Die Bürgerschaft hat heute die Prüfung eines AfD-Verbotsverfahrens auf den Weg gebracht. Dafür soll der Senat sich auf Bundesebene dafür einsetzen, dass die Landesämter sowie das Bundesamt für Verfassungsschutz nun Material zusammentragen und dass auf Basis dieser Materialsammlung und unter Berücksichtigung ausstehender Gerichtsentscheidungen zügig über die Einleitung eines Verbotsverfahrens entschieden wird. Der von der Bürgerschaft beschlossene Antrag der rot-grün-roten Koalition sieht zudem eine Prüfung eines vereinsrechtlichen Verbots der „Jungen Alternative“ vor. „Wir brauchen besser morgen als übermorgen ein rechtsstaatliches Verfahren, das prüft, ob die AfD – so wie es die Mütter und Väter unseres Grundgesetzes vorgesehen haben – zum Schutze unserer freiheitlich demokratischen Grundordnung verboten werden muss!“, erklärte der Vorsitzende der SPD-Fraktion, Mustafa Güngör, in seiner Rede.
„Im Januar hatten wir hier bereits in einer Aktuellen Stunde ausgiebig über das Für und Wider eines AfD-Verbotsverfahrens debattiert“, erklärte Güngör zu Beginn seiner Rede. „Wir als Demokraten haben hier gemeinsam eigentlich festgestellt, dass die AfD eine Partei ist, die nicht mit beiden Beinen auf dem Boden des Grundgesetzes steht. Aber wir waren uns eben uneinig über die Schlüsse, die wir daraus ziehen sollten. Insofern dachte ich, es ist eigentlich alles gesagt. Aber die Welt hat sich in der Zwischenzeit schon wieder heftig weitergedreht! Gerade erst gestern wurde in zweiter Instanz vor dem Oberverwaltungsgericht in Münster weiter darüber verhandelt, ob die AfD vom Verfassungsschutz bundesweit als Verdachtsfall eingestuft werden darf. Und die AfD hat erfolgreich alles unternommen, um die für gestern vorgesehene Urteilsverkündung zu verhindern. Das tut sie ja nicht, weil sie glaubt, dass sie mit ihrer Berufung Erfolg haben wird. Es scheint vielmehr offensichtlich, dass das OVG dem Verfassungsschutz recht geben wird. Und es ist auch nicht unklug von der AfD, dieses Urteil hinauszuzögern. Denn wir wissen mittlerweile aus den Medien auch, dass der Verfassungsschutz bereits an einer Einstufung der AfD als Partei mit ‚gesichert extremistischen Bestrebungen‘ arbeitet. Und diese Einstufung kann natürlich nur erfolgen, wenn das OVG in Münster die Einstufung als Verdachtsfall bestätigt hat.“
„Die Fakten, die gegen die AfD sprechen, sprechen daher, finde ich, für sich und scheinen daher erdrückend“, sagte der Sozialdemokrat und sagte mit Blick auf den Redebeitrag des CDU-Fraktionsvorsitzenden Frank Imhoff und einen Antrag, den die CDU eingebracht hatte: „Daher glaube ich, die Debatte, dass man jetzt einen Antrag zu früh einbringen würde, ist falsch. Es wird keinen Tag besser. Ich glaube, wir sind uns eigentlich einig, dass wir jetzt beginnen müssen, zu handeln. Einer muss den Anfang machen. Und das versuchen wir gerade zu sein. Denn gerade vorgestern wurde die Faktenlage noch einmal untermauert. Denn da hat der Bayerische Rundfunk Recherchen veröffentlicht, wonach die AfD-Bundestagsfraktion und ihre Abgeordneten im großen Stil Neonazis, Identitäre und Reichsbürger beschäftigen. Bekannte Neonazis gehen also im Bundestag ein und aus. Was passiert, wenn diese Menschen irgendwann regieren? Wenn die AfD regiert, dann gehen sie auch in den Ministerien ein und aus.“
