Die Bürgerschaft hat heute mit den Stimmen der rot-grün-roten Koalition in Erster Lesung einen Nachtragshaushalt für das laufende Jahr verabschiedet. Damit setzte das Parlament Anpassungen am Zahlenwerk um, die nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes notwendig geworden waren. Arno Gottschalk, haushaltspolitischer Sprecher der SPD-Fraktion, legte in seiner Rede dar, dass das Karlsruher Urteil keineswegs eine deutliche Niederlage für diejenigen sei, die Ausnahmen von der Schuldenbremse nutzen wollten. Und entschieden forderte er eine Anpassung der Schuldenbremse. Gottschalk: „Wir haben in Deutschland eine Situation, in der ein Schuldenstand höher bewertet wird als die Zukunft der gesamten Gesellschaft. Und das ist grundfalsch!“
„Das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes hat einige Turbulenzen ausgelöst“, räumte Gottschalk ein. „Das gilt vor allem für den Bund. Aber auch wir in Bremen sind mit betroffen. Wir müssen aber nicht wochen- und nächtelang verhandeln. Unsere Regierungskoalition ist sich grundsätzlich einig. Wir ziehen in die gleiche Richtung. Und wir werden deshalb mit dem Nachtragshaushalt die notwendigen Anpassungen für 2023 vornehmen.“
Der Sozialdemokrat ordnete zunächst das Urteil grundsätzlich ein. „Es wird teilweise der Eindruck erweckt, als ob das Urteil eine schwere Klatsche für all diejenigen sei, die die Ausnahmeregel der Schuldenbremse nutzen möchten. Einige erwecken aktuell den Eindruck, als dürfe der Bund in 2024 wegen dem Karlsruher Urteil die Schuldenbremse nicht nochmals öffnen. Das ist falsch. Die gestrige Entscheidung der Bundesregierung, für 2024 – vorerst –
keine Ausnahme zu beschließen, ist eine rein politische Entscheidung – keine rechtlich erzwungene“, sagte er. Das Urteil sei vielmehr eine Klatsche für all diejenigen, die sich eine möglichst enge und restriktive Auslegung der gesetzlichen Bestimmungen gewünscht hätten.
Einen Punkt gebe es für diejenigen nur bei der Haushaltsrechtlichen Umsetzung der Maßnahmen, die mit Notlagenkrediten finanziert würden, sagte Gottschalk und erklärte dabei auch die Konsequenzen für Bremen. „Zum einen gilt das Vorherigkeitsprinzip. Ein Nachtragshaushalt ist demnach bis zum Jahresende parlamentarisch zu beschließen. Damit haben wir keine Probleme“, erklärte er. „Zum anderen müssen die Grundsätze der Jährlichkeit, der Jährigkeit und der Fälligkeit bei der Haushaltsaufstellung und der Inanspruchnahme von Kreditrechten beachtet werden. Hier hat das Bundesverfassungsgericht viele – und auch uns – mit seinen strengen und engen Auslegungen überrascht – und hier müssen wir deshalb mit dem aktuellen Nachtragshaushalt Änderungen vornehmen. Wir sind davon ausgegangen, dass Kreditermächtigen über mehrere Jahre genutzt werden können und deshalb das Vorliegen einer außergewöhnlichen Notsituation nur im Jahre der Ermächtigung zur Kreditaufnahme erfolgen muss. Dieser Auffassung und verbreiteten Praxis haben die Karlsruher Richter jetzt eine Absage erteilt. Demnach können Kreditermächtigungen nur für jeweils ein Jahr erfolgen und verfallen mit dem Jahresende. Das betrifft bei uns zum einen den Bremen-Fonds, aus dem noch Mittel in 2023 genutzt werden sollten. Wir haben deshalb in der Annahme, dass die Kreditermächtigungen der Vorjahre noch ausreichen den Ausnahmebestand der außergewöhnlichen Notsituation für 