Auf welcher rechtlichen Grundlage besteht für Frauen, die aktuell in einem Frauenhaus oder einer anderen Schutzeinrichtung leben, ein Anspruch auf eine sogenannte Wohnungsnotstandsbescheinigung für einen erleichterten Zugang zu öffentlich gefördertem Wohnraum? Wie viele Frauen haben seit 2020 eine solche Bescheinigung bekommen? In welchem Rahmen unterstützt die Zentrale Fachstelle Wohnen diese Frauen bei der Wohnungssuche? Wie bewertet der Senat insgesamt die hier bestehenden Instrumente bei der Unterstützung von Gewalt betroffenen Frauen? Und welche Möglichkeiten sieht er, um diese weiter zu verbessern? Das wollte die Sprecherin der SPD-Fraktion für Gleichstellung, Selin Arpaz, heute in der Fragestunde der Bremischen Bürgerschaft wissen.
Grundlage für diesbezügliche Regelungen sei der sogenannte Wohnungsnotstandsvertrag aus dem Jahre 1993, erläuterte dazu Senatorin Ünsal für den Senat. Demnach sollen 60 Prozent aller frei gewordenen Sozialmietwohnungen an Wohnungsnotstandsfälle vermietet werden.
Die Unterstützung betroffener Frauen bei der Wohnungssuche sei dabei Teil der Leistungsbeschreibung der Frauenhäuser, wobei die Zentrale Fachstelle Wohnen in engem Austausch mit diesen stehe. Aufgabe sei es, hier ein geregeltes Verfahren zu etablieren, wie freie Wohnungen zeitnah an die Frauenhäuser gemeldet werden können. Der Senat, so Ünsal, prüfe aus diesem Grund weitere konkrete Instrumente der besseren Wohnungsvermittlung.
Im Vorfeld der morgigen Haushaltsberatungen in der Bürgerschaft hat die SPD-Fraktion gemeinsam mit dem Gesamtbetriebsrat der GeNo Forderungen der CDU auf Privatisierung des Klinikverbunds zurückgewiesen. Hier die Erklärung im Wortlaut:
Spätestens die Covid-19-Pandemie hat es allen Menschen gezeigt: Eine gute Gesundheitsversorgung betrifft uns alle. Qualität und Erreichbarkeit von Kliniken können über Leben und Tod entscheiden. Die Menschen in Bremen müssen sich darum auch langfristig auf eine gute Krankenhauslandschaft verlassen können. Wir setzen uns dafür ein, dass unsere kommunalen Kliniken für die Zukunft gerüstet sind.
Für uns ist dabei klar: Wir kämpfen für eine qualitativ hochwertige medizinische und pflegerische Versorgung. Nicht erst mit Beschluss der Krankenhausreform im Bund, sondern schon jetzt wollen wir uns auf den Weg machen und unseren kommunalen Klinikverbund fit machen für die Zukunft – durch bessere interdisziplinäre Vernetzung, schnelle Erreichbarkeit, genug und qualifiziertes Personal genau da, wo es gebraucht wird und eine Auslastung, die langfristig wirtschaftlich nachhaltig ist.
Und klar ist für uns auch: Wir lehnen die Privatisierungsideen der CDU ab! Denn unsere Kliniken zu privatisieren, gefährdet die Gesundheitsversorgung in Bremen: Dann droht Arbeitsplatzabbau, Qualitätsverlust in der Medizin und Pflege und die Abhängigkeit von profitorientierten Investoren in einem zentralen Anker der öffentlichen Daseinsvorsorge. Die Bremer SPD-Fraktion und der Betriebsrat der GeNo bekennen daher eindeutig: Wir brauchen den kommunalen Klinikverbund – und wir lehnen eine Privatisierung ab!
Die Kliniklandschaft im Land Bremen benötigt eine Neuaufstellung und wichtige und schwierige Entscheidungen dazu sind bereits getroffen worden. Nun geht die Arbeit weiter. Wir setzen uns für eine gute Personalausstattung mit guten Arbeitsbedingungen in Medizin und Pflege ein und setzen auf mehr Kooperationen sowie die Bündelung von Angeboten, um eine verlässliche und gute Versorgung in ganz Bremen langfristig abzusichern. Keine Abhängigkeit von Investoren – sondern Gestaltungsmacht für Bremen bewahren und Gesundheitsversorgung absichern!
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