„Anhand dieser neuen Faktenlage kann ich nun wirklich nicht mehr nachvollziehen, warum wir zögern sollten“, betonte Güngör. „Ganz offensichtlich liegen die Fakten in ausreichendem Umfang auf dem Tisch. Ganz offensichtlich ist die AfD verfassungsfeindlich und eine Gefahr für unsere Demokratie. Ich persönlich hätte große Sympathie, bereits jetzt zum Bundesverfassungsgericht zu gehen. Aber wir gehen den soliden, vorbereiteten Weg. Und daher müssen diese Fakten nun umgehend so zusammengetragen und aufbereitet werden, dass mit ihnen ein Verbotsantrag in die Wege geleitet werden kann. Wir brauchen besser morgen als übermorgen ein rechtsstaatliches Verfahren, das prüft, ob die AfD – so wie es die Mütter und Väter unseres Grundgesetzes vorgesehen haben – zum Schutze unserer freiheitlich demokratischen Grundordnung verboten werden muss!“
Auf den Antrag der CDU ging Güngör im folgenden noch einmal detaillierter – und kritisch – ein. „Wir sind auf die CDU zugegangen, wir sind auch auf die FDP zugegangen und haben Ihnen angeboten, unseren Antrag gemeinsam einzureichen. Sie haben das leider abgelehnt und stattdessen einen eigenen, teilweise deckungsgleichen Antrag eingereicht. Es wäre gut gewesen, wenn aus Bremen gemeinsam ein Antrag, der ja nur vorbereitet, heute hier beschlossen werden könnte“, stellte Güngör klar. „Aber Ihr Antrag macht am Ende genau das, was wir nicht wollten: Er relativiert die besondere Gefahr für unsere Demokratie und für unseren Rechtsstaat, die von der AfD ausgeht. Sie stellen in Ihrem Antrag die AfD mit anderen Verfassungsfeinden auf eine Stufe. Aber die AfD ist eben nicht irgendeine verfassungsfeindliche Partei. Die AfD ist die einzige Partei in Deutschland, die momentan die reelle Chance hat, ihre verfassungsfeindlichen Ziele zu erreichen! Und deswegen wollen wir hier heute auch ausschließlich ein AfD-Verbot anstoßen und nicht über andere rechts-, links- oder sonst wie extremistischen Parteien, die in den Parlamenten aktuell keine Rolle spielen, debattieren. Das heißt nicht, dass wir nicht auch andere Verfassungsfeinde im Auge behalten müssen. Das heißt nicht, dass wir nicht auch andere Maßnahmen ergreifen müssen, um Verfassungsfeinde in ihre Schranken zu weisen. Und das heißt nicht, dass wir nicht weiter auch an anderer Stelle für unsere Demokratie werben und kämpfen müssen. Aber lassen Sie uns heute bitte nicht unser Kernanliegen verwässern: Die AfD ist eine ernsthafte Bedrohung für unsere freiheitlich demokratische Grundordnung – und nur das sollte hier heute im Fokus stehen! Die AfD ist die einzige Partei, die in Schlagweite ist, um an die Macht zu kommen. Sie haben uns eben in Ihrer Rede vorgeworfen, wir hätten nicht auf beiden Augen die gleiche Sehstärke. Aber manchmal muss man sich auch fokussieren. Wenn man immer nur weit in die Prärie guckt, dann sieht man die Gefahr vor der eigenen Nase nicht. Und das ist extrem gefährlich!“
