Wer in Bremen einen Hund hält, soll künftig einen Sachkundenachweis erbringen müssen, für den eine theoretische und praktische Prüfung notwendig ist. Die Bürgerschaft hat heute einen Antrag der rot-grün-roten Koalition und der CDU beschlossen, der den Senat auffordert, zeitnah eine gesetzliche Regelung vorzulegen, die an ein in Niedersachsen bereits 2013 eingeführtes Modell angelehnt ist. „Mit unserem Antrag wollen wir die Sicherheit der Menschen erhöhen und für einen deutlich sichereren Umgang mit Hunden in der Öffentlichkeit sorgen“, betonte Holger Welt, Sprecher für Tierschutz der SPD-Fraktion.
„Der Hund ist ein wunderbares Haustier. In der Praxis, im Alltag auf den Straßen und in unseren Parks löst ein Hund aber nicht bei allen Mitbürger:innen Sympathien und Freude aus“, sagte Welt. „Fast jeder hat sicher schon eigene, leider auch negative, Erfahrungen mit Hunden gemacht. Hunde, die sich plump kleinen Kindern nähern, laut bellen, an der Leine zerren, fremde Personen anspringen oder durch aggressives Verhalten gegenüber Artgenossen oder gar Menschen auffallen, sind problematisch. Diese Hunde tragen dazu bei, die öffentliche Meinung negativ zu beeinflussen. Das Versagen einiger weniger Hundehalter:innen im Umgang mit ihrem Vierbeiner durch Unkenntnis ist dabei unerträglich und muss korrigiert werden. Aus den Medien erfahren wir dann sehr oft von gefährlichen Attacken, mit teilweise schweren Verletzungen. Schuld dabei ist in den allermeisten Fällen die mangelnde Kompetenz und die fehlende Sachkenntnis der Halter:innen“
Auch in Bremen habe es kürzlich einen solchen, dramatischen Vorfall gegeben, als ein kleines Kind durch die Beißattacke eines Rottweilers gefährlich verletzt wurde, berichtete Welt. Und auch daher solle nun in Bremen angelehnt an das in Niedersachsen bereits 2013 eingeführte Modell gesetzlich festgelegt werden, dass alle angehenden Hundehalter:innen sich künftig sachkundig machen müssen. Dies sei auch aus Sicht des Tierschutzes richtig und wichtig, betonte der Sozialdemokrat. „Die Tierheime platzen aus allen Nähten, weil so viele Tiere ohne Sachverstand gekauft und gehalten werden und viele ihr Dasein dann letztendlich in den Zwingern der Tierheime fristen müssen. Das ist ein echtes Dilemma und das muss sich ändern!“
Welt betonte aber auch und vor allem den Aspekt der Sicherheit. „Im Verlauf eines Sachkundeunterrichts soll der angehende Halter seinen Hund richtig einschätzen lernen, um gefährliche Situationen erkennen zu können – und um dann in der Lage zu sein, etwaigen Gefahren vorzubeugen“, sagte er. „Jeder Halter muss seinen Hund so kontrollieren können, dass von diesem keine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung ausgeht! Beißattacken durch Hunde darf es nicht geben!“
Junge Familien sollen beim Erwerb von Wohneigentum besser – und gezielt – gefördert werden. Einen entsprechenden Antrag der rot-grün-roten Koalition hat die Bürgerschaft heute beschlossen. „Gerecht ist nicht, mit der Gießkanne alle gleichermaßen zu fördern, egal wie reich sie sind. Gerecht ist, gezielt die Familien ohne Erbschaften zu fördern, damit Arbeitsleistung respektiert und Leistungsgerechtigkeit gefördert wird“, erklärte Falk Wagner, Sprecher für Wohnen der SPD-Fraktion, in seiner Rede.