2023 nicht beschlossen. Die Kreditermächtigungen, die in diesem Fond noch waren, sind Ende 2022 verfallen nach diesem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes. Zum anderen betrifft es die Rücklagen für die Bekämpfung der Folgen des Krieges in der Ukraine und der Energiepreiskrise sowie die Rücklagen für die Fast Lanes zur Bekämpfung der Klimakrise und ihrer Folgen. Die Mittel, die wir aus diesen Töpfen in 2023 genutzt haben, veranschlagen wir jetzt maßnahmenscharf im Nachtragshaushalt und werden diesen mit der Feststellung einer außergewöhnlichen Notsituation verbinden. Diese Feststellung wird dann nicht nur die Folgen des Krieges in der Ukraine betreffen, die Folgen der Energiepreiskrise und die Maßnahmen zur Bekämpfung des Klimawandels, sondern es wird auch nochmals die Bekämpfung und Nachsorge der Corona-Situation, also des Bremen-Fonds betreffen. Damit werden wir den Anforderungen des Bundesverfassungsgerichtes Folge leisten, und wir werden es sauber umsetzen – und so, wie es geboten ist.“
Gottschalk nutzte die Debatte aber auch, um sich klar gegen die Schuldenbremse auszusprechen. „Wir haben hier in Deutschland eine Situation, die weltweit einmalig ist und gleichzeitig einmalig dumm. Das gibt es in keinem anderen Land, dass hinsichtlich der staatlichen, politischen Ausrichtung die Bewahrung des gegenwärtigen nominalen Schuldenstandes eine höhere Bedeutung hat als die wirtschaftliche Entwicklung und als die infrastrukturelle Verbesserung. Dass diese Zahlen wichtiger sind als der Ausbau, die Stärkung, die Intensivierung von Bildung, von Wissenschaft, als die Erziehung von Kindern. Und dass ein solcher Zahlenstand als höher bewertet wird als dass Deutschland hier im Rahmen seiner Möglichkeiten die Klimakrise bekämpft und dazu beiträgt, dass wir eine Zukunft haben.“
Für Gottschalk steht daher fest: „Wir müssen eine Perspektive finden, wo wir wieder in die Lage kommen, die notwendigen Investitionen in die Zukunft unserer Gesellschaft, in die Zukunft unserer Wirtschaft, in die Zukunft unserer Kinder und in die Bekämpfung des Klimawandels fließen zu lassen. Dafür müssen wir zumindest dafür sorgen, dass solche Investitionen nicht unter die Schuldenbremse fallen. Wir müssen dafür sorgen, dass im Bildungsbereich, im Wissenschaftsbereich nicht auch noch eine Schuldenbremse draufgelegt wird. Und wir können es uns nicht leisten, der weiteren Verschärfung der Klimakrise zuzusehen, sondern wir müssen die Möglichkeiten, die wir als eine der größten Volkswirtschaften der Welt immer noch haben, dazu nutzen, unseren Beitrag zur Bekämpfung zu leisten. Das ist eine tiefe Pflicht, die jenseits irgendwelcher Schuldenstände ist, und ich hoffe, dass wir dort allmählich zur Besinnung kommen. Der entscheidende Punkt, um eine Gesellschaft nach vorne zu bringen, der entscheidende Punkt, um Zukunft zu gewinnen und sich zu erarbeiten, liegt bei den Investitionen. Derzeit haben wir uns die Hände selber auf den Rücken gebunden in diesem Kampf für und im Wettbewerb um die Zukunft. Und diesen Weg müssen wir verlassen.“
Auch in den kommenden beiden Jahren wird es in Bremen und Bremerhaven eine FreiKarte mit 60 Euro Guthaben für alle unter 18 geben. Das hat die Bürgerschaft heute beschlossen. Die Idee, die die SPD-Fraktion vor zwei Jahren in die Haushaltsberatungen eingebracht hatte, wird damit fortgesetzt.