Güngör wies noch auf ein weiteres Urteil hin, das festgestellt habe, dass die Corretiv-Recherche zu dem Geheimtreffen in Postdam der prozessualen Wahrheit entspreche. „Mit anderen Worten: Es ist nun auch gerichtlich bestätigt, dass es dieses Treffen und seine rassistische Agenda gab“, hob er hervor, „und das bestärkt uns natürlich zusätzlich noch einmal in unserem Anliegen, diesen Rassisten den Zugriff auf unsere Institutionen zu entziehen! Und es bestärkt uns auch in unserer Hoffnung, dass die in dieser Form noch nie dagewesenen Demonstrationen gegen rechts weitergehen. Von Flensburg bis nach Rosenheim. Von Aachen bis nach Cottbus. Und es freut mich natürlich besonders, dass hier in Bremen am Wochenende wieder eine Demonstration gegen rechts stattfinden wird!“
Klar ist: Wir als Demokraten müssen weiter Flagge zeigen. Draußen auf der Straße, aber eben besonders auch hier im Parlament“, sagte Güngör zum Abschluss und appellierte – wie sich bei der Abstimmung zeigen würde gleichwohl vergeblich–: „Deshalb bitte ich Sie, verehrte Kolleginnen und Kollegen von CDU und FDP: Gucken Sie sich unsere Beschlusspunkte noch einmal genau an. Es wäre ein starkes Zeichen, wenn sie unserem Antrag zustimmen! Und ich kann dem Kollegen Imhoff nur auch noch einmal sagen: Eine hundertprozentige Sicherheit, dass das Verfahren vor Gericht Erfolg hat, wird es nicht geben. Das ist von der Annahme her falsch. Sowas wird nicht funktionieren. Aber einer muss jetzt diesen Stein ins Rollen bringen. Einer muss jetzt den Anfang machen. Und da haben Sie heute die Möglichkeit, mit uns gemeinsam als Demokratinnen und Demokraten diesen Stein ins Rollen zu bringen, was für unsere Demokratie ein wichtiges Zeichen wäre. Lassen Sie uns gemeinsam dieses Zeichen setzen! Lassen Sie uns unsere Demokratie gemeinsam beschützen! Ich weiß, dass wir im Ziel einig sind, also lassen Sie uns gemeinsam dieses Instrument, dass das Grundgesetz uns bietet, auch nutzen.“
Der vollständige Antrag findet sich hier.
Die Lebenshaltungskosten sind in den vergangenen Jahren stark gestiegen – und davon sind auch und insbesondere Studierende betroffen. Viele beantragen daher einen Studienkredit bei der Kreditbank für Wiederaufbau (KfW). Das Problem dabei: Diese Kredite werden in der Regel mit einem variablen Zinssatz abgeschlossen – und dieser ist von Oktober 2021 bis heute von 3,76 auf 9,01 Prozent gestiegen. Auf Initiative der SPD-Fraktion hat die Bürgerschaft daher heute einen Antrag der rot-grün-roten Koalition beschlossen, der die betroffenen Studierenden entlasten soll – unter anderem mit einer Deckelung der Zinsen bei maximal vier Prozent.
Vor der Frage, wie sie ihr Studium finanzieren könnten, stünden jedes Jahr Tausende Studienanfänger im Land Bremen und noch viel mehr in ganz Deutschland, erklärte die wissenschaftspolitische Sprecherin der SPD-Fraktion, Janina Strelow, zu Beginn ihrer Rede. „Dabei haben nicht alle das Glück, dass ihre Eltern die Finanzierung übernehmen können. Denn das ist eine sehr privilegierte Situation und nur die wenigsten können dies für sich in Anspruch nehmen“, sagte sie. Häufig beantragten diese Studierenden dann Kredite, etwa bei der KfW, allein 2020 im Zuge der Corona-Pandemie hätten mehr als 40.000 Studierende dies bundesweit getan.
„Mit ebendiesen Studienkrediten haben wir als SPD-Fraktion derzeit große Probleme“, betonte Strelow. „Zum einen möchte ich an dieser Stelle wieder einmal betonen, dass wir Studienkredite für kein optimales Finanzierungsinstrument für ein Studium halten. Stattdessen fordern wir auf Bundesebene endlich ein elternunabhängiges, auskömmliches BAföG als Vollzuschuss!