„Ich möchte zwei Zahlen nennen, die sehr gut deutlich machen, was das Problem beim Immobilienmarkt und beim Eigenheimerwerb der vergangenen zehn Jahre ist“, eröffnete Wagner seiner Rede. „Zwischen 2010 und 2023 haben sich in Deutschland die Löhne um 23 Prozent erhöht. Und im selben Zeitraum haben sich die Immobilienpreise um 84 Prozent erhöht. Das ist das Dreieinhalbfache!“
„Wir haben von 2010 bis 2023 viel Umschlag am Immobilienmarkt gehabt. Aber dieser ist immer stärker konzentriert worden auf diejenigen, die entweder ein sehr hohes Einkommen haben oder über ein hohes Eigenkapital verfügen, weil sie von vorgezogenen Erbschaften in der Familie profitieren können“, so der Sozialdemokrat weiter. „Auch aktuell ist es nicht so, dass keine Eigenheime mehr erworben werden. Es werden aber deutlich weniger, weil durch die Zinswende die Finanzierung teurer wird. Durch die Zinswende wird der soziale Graben noch einmal größer. Denn sie spielt eine umso größere Rolle, desto weniger Eigenkapital man mitbringt. Das heißt: Der Anteil der Bevölkerung, der sich ein Eigenheim leisten kann, wird noch einmal kleiner. Das Problem ist: Man kann gegen die Kostensteigerungen immer weniger anarbeiten. Der Versuch, aus Arbeitseinkommen ein Eigenheim zu erwerben, wird immer weiter erschwert. Und das ist eine empfindliche Verletzung des Prinzips der Leistungsgerechtigkeit – des Versprechens auf sozialen Aufstieg durch Bildung und Arbeit, das elementar ist für unseren gesellschaftlichen Zusammenhalt. Eine gute und sozial gerechte Eigenheimförderung muss daher diese Lücke, diesen sozialen Graben schließen helfen. Sie muss Finanzierung aus Arbeit möglich machen und sie muss Leistungsgerechtigkeit fördern.“
Der Vorschlag, die Grunderwerbsteuer zu senken, wie ihn die CDU in einem Antrag formuliert und die FDP ihn in der Debatte unterstützt habe, sei dafür ungeeignet. Denn zum einen würde eine solche Förderung, von der alle gleichermaßen profitieren, Bremen einen Betrag von bis zu 150 Millionen Euro kosten. Zum anderen sei dies auch politisch nicht der richtige Ansatz. Wagner: „Gerecht ist nicht, mit der Gießkanne alle gleichermaßen zu fördern, egal wie reich die Menschen sind. Gerecht ist, gezielt die Familien ohne Erbschaften zu fördern, damit Arbeitsleistung respektiert und Leistungsgerechtigkeit gefördert wird.“
„Der richtige Weg ist der, den die Bundesregierung geht und den auch die SPD für richtig hält“, führte Wagner aus. „Die Bundesbauministerin hat den Weg für ein deutlich stärkeres Engagement des Bundes bei der Eigenheimförderung eigenschlagen. Sie hat eine Wohneigentumsförderung für Familien aufgelegt mit der zinsverbilligte Kredite in Anspruch genommen werden können – bis zu einer bestimmten Einkommensgrenze. Das ist die richtige Förderung. Das erspart den Familien über die Laufzeit bis zu 35.000 Euro – und dadurch wesentlich mehr, als die Nebenkosten beim Grunderwerb ausmachen. Sehr wichtig ist aus unserer Sicht, dass ein Programm ‚Jung kauft alt‘ von der Bundesregierung aufgelegt wird, das für Bestandsimmobilien gilt. Denn wir sind hier nicht auf dem Land, wo wir noch reihenweise Einfamilienhausgebiete ausweisen können. Deswegen hat dies für uns als Stadtstaat eine immense Bedeutung.“