„Gestartet als Entschädigung für die trübe Zeit der Generation Corona-Krise ist die FreiKarte mittlerweile ein echtes Bremer Spezial, was Kinder und Jugendliche nicht missen wollen“, betonte Selin Arpaz, Sprecherin für Jugend der SPD-Fraktion in ihrer Rede. „Denn die FreiKarte bedeutet eben nicht nur freien Eintritt, nicht nur Kino, Kunst und Karusellfahren für Umme, sie bedeutet Freiheit in der eigenen Freizeit ohne Einschränkung. Sie bedeutet Verantwortung, denn junge Menschen können selbstbestimmt entscheiden, was sie tun und wie sie ihre Freizeit gestalten möchten und das, ohne dass ihnen jemand etwas vorschreibt. Sie bedeutet aber auch Gleichheit, denn vor der FreiKarte sind alle gleich und jedes Kind in Bremen bekommt diese Karte — unabhängig vom Geldbeutel der eigenen Eltern und das ist auch verdammt gut so. Denn wenn niemand irgendetwas vorweisen bzw. beweisen muss in unserer Gesellschaft, dann sind es Kinder und erst recht nicht Kinder, die in Armut aufwachsen.“
Die Sozialdemokratin wurde in ihrer Rede dann persönlich. „Wenn ich an die FreiKarte denke, dann wünsche ich mir manchmal, ich wäre in Bremen groß geworden – weil ich mir sehr ein solches Projekt in meiner Jugend gewünscht hätte und das Thema Armut wahrscheinlich nur halb so viel Platz in meinem Leben gehabt hätte, wie es tatsächlich war“, sagte sie. „Als Kind aus einer Hartz IV-Familie weiß ich, was es heißt, nicht immer das tun zu können, was die eigenen Freund*innen aus besser situierten Familien tun konnten. Man weiß, was es bedeutet, zu sagen, dass man keine Zeit hat, um mit ins Freibad zu kommen, wohl gemerkt, dass es das Geld und nicht die Zeit ist, die fehlt. Und man weiß auch, was es heißt, seine Eltern erst gar nicht nach den 5 Euro Eintrittsgeld zu fragen, aus Sorge davor, sie zu belasten oder in die Situation zu bringen, das eigene Kind zu enttäuschen.“
„Ich bin nicht nur der festen Überzeugung, dass kein Kind es verdient, solche Erfahrungen zu machen und die Kindheit mit den Erlebnissen zu füllen, die ich ihnen hier grade geschildert habe – sondern ich bin auch der festen Überzeugung, dass wir die Verantwortung dafür tragen, dass jedes Kind, jede junge Person ein Recht auf ein schönes Aufwachsen hat, und zwar auch jenseits des Grundlegenden. Denn das, was hier von manchen aus der Opposition als Trallala-Projekt oder Geld aus dem Fenster werfen bezeichnet wird, bedeutet für diejenigen, die diese FreiKarte bekommen, Enormes. Es bedeutet, das erste Mal – sei es mit 7 oder 17 – ins Kino zu gehen oder auf dem Bremer Freimarkt Karussell zu fahren. Es bedeutet, Schwimmen zu lernen oder im Sommer das Freibad besuchen zu können, während alle Freunde im Urlaub sind. Es bedeutet, mit allen Geschwistern und den Eltern den Weihnachtsmarkt besuchen zu können, weil man als Eltern nicht darüber nachdenken muss, wie das Geld für alle vier Kinder reichen soll“, sagte Arpaz und betonte: „Ich kann Ihnen an dieser Stelle versichern, dass dieser Senat und diese Koalition auch für die kommenden beiden Jahre die Finanzierung für diese Karte absichert und garantiert.“
Die Bürgerschaft hat sich heute eindeutig und einstimmig gegen die Todesstrafe ausgesprochen. Anlass für das erneute Bekenntnis durch einen Antrag, den die SPD-Fraktion gemeinsam mit Grünen, Linken, CDU und FDP eingebracht hatte, war die Aktion „Cities for Life – Städte gegen die Todesstrafe, die heute in der Mittagspause vor dem Parlamentsgebäude stattfand.
