Beantwortung der Frage erläuterte der Senat, dass durch die Änderung des Bremischen Spielhallengesetzes im Juli 2022 der Mindestabstand zwischen Spielhallen von 250 auf 500 Metern erweitert worden sei.
Zudem seien entsprechende Mindestabstände zu Wettvermittlungsstellen und Schulen eingeführt worden. Infolgedessen sei die Anzahl der Spielhallen in Bremen insgesamt bereits von 121 auf 91 gesunken, in der Bremerhaven bestünden 26 geöffnete Spielhallen. „Perspektivisch wird von einer weiteren deutlichen Reduzierung in beiden Städten ausgegangen“, unterstrich dabei der Senat.
Darüber hinaus wurde deutlich, dass zahlreiche Rechtsverfahren derzeit noch laufen bzw. anhängig sind. Die Wirtschaftssenatorin hat daher die ablehnenden Bescheide mit der Anordnung der sofortigen Vollziehung versehen. „In konsequenter Umsetzung des gesetzgeberischen Ziels der Suchtprävention soll verhindert werden, dass die betroffenen Spielhallen bis zur Ausschöpfung des Rechtswegs im Hauptsacheverfahren noch jahrelang geöffnet bleiben“, so Staatsrätin Maike Frese für den Senat.
Doch auf Nachfrage Güngörs würde auch hier noch ein Rechtsschutz bis zum Ende der jeweiligen Eilverfahren gelten, wobei es im Ermessen des Ressorts läge, dass die Spielhallen bis dahin geöffnet bleiben dürften. Mustafa Güngör betonte, die SPD-Fraktion werde auch weiterhin an der Sache dranbleiben: „Bei Spielhallen schauen wir genau hin!“
Die rot-grün-rote Koalition hat heute in der Bürgerschaft die Kostenübernahme von körpermodifizierenden Maßnahmen für trans* Menschen durch die gesetzlichen Krankenkassen verlangt. „Trans* Menschen sind auch im Gesundheitswesen von Diskriminierungen nicht verschont. Deshalb ist es uns ein besonderes Anliegen, in dieser Thematik voranzuschreiten und über unser Gesundheitsressort Änderungen auf Bundesebene einzufordern“, erklärte dazu die gesundheitspolitische Sprecherin der SPD-Fraktion, Ute Reimers-Bruns, im Blick auf den beschlossenen Antrag der Koalition.
Zum Hintergrund: Trans* Menschen identifizieren sich nicht – oder nicht vollständig – mit dem ihnen bei Geburt zugewiesenen Geschlecht. Es gibt trans* Menschen, welche sich als weiblich oder männlich (binär) identifizieren oder sich nicht eindeutig einer dieser beiden Geschlechtskategorien zuordnen (nicht binär).
Dem Antrag der Koalition lag nun die Befürchtung zugrunde, dass durch die aktuelle Rechtsprechung bzw. fehlende rechtliche Rahmenbedingungen bestehende Hürden, die bisher vor allem für nicht binäre trans* Menschen existieren, jetzt auch trans* Menschen betreffen, die sich als binär einordnen. „Dies würde bedeuten, dass den Antragstellenden – entgegen dem aktuellen Stand der Wissenschaft und der gesellschaftlichen Entwicklung – körpermodifizierende Maßnahmen als Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung verwehrt würden“, so Ute Reimers-Bruns. Dem entgegen stehe aber der Koalitionsvertrag der Bundesregierung, in dem klar vereinbart sei, dass körpermodifizierende Behandlungen von den Krankenkassen bezahlt werden sollen.
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