Eine bessere Versorgung von Menschen mit Demenz und mehr Unterstützung für ihre Angehörigen: Das ist das Ziel eines Antrags der rot-grün-roten Koalition, den die Bürgerschaft heute beschlossen hat.
Zu Beginn ihrer Rede schilderte die gesundheitspolitische Sprecherin der SPD-Fraktion, Ute Reimers-Bruns ein Beispiel: Das Beispiel eines Angehörigen oder einer Nachbarin, die man im eigenen Hausflur trifft und aufgelöst darum bittet, ihr auf dem Nachhauseweg zu helfen. „Es ist erschreckend und bestürzend zu sehen, wie die Verzweiflung den ganzen Menschen ergriffen hat, der völlig ohne Orientierung ist“, sagte Reimers-Bruns. “ Aber so kann es aussehen, wenn eine von Demenz betroffene Person zur Bewältigung des Alltags auf Hilfe und Unterstützung angewiesen ist, da die geistige Leistungsfähigkeit dauerhaft so stark beeinträchtigt ist. Diese Definition von Demenz ist zu finden in der Nationalen Demenzstrategie, die 2020 von der Bundesregierung beschlossen wurde.“
Drei Jahre seien kein langer Zeitraum, zumal auch die Corona-Pandemie in diese Zeit gefallen sei. „Aber das Thema Demenz ist mehr und mehr bei uns in der Gesellschaft, im öffentlichen Diskurs angekommen. Und das ist sicherlich auch eine positive Folge der Nationalen Demenzstrategie. Und ebenso ist es der Tatsache geschuldet, dass eine immer älter werdende Gesellschaft, auch mehr an Demenz Erkrankte zu verzeichnen hat“, sagte die Sozialdemokratin. „Nach einer Schätzung der Deutschen Alzheimer Gesellschaft lebten 2021 rund 13.600 Menschen mit einer Demenzerkrankung im Alter ab dem 65. Lebensjahr im Land Bremen. Ebenfalls hochgeschätzt dürften ca. 780 jüngere Betroffene mit einer Demenzerkrankung dazu kommen, deren Zahl in den nächsten Jahren eher noch zunehmen wird.“
„Bereits seit 2003 gibt es in der Stadt Bremen die Demenz Informations- und Koordinierungsstelle e. V. (DIKS e.V.), die als unabhängige und zentrale Demenz-Beratungsstelle die Beratung und Unterstützung von An- und Zugehörigen, die Menschen mit einer Demenzerkrankung pflegen, koordiniert“, betonte die Sozialdemokratin. Diese arbeite mit allen Einrichtungen in Bremen zusammen, werde institutionell gefördert und biete eine ganze Reihe von Angeboten, von Beratung zu verschiedenen Themen über Selbsthilfegruppen bis hin zu einem Newsletter.
„Bremen hat bisher sehr gute Erfahrungen mit der Demenz Informations- und Koordinierungsstelle gemacht, das sollte Grund genug sein, um auch in Bremerhaven ein entsprechendes Beratungs-, Informations- und Vernetzungsangebot zu etablieren“, nannte Reimers-Bruns dann eines der Ziele des heute beschlossenen Antrags und führte als weitere Punkte aus: „Da die meisten an Demenz Erkrankten zu Hause betreut und gepflegt werden, ist ein kleinräumiges und quartiersnahes Versorgungssetting unabdingbar und ist in einigen Quartieren in Bremen bereits vorhanden, aber durchaus noch ausbaubar – wie zum Beispiel durch Tagespflegeeinrichtungen oder Selbsthilfegruppen für die Angehörigen dieser Erkrankten. Für pflegende Angehörige stehen Angebote zur eigenen Gesunderhaltung zur Verfügung, wie zum Beispiel Programme der gesetzlichen Krankenkassen, die aber noch nicht hinreichend bekannt sind. Auch hierfür könnten aufsuchende Angebote hilfreich sein. Und zudem gibt es im Land Bremen zwar Möglichkeiten zur stunden- und tageweisen Verhinderungspflege, zur Tages- und Nachtpflege sowie zur Kurzzeitpflege, allerdings ist dieses Angebot nicht ausreichend und muss dringend ausgebaut werden.“
Der komplette Antrag findet sich hier.
Öffentliche Gebäude in Bremen und Bremerhaven sollen barrierefrei gestaltet werden. Die Bürgerschaft hat heute einen entsprechenden Antrag der rot-grün-roten Koalition beschlossen, der nach einer, teilweise bereits erfolgten, Bestandsaufnahme die Erstellung eines konkreten Zeit- und Maßnahmenplans durch den Senat vorsieht. Dabei soll dieser Prozess systematisch im Zusammenhang mit weiteren Sanierungen öffentlicher Gebäude erfolgen. Und Interessenvertretungen, insbesondere der Landesbehindertenbeauftrage, sollen in den Prozess miteinbezogen werden, wie Katharina Kähler, Sprecherin der SPD-Fraktion für Menschen mit Beeinträchtigungen, in ihrer Rede betonte.