„Wir beschäftigen uns jedes Jahr mit der Todesstrafe“, sagte Antje Grotheer, Sprecherin für Internationales der SPD-Fraktion, in ihrer Rede, die sie stellvertretend für alle antragstellenden Fraktionen hielt. „Jedes Jahr debattieren wir, stellen Aktionen auf die Beine. Immer wieder aufs Neue beschäftigen wir uns mit dem gleichen traurigen Thema. Es ist nicht selten, dass komplexe Sachverhalte und Probleme bisweilen Zeit brauchen, bis man sie bewegt und gelöst bekommt. Das Schlimme bei dieser Thematik ist, dass sie gar nicht komplex ist. Die Todesstrafe gehört abgeschafft! Das Recht auf Leben ist ein Menschenrecht. Es kann nicht ausgehebelt werden.“
„Belastend ist zudem, dass jeder weitere Tag, an dem Menschen auf dieser Welt staatliches Töten durch vermeintliche oder auch tatsächliche Gerichtsprozesse mehr oder minder fair rechtfertigen, Leben kostet – nicht selten von Menschen die sich für andere Menschen einsetzten“, so die Sozialdemokratin weiter. „Natürlich sind nicht alle Personen, die zum Tode verurteilt wurden, unschuldig. Viele derer, die in Rechtsstaaten verurteilt wurden, Staaten wie den USA, sind durch ordentliche Gerichtsverfahren schuldig gesprochen worden. Aber es steht keinem anderen Menschen, keinem Staat und keiner Institution das Recht zu, Leben aktiv zu beenden. Die Todesstrafe ist unmenschlich und inakzeptabel, egal durch welches Gesetz sie legitimiert werden soll oder welcher Prozess ihr zugrunde liegt. Wir setzen uns daher für die Umwandlung von Todesstrafen in Haftstrafen ein.“
„Die meisten Todesurteile werden in Ländern gefällt die wir nicht als Rechtsstaat bezeichnen. Daher erheben wir unsere Stimmen für die politischen Gefangenen, die Aktivist:innen, die ohne gerechtes Verfahren inhaftiert sind“, sagte Grotheer abschließend und nannte als Beispiel Jamshid Sharmahd. „Shrarmahd ist rund 100 Kilometer Luftlinie von hier aufgewachsen, in Hannover und Peine. Er wurde jüngst in einem politischen Schauprozess zu Unrecht zum Tode verurteilt. Er wurde dem Regime unbequem. In den USA schloss er sich einer kleinen exiliranischen Oppositionsgruppe an und engagierte sich für Menschenrechte im Iran. Er ist seit Jahren dort ohne Rechtsbeistand in Isolationshaft, war der Folter ausgesetzt und erhielt keine Medikamente. Seine Familie und viele mit ihr, zittern täglich und sorgen sich, dass das Urteil vollstreckt wird. Während wir heute hier stehen und unsere Solidarität bekunden, müssen wir uns bewusst sein, dass unser Einsatz hier nicht enden darf. Es liegt an uns, weiterhin für Gerechtigkeit und Menschenrechte einzutreten, in unseren Gesprächen, in unseren Handlungen und in unserer Politik.“
Wie beurteilt der Senat das Deutschlandticket aus sozialpolitischer Sicht, und hält er es für geboten, insbesondere den Berechtigten des Stadttickets sowie des Jugendtickets TIM zukünftig einen ermäßigten Zugang zum Deutschlandticket anzubieten? Welche ermäßigten Tarife sind dem Senat aus anderen Ländern und Großstädten bekannt? Und wann, in welcher Form, zu welchem Preis und für wen plant der Senat eine Einführung auch für das Land Bremen? Das wollte der SPD-Abgeordnete Falk Wagner heute in der Fragestunde wissen.
„Der Senat prüft im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten die Einführung eines ‚StadtTicketsPLUS für berechtigte Erwachsene, Kinder und Jugendliche‘. Dieses könnte als rabattiertes Deutschland-Ticket herausgegeben werden. Ebenso wird erörtert, das Jugendticket TIM als Deutschland-Ticket herauszugeben. Zum TIM-Ticket ist zunächst die Abstimmung mit dem Land Niedersachsen erforderlich, da TIM ein verbundweites Ticket im VBN ist, welches auch im niedersächsischen Verbundgebiet gilt. Eine Positionierung des Landes Niedersachsen zu einer möglichen Überführung von regionalen, niedersächsischen JugendTickets in ein Deutschlandticket liegt aktuell noch nicht vor. Ein Zeitpunkt für die Einführung dieser Tickets kann zum jetzigen Zeitpunkt nicht genannt werden, da vorab Abstimmungen zu Fragen der Finanzierung, zum Vertrieb und zur Digitalisierung des Tickets gemeinsam mit BSAG und VBN zu erörtern sind“, antwortete Özlem Ünsal für den Senat und umriss, dass es bundesweit diverse regional oder landesweit eingeführten Sonderformen des Deutschlandtickets gebe.