Dafür werden wir weiterkämpfen! Zum anderen gilt für uns bis dahin, Schaden von den Studierenden abzuwenden, die auf einen Studienkredit zurückgreifen müssen.“
Die Zinsentwicklung führe zu einer Verdreifachung der Belastung für diejenigen, die ihren Kredit abbezahlten, führte die stellvertretende SPD-Fraktionsvorsitzende aus – und für all diejenigen, für die ein Kredit der einzige Weg wäre, ein Studium zu finanzieren, bedeute dies einen Schock und häufig auch das Ende des Traums von einem Studium. Strelow: „Wir wollen Studierende vor dieser Schuldenfalle bewahren. Studierende sollen sich auf ihr Studium konzentrieren können und eben nicht von Zukunfts- und Geldsorgen aufgefressen werden! Denn wir dürfen nicht zulassen, dass die Studierenden in diese Armutsfalle getrieben werden. Deswegen fordern wir in
unserem Antrag unter anderem, dass der Bund die Bearbeitungs- und Risikokosten der KfW-Studienkredite als Förderleistung übernehmen soll. Das würde die Zinsen senken und den Studierenden Geld sparen. Und wir fordern eine Deckelung der Zinsen der Kredite auf maximal 4 Prozent. Das schafft Planungssicherheit und dämmt das Risiko für die Studierenden ein.“
Wie viele pflegende Angehörige oder Ehrenamtliche haben in den vergangenen drei Jahren im Land Bremen nach Informationen des Senats an Pflegekursen teilgenommen und wie bewertet dieser die Auslastung? Wie viele Pflegende Angehörige haben in diesem Zeitraum Bildungszeit für Pflegekurse beantragt? Und ist die Prüfung über die Zulassungsfähigkeit von Pflegekursen für berufstätige Angehörige von Demenzkranken als Bildungszeit, die auf Basis der Nationalen Demenzstrategie durchgeführt werden sollte, inzwischen abgeschlossen und wie fällt das Ergebnis nach der Prüfung aus? Das wollte Ute Reimers-Bruns, Sprecherin für Gesundheit und Pflege der SPD-Fraktion, heute in der Fragestunde wissen.
Die Pflegekassen böten Pflegekurse in Präsenz und Digital an, diese würden sowohl als Gruppenangebot, als auch als Einzelschulung im Hausbesuch angeboten, antwortete der Senat schriftlich. „Der Senat kann keine Angaben darüber machen, wie in den Jahren 2021, 2022 und 2023 Pflegekurse konkret in Anspruch genommen wurden. Es liegen einzelne Auswertungen von
Pflegekassen vor, die jedoch nicht in Präsenz und digital unterscheiden können. Die Rückmeldungen lassen darauf schließen, dass die inhaltlich interessanten Angebote von relativ wenigen Personen in Anspruch genommen werden. Es besteht deutliches Potenzial, welches trotz aktiver Bewerbung der Pflegekassen und digitaler Formate bisher kaum gesteigert werden konnte. Im Rahmen der Schulung für ehrenamtliche Helfer wurden im Jahr 2021 371 ehrenamtliche Helfer:innen geschult. Im Jahr 2022 wurden 43 ehrenamtliche Helfer:innen mit einem Schulungsumfang von 20 Stunden geschult. Die Auswertung für 2023 wird im April 2024 vorliegen.“
Weiter schreibt der Senat: „Der Senat hat keine Kenntnis darüber, wie viele pflegende Angehörige Bildungszeit für Pflegekurse beantragen. Dies liegt unter anderem darin begründet, dass Bildungsveranstaltungen von Einrichtungen, die nach dem Gesetz über die Weiterbildung im Lande Bremen oder dem Bremischen Kinder-, Jugend- und Familienförderungsgesetz anerkannt sind, als anerkannt gelten, wenn sie den Anforderungen des Bildungszeitgesetzes entsprechen. Eine Übersicht über diese Bildungsveranstaltungen liegt nicht vor. Für Veranstaltungen von anderen Weiterbildungseinrichtungen kann eine Anerkennung bei der Senatorin für Kinder und Bildung beantragt werden. Eine Sichtung der hierfür angelegten Bildungszeit-Datenbank ergab, dass noch keine Anträge auf Anerkennung nach dem Bildungszeitgesetz eingereicht wurden. Dabei ist auch zu berücksichtigen, dass die Statistik zu Bildungszeitveranstaltungen keine Kategorie umfasst, nach der ermittelt werden könnte, ob die Teilnehmenden der Gruppe der pflegenden Angehörigen zugeordnet werden könnten.“
„Pflegekurse für Angehörige von Demenzkranken sind – wie andere Bildungsmaßnahmen auch – grundsätzlich nach dem Bildungszeitgesetz anerkennungsfähig, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt werden“, heißt es in der Antwort weiter. „Im Rahmen der Antragsprüfung werden formelle sowie materielle Voraussetzungen geprüft, so zum Beispiel die Eignung des Veranstalters, inhaltliche und zeitliche Aspekte. Im Rahmen der Eignungsprüfung ist unter anderem ein extern zertifiziertes Qualitätsmanagementsystem nachzuweisen. Die Recherche und Prüfung der Senatorin für Kinder und Bildung ergab, dass es bislang keine speziellen Zertifizierungsverfahren für Anbietende von Pflegekursen gibt, die den Anforderungen an ein extern geprüftes Qualitätsmanagementsystem entsprechen. Anbietende müssten sich daher nach allgemein gültigen Verfahren zertifizieren lassen. Mit dieser Antwort ist der Prüfauftrag im Rahmen der Nationalen Demenzstrategie als erfüllt anzusehen. Anbietende von Pflegekursen können und sollten die Anerkennung ihrer Angebote als Bildungsmaßnahme anstreben.