„Wir begrüßen diesen Weg“, fasste Wagner zusammen. „Und wir sind in Bremen alles andere als untätig. Wir sind mit dem Bremer Eigenheimzuschuss seit langem Vorreiter. Wir haben in Bremen ein Instrument, wie wir gezielt Aufsteigerfamilien fördern, wenn sie in den Stadtteilen kaufen, die in Bremen preisgünstig sind. Und der Bund versetzt uns jetzt in die Lage, zu überprüfen: Welche Förderlücken lässt er übrig und worauf können wir unsere knappen Mittel in Bremen künftig konzentrieren.“
Wie eine zusätzliche und effiziente Förderung von Familien bei der Bildung von Wohneigentum aussehen könnte, umriss wiederum der haushalts- und finanzpolitische Sprecher der SPD-Fraktion, Arno Gottschalk, in seinem Beitrag zur Debatte. „Erstens sollte die Bremer Aufbau Bank für die Vergabe von günstigen Förderdarlehen genutzt werden“, sagte er. „Für den Neubau und hohe Energieeffizienzstandards gibt es solche Darlehen von der KfW. In Bremen sollte diese Möglichkeit für den Erwerb von Bestandsimmobilien entwickelt werden. Angesichts der Komplexität und der erheblichen Kostenunterschiede von Immobilienfinanzierungen sollte die Vergabe von Förderdarlehen zudem – ähnlich wie bei der Energieberatung – an eine obligatorische unabhängige Beratung durch Honorarberater oder die Verbraucherzentrale geknüpft werden, um unnötige oder versteckte Kosten zu vermeiden.“
Die Ausbildung von Pädagog:innen im Bereich Inklusive Pädagogik soll in Bremen deutlich ausgeweitet werden. Die Bürgerschaft hat heute in einem Antrag der rot-grün-roten Koalition beschlossen, dass der Senat zu diesem Zweck Gespräche mit der Universität Bremen und dem Landesinstitut für Schule führen soll. Thema der Gespräche mit der Uni soll zudem sein, wie die Auslastung von einigen Lehramtsstudiengängen verbessert werden kann.
„Nicht nur in Bremen haben wir den Fachkräftemangel in den Sozial- und Erziehungsberufen“, betonte der bildungspolitische Sprecher der SPD-Fraktion, Falko Bries, in seiner Rede die bundesweite Dimension des Problems. „Dass uns in allen Schulformen und Fächern das Personal fehlt, steht außer Frage. Doch wenn es um die Ausbildung und die Studienfächer geht, fällt uns auf, dass wir gerade in einem Bereich, in dem Bremen ein sehr gutes bundesweites Standing hat – bei der Inklusiven Pädagogik – unbedingt wieder aufholen müssen. Das Einstellen des Studiengangs Sonderpädagogik war ein Fehler, die Einführung der Inklusion jedoch goldrichtig“
Bries räumte ein, dass in der Vergangenheit mehr für die Ausbildung hätte getan werden müssen. Doch habe Bremen aus den Fehlern gelernt, und es seien bereits erfolgreiche Schritte unternommen worden. „Gerade haben 30 Lehrkräfte aus Grund- und Oberschulen, Gymnasien und berufsbildenden Schulen im siebten Durchgang des weiterbildenden Masters of Education ‚Inklusive Pädagogik/Sonderpädagogik‘ an der Akademie für Weiterbildung der Universität Bremen begonnen, sich zu sonderpädagogischen Lehrkräften weiterzubilden. Diese erfolgreiche Weiterqualifizierung gilt es weiterzuführen und aktiv an Schulen zu bewerben. Zum Wintersemester 2021/2022 wurden zudem die ersten Studierenden zum neu eingeführten Lehramtsstudiengang für Inklusive Pädagogik/Sonderpädagogik an Gymnasien und Oberschulen zugelassen. Der Studiengang wurde bislang gut angenommen und wir erwarten bald die ersten Absolvent:innen.“