Wagner fragte explizit noch einmal nach der sozialpolitischen Bedeutung eines solche Sozialtickets und erhielt von der Verkehrssenatorin zur Antwort: „Natürlich verstehe ich unter sozialer Teilhabe auch den niedrigschwelligen Zugang zu Mobilität. Das wollen wir sicherstellen, und die Einführung eines Sozialtarifs beim Deutschlandticket hat neben der verkehrspolitischen Komponente natürlich auch eine soziale Komponente, die ich sehr ernst nehme.“ Von Wagner gefragt, wann ein solches Ticket eingeführt werden könnte, wenn die entsprechenden finanziellen Mittel im Haushalt bereitgestellt würden, antwortete Ünsal, dass dieses dann so schnell wie möglich, nach ihrer Vorstellung möglichst zum 1. Juli 2024, in Bremen und Bremerhaven an den Start gebracht werden solle.
Wie hat sich die Population von Wildkaninchen in Bremen und Bremerhaven seit 2018 entwickelt? Welchen Einfluss hat die Viruserkrankung Myxomatose und inwieweit stellen erkrankte Tiere eine Gefahr für andere Tiere dar? Und stellen Wildkaninchen im Land Bremen eine Gefahr, etwa für Deiche, dar? Das wollte Holger Welt, Sprecher für Tierschutz der SPD-Fraktion heute in der Fragstunde wissen.
„Zur Populationsentwicklung der Art Wildkaninchen liegen dem Senat keine Kenntnisse vor, da diese Art im Land Bremen nicht systematisch erfasst wird. Lediglich die jährlichen Jagdstrecken für die Stadt Bremen und die Stadt Bremerhaven liegen vor. Im Jagdjahr 2022/23 wurden im Land Bremen insgesamt 814 Wildkaninchen gejagt. Die Daten der Jagdstrecken genügen jedoch nicht, um daraus eine Populationsentwicklung oder eine Bestandsgröße abzuleiten“, antwortete Kathrin Moosdorf für den Senat und erläuterte: „Myxomatose ist eine Viruserkrankung, die bei empfänglichen Tieren, darunter Wildkaninchen, zu einer hohen Erkrankungsrate mit einer ebenfalls hohen Sterberate führen kann. Dies trifft insbesondere auf Tiere zu, die in ihrem Leben noch keinen Kontakt zu diesem Erreger hatten und demzufolge nicht geschützt sind. Wildkaninchen sind anders als Hauskaninchen dem Virus schutzlos ausgeliefert, wobei frühere Kontakte mit dem Erreger eine gewisse Schutzwirkung hinterlassen. Für andere Wild- und Haustiere stellt Myxomatose keine Gefahr dar.“
„Wildkaninchen an Deichen stellen für das Verbandsgebiet des Deichverbandes am rechten Weserufer nur im Bereich Hemelingen ein Problem dar. Die durch Wildkaninchen im Land Bremen verursachten Schäden an Deichen halten sich somit in Grenzen“, so die Umweltsenatorin abschließend. „Im
Hemelinger Bereich sind die Schäden auf etwa 3 bis 7 Baue pro Jahr zu beziffern. Die Baue werden in der Regel unter Zuhilfenahme eines Baggers mit Kleiboden verfüllt. Der Erfolg dieser Maßnahme ist jedoch schwer zu beurteilen, da Wildkaninchen immer wieder neue Baue anlegen. Die Deichverbände selber haben keine Möglichkeiten, Bekämpfungsmaßnahmen durchzuführen, da Wildkaninchen dem Jagdrecht unterliegen. Der Deichverband am rechten Weserufer hat des Öfteren Kontakt mit dem dortigen Jäger aufgenommen und um eine intensive Bejagung gebeten.“
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