Wie viele Anträge auf Wohngeld wurden in Bremen und Bremerhaven im Jahr 2023 von Bewohner:innen in Pflegeeinrichtungen gestellt? Welche Erkenntnisse hat der Senat über die Berücksichtigung von Wohngeldanträgen in Informations- und Unterstützungsangeboten für Pflegeheimbewohner:innen? Und wie bewertet der Senat den Bedarf an Informationskampagnen zum Wohngeld, die sich gezielt an Pflegebedürftige und deren Angehörige richten? Das wollte die Sprecherin der SPD-Fraktion für Pflege, Ute Reimers-Bruns, heute in der Fragestunde wissen.
„In Bremen lässt sich aus dem Fachverfahren nur die Zahl der bereits bewilligten Anträge ermitteln, nicht die Zahl der eingegangenen Anträge. Bewilligt wurden im Jahr 2023 rund 400 Anträge von Bewohnerinnen und Bewohnern von Pflegeeinrichtungen. Die Wohngeldstelle Bremerhaven teilt für 2023 die Zahl von 429 Anträgen mit, von denen 338 bewilligt und 91 abgelehnt worden sind“, heißt es in der schriftlichen Antwort des Senats. „Das Wohngeld ist eine vorrangige Leistung, wenn ein Antrag auf stationäre Hilfe zur Pflege
gestellt wird. Das Amt für Soziale Dienste Bremen und das Sozialamt Bremerhaven wirken daher regelmäßig auf einen entsprechenden Wohngeld-Antrag hin. Die Pflegestützpunkte beraten über die Möglichkeiten zur Herstellung eines Pflegesettings auch mit Blick auf die Finanzierung – und damit in Grundzügen auch zum Wohngeld. Anspruch und Höhe des Wohngeldes können dort aber nicht berechnet werden. Die Wohngeldstelle Bremen berät zudem bei Bedarf individuell und hat darüber hinaus auch eine Online-Infoveranstaltung durchgeführt, die sich an Betreuerinnen und Betreuer von
Menschen in Pflegeeinrichtungen wendet. Auch in Bremerhaven bieten Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter der Wohngeldstelle individuelle Beratung persönlich sowie telefonisch an.“
„Grundsätzlich begrüßt der Senat Infokampagnen zum Wohngeld. Veranstaltungen mit allgemeiner Ausrichtung sind aber wenig besucht“, schreibt er abschließend. „Aus diesem Grund präferiert der Senat Informationsangebote zum Wohngeld, die sich gezielt an das Beratungssystem der Pflege richten. Dort bekommen Pflegebedürftige und deren Angehörige alle notwendigen
Informationen zur Finanzierung ihres Pflegesettings gebündelt.“
SPD-Bürgerschaftsfraktion
Land Bremen
Wachtstraße 27/29
28195 Bremen
V.i.S.d.P.:
Andreas Reißig
Redaktion:
Matthias Lüdecke, Anja Wichitill, Luisa Greenlees
SPD-Bürgerschaftsfraktion
Land Bremen
Wachtstraße 27/29
28195 Bremen
Tel: 0421 336 77 0
E-Mail: info@spd-fraktion-bremen.de