Derik Eicke, Sprecher für Klima, Umwelt, Landwirtschaft und Ernährung der SPD-Fraktion, hat sich in der Bürgerschaft nach der Begrünung von Fassaden im Land Bremen erkundigt. Welche Vorteile bietet die Begrünung von Fassaden für das Raumklima der Innenräume, die Biodiversität und den Klimaschutz? Wie beurteilt der Senat nach einem Jahr den Erfolg des entsprechenden Förderprogrammes für die Gewährung von Zuschüssen? Und welche Hindernisse und Probleme sind bei der Umsetzung von vertikaler Begrünung im Land Bremen bekannt?
Gerade im städtischen Umfeld könnten begrünte Fassaden zu einem gesünderen, lebenswerteren und attraktiveren Wohnumfeld beitragen, führte Senatorin Moosdorf für den Senat dazu aus. Bei ungedämmten Fassaden könne eine Begrünung positive Effekte bringen. Untersuchungen ergäben, dass die Schattenwirkung der Fassadenbegrünung zu einer Minderung der Temperaturen in Innenräumen führe. Gleichzeitig könne sie die Wärmedämmung von Gebäuden verbessern und dadurch einen positiven Beitrag zum Klimaschutz leisten.
„Durch die Verbesserung des Mikroklimas durch Sauerstoffabgabe, Wasserrückhalt, Verdunstung und Verschattung sind begrünte Fassaden auch ein wirksames Instrument der Anpassung an die Folgen des Klimawandels“, so Senatorin Moosdorf. Die ersten umgesetzten Fördermaßnahmen und Gespräche zeigten, dass es ein grundsätzliches Interesse für Fassadenbegrünung gebe. Durch gezielte Öffentlichkeitsarbeit solle das Förderprogramm über den Sommer jetzt stärker bekanntgemacht werden mit dem Ziel, die Inanspruchnahme zu erhöhen.
Was Hindernisse und Probleme betrifft, so bestünden diese seltener in der technischen Errichtung der Fassadenbegrünung. Eine mögliche Zurückhaltung erkläre sich vielmehr durch die geringe Bekanntheit der Vorteile. Dieser könne durch gezielte Information und sachkundige Installation nun begegnet werden.
Im Rahmen der heutigen Fragestunde wollte Ute Reimers-Bruns, Sprecherin der Fraktion für Gesundheit, wissen: Welche Erkenntnisse hat der Senat über die Verbreitung von Lachgas als Partydroge und Rauschmittel unter Jugendlichen im Land Bremen und ist, wie in anderen Städten, ein Anstieg des Konsums festzustellen? Inwiefern wird im Rahmen von Präventions- und Informationsangeboten über die Risiken aufgeklärt? Wie bewertet der Senat die Beispiele des reglementierten Verkaufs von Lachgas an Minderjährige in den Niederlanden oder Großbritannien?
„Der Konsum und der Verkauf von Lachgas in Kiosken ist zumindest in der Stadt Bremen im letzten Jahr mehr aufgefallen als in den Vorjahren“, antwortete Staatsrätin Silke Stroth für den Senat. „Insofern ist zu vermuten, dass der Konsum weiter angestiegen ist.“ Das Landesinstitut für Schule (LIS) habe – mit Geldern aus der Integrativen Drogenhilfestrategie – zum Thema eine Informationskarte als Handout für Polizei, Ordnungsdienst, Awareness-Teams, Beratungsstellen, Schulen und Freizeitheime entwickelt. Die Karten seien dieses Jahr an die Präventionsteams der jeweiligen Stellen übergeben worden und seitdem im Einsatz.
In die Zukunft blickend führt Silke Stroth weiter aus: „Die Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz hält eine Einschränkung des Verkaufs von Lachgas, insbesondere an Minderjährige für sinnvoll und hat eine entsprechende Bundesratsinitiative Niedersachsens unterstützt. Diese Regelungen reichen allerdings nicht aus – insofern kommt der Information und Beratung weiterhin erhebliche Bedeutung zu.“
Mustafa Güngör hat in der heutigen Fragestunde der Bürgerschaft nach den Bemühungen des Senats zur Vorbereitung eines möglichen Verbots der AfD gefragt. Hintergrund ist ein entsprechender Beschluss vom März diesen Jahres, in dem das Parlament mit den Stimmen der rot-grün-roten Koalition den Senat zu einem solchen Schritt aufgefordert hatte.
Inwieweit hat sich der Senat seit diesem Beschluss auf Bundesebene dahingehend eingesetzt, dass die Landesämter sowie das Bundesamt für Verfassungsschutz eine Materialsammlung zur AfD zusammentragen, die Belege über verfassungsfeindliche Ausrichtungen enthält und eine solide Prüfung ermöglicht, inwieweit die Partei darauf ausgeht, die freiheitlich demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen, oder inwieweit der Bestand der BRD durch sie gefährdet wird? Inwieweit hat sich der Senat dahingehend eingesetzt, dass ein vereinsrechtliches Verbot der „Jungen Alternative“ (JA) geprüft wird? Und welche weiteren Schritte plant der Senat und inwieweit wird er dabei durch die deutliche Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts (OVG) in Münster vom Mai zur Einstufung der AfD als Verdachtsfall bestärkt? Das wollte der SPD-Fraktionsvorsitzende vom Senat wissen.