Diese Entwicklung müsse weiterverfolgt werden, so Bries abschließend. „Es ist daher notwendig zusätzliche Kapazitäten am Landesinstitut für Schule zu schaffen. Und es ist weiter eminent wichtig, umgehend mit der Universität Bremen ins Gespräch zu kommen, wie vorhandene Studienkapazitäten bestmöglich ausgeschöpft werden können. Dafür ist es wichtig, Bedarfe von Schulen zu benennen, ohne die Lage zu beschönigen. Zudem muss geprüft werden, ob es für dieses wichtige Studium alternative Zugangswege geben kann – beispielsweise für Erzieher:innen oder auch Heilerziehungspfleger:innen, und für Seiteneinsteiger:innen. Aber auch um Anerkennungs- und Studienmöglichkeiten für entsprechend ausgebildete Menschen aus dem Ausland müssen wir uns intensiv kümmern. Das Potenzial ist vorhanden, die Bürokratie hält aber nicht Schritt mit der Entwicklung. Wir dürfen nicht länger warten.“
Wie ist das Bremer Förderprogramm für Maßnahmen des Herdenschutzes gegen den Wolf ausgestaltet? Welche Fördersumme wurde bislang abgerufen, mussten Anträge abgelehnt werden, weil das Finanzvolumen ausgeschöpft ist und falls ja, welche weitere Förderung hält der Senat für notwendig? Und wurde mittlerweile, wie in Niedersachsen, eine Übersicht über bestätigte Wolfssichtungen im Land Bremen eingerichtet beziehungsweise zu wann ist diese verfügbar? Das wollte der Sprecher für Tierschutz der SPD-Fraktion, Holger Welt, heute in der Fragestunde wissen.
„Gegenstand der Förderung sind Maßnahmen zum Herdenschutz als Prävention vor Wolfsübergriffen, insbesondere die Anschaffung wolfsabweisender Zäune. Nicht förderfähig sind Folgekosten“, erklärte der Senat in seiner schriftlichen Antwort. „Der Förderzeitraum wird individuell auf die Bedürfnisse des Zuwendungsempfängers angepasst. Die Zweckbindung bei mobilen Zäunen beläuft sich auf drei Jahre, bei Festzäunen auf fünf Jahre. Die Fördersumme betrug 2022 50.000 Euro, 2023 betrug die Fördersumme ursprünglich 50.000 Euro, im Laufe des Jahres wurde sie auf 100.000 Euro erhöht.
Anspruchsberechtigt sind natürliche und juristische Personen des Privatrechts sowie Personengesellschaften. Die Anträge werden nach fachlicher Priorität bearbeitet. Ausgezahlt wurden bisher rund 83.000 Euro. Es liegen zwei weitere Anträge vor, die zum aktuellen Zeitpunkt aufgrund der begrenzten Mittel nicht bewilligt werden können: Ein Antrag beläuft sich auf 22.000 Euro, ein Antrag hat einen Umfang von 194.000 Euro. Die Anträge wurden bisher nicht abgelehnt, die Höhe des Bedarfs ist noch zu überprüfen. Weitere Interessent:innen wissen um die begrenzte Mittelverfügbarkeit und sehen daher vorerst von Anträgen ab. Zumindest in den nächsten Jahren erscheint es notwendig und sinnvoll, den jährlich zur Verfügung stehenden Beitrag nochmals zu erhöhen. Ob das angesichts der angespannten Haushaltslage möglich sein wird, wird zu prüfen sein.“
Eine Übersicht über die bestätigten Wolfssichtungen werde bereits einmal jährlich aktualisiert auf bestimmten Internetseiten öffentlich dargestellt, so der Senat weiter. Dieser Darstellung lägen sowohl die in Bremen gemeldeten Sichtungen als auch die „Wolfsnachweise in Niedersachsen“ zu Grunde. Diese seien auf einer Internetseite verfügbar. Eine weiter gehende Kooperation mit der Landesjägerschaft Niedersachsen e.V. und deren Internetpräsenz inklusive der bestehenden Meldeapp werde angestrebt und befinde sich in Vorbereitung.
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