ParlamentsTicker

Aus der Stadtbürgerschaft | 28. Mai 2024

Themen

FragestundeGlasfaserausbau
FragestundeParken am Bremer Flughafen
Ansicht der Bremischen Bürgerschaft

Glasfaserausbau nicht ohne Verbraucherschutz!

Wie wird entschieden, ob und welche Anbieter in Bremer Stadtteilen Glasfaser ausbauen? Durch wen und mit welchen Veranstaltungen oder Materialien werden betroffene Haushalte darüber informiert? Und wie viel Zeit haben Haushalte für ihre Entscheidung über eine konkrete Interessensbekundung bei einem Anbieter? Das wollte die verbraucherschutzpolitische Sprecherin der Fraktion, Medine Yıldız, heute in der Fragestunde wissen.

Medine Yıldız
Medine Yıldız

„Der Telekommunikationsbereich ist grundsätzlich vollständig privatisiert und die Entscheidung zum Ausbau digitaler Infrastrukturen findet im Wege des Wettbewerbs statt“, führte dazu die Staatsrätin für Wirtschaft, Maike Frese, für den Senat aus. „Die Ausbauentscheidungen der Telekommunikationsunternehmen beruhen zuvorderst auf wirtschaftlichen Kriterien.“ Die betroffenen Haushalte würden dabei postalisch detaillierte Informationen zum Ausbau, zu den Angeboten, Kontaktadressen für Rückfragen und dem weiteren Vorgehen erhalten. „Zudem sind stationäre Ladenlokale der vermarktenden Unternehmen feste Bestandteile für die persönliche Beratung der Verbraucherinnen und Verbraucher“, so Frese weiter. Die Haushalte hätten der in der Regel einige Monate Zeit, um sich zu informieren und eine individuelle Entscheidung über die Interessensbekundung zu treffen. Zu Vertragsbedingungen und Vertragsabschlüssen könnten sich die Betroffenen auch bei Beratungsstellen wie der Verbraucherzentrale erkundigen, wie die Staatsrätin erläuterte.

Auf Nachfrage der SPD-Fraktion, ob der Senat in seiner ressortübergreifenden Arbeitsgruppe zum Glasfaserausbau auch rückgemeldete Probleme von Anwohnerinnen und Anwohnern im direkten Kontakt mit den Vertriebsfirmen zum Thema machen würde, wurde dies durch die Staatsrätin verneint. Maike Frese kündigte aber an, dies zum Thema in der Arbeitsgruppe zu machen.

 

Parken am Flughafen: Entgelte in Bremen günstiger als anderswo

In der heutigen Bürgerschaftssitzung erbat die SPD-Fraktion Auskunft über die Situation und Zukunft der Parkmöglichkeiten am Bremer Flughafen. Wie hoch liegen die Entgelte für das Parken in den Parkhäusern und auf den kostenpflichtigen Parkflächen am Flughafen im Vergleich zu anderen deutschen Flughäfen? Und inwiefern wird es in den kommenden Jahren zu einer Reduzierung der Parkmöglichkeiten außerhalb der Parkhäuser des Flughafens in der Airport-Stadt kommen? Das wollte der wirtschaftspolitische Sprecher der Fraktion, Volker Stahmann, in der Fragestunde wissen.

Volker Stahmann
Volker Stahmann

 

In seiner Antwort erklärte der Senat, im norddeutschen Vergleich lägen die Parkentgelte in Bremen grundsätzlich unterhalb derer anderer Flughäfen. So koste das Kurzzeitparken im Parkhaus 1 in Bremen 3,60 Euro in der Stunde und 24,20 Euro am Tag, die Vergleichsflughäfen böten dies zwischen 2,50 bis acht Euro in der Stunde sowie für 29 bis 45 Euro am Tag an. Für das Langzeitparken gestalteten sich die Preise je nach Parkdauer und Nähe zum Terminal. Für eine Parkdauer von zehn Tagen liege der Preis in Bremen zwischen 56 Euro auf dem P3 und 118,80 Euro im Parkhaus 1 – und bei den Vergleichsflughäfen zwischen 20 Euro auf einer vergleichbaren Parkfläche zu P3 bzw. 370 Euro in einem zum Terminal nahegelegenen Parkhaus.

Grundsätzlich verfolge der Senat dabei das Ziel, das flughafenbezogene Parken auch in den Parkhäusern des Flughafens zu konzentrieren: „Um wertvolle gewerbliche Flächen zweckentsprechend zu verwenden, soll die Nutzung von Privatflächen als gewerblicher Parkraum mit Shuttle-Service zum Flughafen möglichst eingeschränkt werden.“

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