Olaf Bull, Staatsrat beim Senator für Inneres und Sport, führte dazu folgendes aus: „Der AfD-Landesverband wird durch das Landesamt für Verfassungsschutz seit Juni 2022 und die Junge Alternative seit September 2018 als sogenannter Verdachtsfall eingestuft. Das Landesamt sammelt und analysiert somit bereits seit Jahren Erkenntnisse zur AfD und zur JA und steht dazu fortlaufend mit den anderen Verfassungsschutzbehörden im Austausch.“ Der Senat verfolge den Auftrag der Bürgerschaft, indem er sich auf der Ebene der Innenministerkonferenz (IMK) für ein schnelles Abarbeiten der dafür erforderlichen Schritte einsetzt. In der IMK der SPD-geführten Länder hätten im Frühjahr auch auf Bremens Initiative hin dazu bereits Beratungen über rechtliche Fragestellungen stattgefunden. Es sei zu erwarten, dass das Thema auch auf der heute beginnenden IMK in Potsdam eine Rolle spielen werde.
Zu einem vereinsrechtlichen Verbot der Jungen Alternative erklärte Olaf Bull, es sei fraglich, ob dies rechtlich möglich sei, da es sich bei ihr offenkundig um die Jugendorganisation der AfD handele. Mangels einschlägiger Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts sei unklar, wie die organisatorische Anbindung zur Mutterpartei ausgestaltet sein müsse, um die Schutzwirkung des so genannten Parteienprivilegs im Grundgesetz auszulösen.
Der Staatsrat betonte, der Senat werde seine Bemühungen im Sinne des Bürgerschaftsbeschlusses fortsetzen. „Die AfD wird jedoch bisher weder vom Bundesamt noch von den meisten Landesämtern als gesichert rechtsextremistisch bewertet. Die Entscheidung des OVG Münster befasst sich mit der Frage der Rechtmäßigkeit der Beobachtung der Partei durch den Verfassungsschutz als Verdachtsfall.“ Es stehe aber zu erwarten, dass das Gericht neue Maßstäbe aufstellen werde, sodass die schriftlichen Entscheidungsgründe zwingend abzuwarten seien. „Sobald diese vorliegen, werden sie bei der Beratung über das weitere Vorgehen in der IMK berücksichtigt.“
Auf Bundesebene wurde das Recht auf Ganztagsbetreuung für Kinder im Grundschulalter beschlossen, das ab 2026 schrittweise eingeführt werden soll. Auf diesem Hintergrund hat die rot-grün-rote Koalition einen Antrag eingebracht, der vielfältige Angebote durch eine gezielte Fachkonzeptentwicklung sichern will.
„Mit der Entscheidung, ab August 2026 ein Recht auf Ganztagsbetreuung für Kinder der ersten Klasse einzuführen, stehen wir vor einer großen Herausforderung, aber auch vor großen Chancen“, erklärte der bildungspolitische Sprecher der SPD-Fraktion, Falko Bries, dazu in der heutigen Plenardebatte. „Wir müssen jetzt die nötigen Voraussetzungen dafür schaffen, um diesen Anforderungen gerecht zu werden.“ Dazu gehöre der räumliche Ausbau der bestehenden ebenso wie der Bau neuer Ganztagsschulen. Gleichzeitig müsse – trotz Fachkräftemangel – ausreichend pädagogisches wie auch nichtpädagogisches Personal zur Verfügung stehen, um ein qualitativ wertvolles Ganztagsangebot zu schaffen.
Aktuell befänden sich 50 von 82 Grundschulen im Ganztagsbetrieb, wie Falko Breis erläuterte. „Für die Umsetzung des Rechtsanspruchs brauchen wir nun eine verlässliche Planung, wie wir für alle Grundschulkinder eine ganztägige Betreuung anbieten und mittelfristig unser Ziel erreichen können, zu einem gebundenen, rhythmisierten Ganztagsangebot zu kommen.“
In diesem Zusammenhang forderten die Koalitionsfraktionen den Senat auf, die bereits bestehenden Ganztagsangebote an Grundschulen und aktuelle wissenschaftliche Erkenntnisse zur optimalen Gestaltung des Ganztags in den Blick zu nehmen. Außerdem solle geprüft werden, wie sich bestehende außerschulische Angebote verstetigen lassen und wie die Träger der Kinder- und Jugendhilfe, Partner der außerschulischen kulturellen, Medien- und Umweltbildung sowie des Sports so eingebunden werden können, dass diese Angebote am Vor- und Nachmittag systematisch miteinander verzahnt sind.
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