Für Ute Reimers-Bruns, gesundheitspolitische Sprecherin der SPD-Fraktion, haben sich im Nachgang der letzten großen Katastrophenschutzübung Fragen zum Krisenmanagement bei der Vernetzung der Träger von Pflegeeinrichtungen sowie zur ambulanten Pflege gestellt. Diese waren heute im Rahmen der Fragestunde Thema in der Bürgerschaft.
Laut Gesundheitssenatorin Claudia Bernhard, die die Fragen für den Senat beantwortete, hat sich durch eine Abfrage bei Trägern von vollstationären Einrichtungen gezeigt, „dass die bisherige Vorbereitung der Träger auf Notfallsituationen unvollständig ist und dringend nachgebessert werden muss“. Allerdings bestehe bereits seit 2022 eine Verpflichtung zur Erstellung eines Krisenkonzeptes. Die Ressorts Inneres und Sport, Arbeit, Soziales, Jugend und Integration sowie Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz seien dazu seit 2023 im Austausch, was nun institutionalisiert werden solle.
Im Bereich der ambulanten Pflege gebe es bereits Austauschformate zwischen den Ressorts und einzelnen Trägern. Hier gehe es „um die Klärung von verbindlichen Ansprechpersonen beziehungsweise zuständigen Institutionen im Katastrophenfall, um Krisenkonzepte zu erstellen“.
Welche Erkenntnisse hat der Senat darüber, wie viele geflüchteten Ärztinnen und Ärzte im Land Bremen einen Antrag auf Approbation oder eine Anerkennung der ausländischen Approbation gestellt haben, um in Deutschland praktizieren zu dürfen? Welches sind dabei die häufigsten drei Herkunftsländer? Und wie bewertet der Senat den Bedarf, diesen Fachkräften eine Arbeit oder Anstellung zu ermöglichen? Auch diese Fragen stellte Ute Reimers-Bruns heute in der Sitzung der Bremischen Bürgerschaft.
Gesundheitssenatorin Claudia Bernhard merkte in ihrer Antwort an, dass der aufenthaltsrechtliche Status der Antragsstellenden gar nicht erfasst würde. Es sei somit aus den Anträgen nicht klar ablesbar, wie viele Geflüchtete unter den Fachkräften seien – aber: „Die meisten Antragssteller im Bereich der Heilberufe kommen aus Syrien.“ Als weitere Herkunftsstaaten nannte sie Belarus, Ägypten und die Ukraine. Generell kämen in den vergangenen Jahren deutlich mehr Anträge aus Drittstaaten als aus EU-Staaten.
Um das Verfahren weiter zu beschleunigen und die Fachkräfte schneller in den Arbeitsmarkt zu integrieren, habe die Behörde einiges unternommen. So sei das Anerkennungsverfahren digitalisiert, Prozesse verschlankt und durch persönliche Beratungsgespräche flankiert worden.
Ute Reimers-BrunsDie rot-grün-rote Koalition hat heute in der Bürgerschaft einen Antrag verabschiedet, durch den am Bremer Hauptbahnhof eine umfassende Barrierefreiheit im Fernverkehr der Deutschen Bahn (DB) erreicht werden soll. „Zugang zu barrierefreier Mobilität ist ein Menschenrecht und sichert Menschenwürde“, wie Anja Schiemann, verkehrspolitische Sprecherin der SPD-Fraktion, in der Debatte betonte.
Gemäß Artikel 9 der Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen solle Menschen mit Behinderung jederzeit der Zugang zu Transportmitteln ermöglicht werden. „Doch wie fast immer, wenn es um die Umsetzung geht, klaffen auch noch auf vielen Bahnhöfen der Deutschen Bahn oft Anspruch und Wirklichkeit auseinander“, erklärte die Verkehrspolitikerin.
Zwar verfügten moderne ICE-Züge und die IC-Züge über eine fahrzeuggebundene Einstiegshilfe, die vom Zugpersonal bedient werde. Ältere ICE-Züge oder der Flixtrain seien jedoch auf mobile Hublifte angewiesen, die auf dem Bahnsteig stünden und dort bisher nur vom Personal des DB-Mobilitätsservices während der geltenden Servicezeiten bedient werden dürften. Da das Personal der DB-Sicherheit nicht befugt sei, die Lifte zu betätigen, könnten Fernreisen von mobilitätseinschränkten Menschen bei Zugausfällen außerhalb der Servicezeiten bislang nicht fortgesetzt werden.
Eine Lösung könnte also sein, so Anja Schiemann, dass die DB die Zeiten des Mobilitätsservice (wie in Berlin und Hamburg) auch für Bremen rund um die Uhr ausweitet – oder die Betätigung der Hublifte für nicht barrierefreie Fernzüge auf das Personal der DB-Sicherheit, das 24 Stunden am Hauptbahnhof stationiert ist, erweitert.
Die Bürgerschaft hat heute auch darüber debattiert, wie es um die Umsetzung des so genannten Bundesteilhabegesetzes – kurz: BTHG – im Land Bremen steht. Das BTHG hat das zentrale Ziel, die Lebenssituation von Menschen mit Behinderungen im Sinne von mehr Teilhabe und Selbstbestimmung zu verbessern. Konkret bedeutet dies, dass der Wille über die eigene Lebensführung im Vordergrund stehen muss und hierzu die Verhältnisse im Lebensumfeld so gestaltet werden, dass den Menschen dort ein inklusives Leben möglich ist.
Für die Umsetzung einer sozialräumlich orientierten Ausrichtung biete das Land Bremen bereits eine gute Ausgangsbasis, erklärte dazu die sozialpolitische Sprecherin der SPD-Fraktion, Katharina Kähler. „Sozialdemokratische Politik beinhaltet immer Sozialraumorientierung, wie sich an unseren Programmen wie Wohnen in Nachbarschaften, Lebendige Quartiere oder auch Pflege im Quartier unschwer erkennen lässt.“
Die Sozialexpertin benannte zwei Schwerpunkte, denen dabei erhebliche Bedeutung zukomme: Zum einen die Wohnsituation – und zum anderen die Koordinierung und Vernetzung von Angeboten zur Unterstützung und Teilhabe vor Ort. „Grundsätzlich müssen wir feststellen: Es besteht ein Mangel an barrierefreiem Wohnraum – und es braucht mehr Anstrengungen, um dem Ungleichgewicht von erhöhter Nachfrage und Bedarf entgegenzuwirken“, so Katharina Kähler. „Eine wichtige Errungenschaft ist unsere Entscheidung, dass alle neu gebauten sozial geförderten Wohnungen barrierefrei sein müssen.“ Und im Hinblick auf die bereits gute Vernetzung von Angeboten in den Quartieren gehe es darum, „den inklusiven Sozialraumansatz weiterzuentwickeln – und hier auch neue Wege der Umsetzung zu gehen“.
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