„Barrierefreiheit in jedweder Form ist elementarer Teil von gleichberechtigter gesellschaftlicher Teilhabe von Menschen mit Behinderung und eine notwendige Voraussetzung für eine erfolgreich gelebte Inklusion. Insbesondere im Bereich des öffentlichen Lebens stehen wir in der besonderen Verantwortung, Inklusion und somit Teilhabe weiter voranzubringen“, sagte Kähler. „Öffentliche Gebäude sind Orte des öffentlichen Lebens, sie erfüllen wichtige Funktionen wie beispielsweise die Leistungserbringung und sie müssen für alle Menschen zugänglich und ihre Leistungen uneingeschränkt nutzbar sein. Sie müssen Vorreiter für den Abbau von Barrieren sein. Als rot-grün-roter Koalition ist uns die Weiterentwicklung Bremens und Bremerhavens zu inklusiven Städten und der Abbau von Barrieren, die das Leben von Menschen mit Behinderung in unseren Städten erschweren, ein hochwichtiges Anliegen.“
Dazu sei eine Bestandsaufnahme von Immobilien Bremen mittlerweile abgeschlossen worden, Universität und Hochschulen seien sogar schon einen Schritt weiter und erarbeiteten bereits Zeit- und Maßnahmenpläne, und die Bestandsaufnahme bei den Gebäuden im Verwaltungsbereich des Senators für Kultur solle bis Jahresende abgeschlossen sein, so die Sozialdemokratin weiter. Im Antrag vorgesehen sei zudem, dass in den Bremischen Mehrheitsgesellschaften auf eine ähnliche Bestandsaufnahme hingewirkt wird.
Im nächsten Schritt sei es nun Aufgabe des Senats, eine konkrete Zeit- und Maßnahmenplanung zur Herstellung von Barrierefreiheit in öffentlichen Gebäuden zu erstellen, sagte Kähler und betonte: „Uns ist dabei sehr wichtig, dass dieser Prozess systematisch in Zusammenhang mit den weiteren Anforderungen an die Sanierung öffentlicher Gebäude, wie etwa energetischer und allgemeiner Sanierung erfolgt, um Synergien zu schaffen und die hier eingesetzten Mittel so effizient wie möglich zu nutzen. Genauso wichtig ist es für uns, dass die Maßnahme- und Umsetzungsplanung unter Beteiligung von Menschen mit Behinderung erfolgt. Interessenvertretungen wissen in der Regel aus direkter Quelle am besten, wo die größten Herausforderungen und dringlichsten Handlungsbedarfe bestehen. Sie bringen die Perspektiven von Menschen mit Behinderung aus eigenen Erfahrungen und aus dem Wissen um die Schwierigkeiten, die ihnen berichtet werden, ein. Diese Perspektiven und Expertise wollen wir verbindlich mit einbinden und nutzen.“
Arno Gottschalk, Sprecher für Finanzen der SPD-Fraktion, präzisierte am Rande der Sitzung das geplante Vorgehen. „Die Herstellung der Barrierefreiheit ist wichtig und auch dringend. Aber sie ist auch mit erheblichem Aufwand verbunden – finanziell und personell“, sagte er. „Immobilien Bremen, das hauptsächlich für die Herstellung der Barrierefreiheit zuständig ist, ist schon mit umfangreichen Aufgaben betraut, namentlich der Sanierung der öffentlichen Gebäude, aber auch dem Neubau von Kitas und Schulen. Wir haben dort keine freien finanziellen und personellen Ressourcen, mit denen wir eine eigene Projektstruktur für die Barrierefreiheit aufstellen können.“
Gottschalk weiter: „Die Herstellung der Barrierefreiheit muss deshalb als integrale Aufgabe bearbeitet werden. Wir müssen deshalb zunächst die Bestandsaufnahme und Kategorisierung der notwendigen Maßnahmen abschließen und den notwendigen finanziellen Aufwand abschätzen. Auf der Basis dieser Erhebungen ist dann eine Umsetzungsstrategie zu entwickeln, bei der die Sanierungen öffentlicher Gebäude mit der Herstellung von Barrierefreiheit zu verbinden. Das soll nicht bedeuten, dass die Barrierefreiheit hinten angestellt wird. Herstellung der Freiheit kann auch Kriterium sein für das Eingehen der sonstigen Sanierung von öffentlichen Gebäude.“
Bremen will die Tourismusabgabe – die sogenannte City Tax – künftig auch wieder für Geschäftsreisende erheben. Ein entsprechendes Gesetz hat die Bürgerschaft heute in Erster Lesung beschlossen. Ab dem 1. April 2024 sollen nicht nur für private, sondern auch für berufliche Übernachtungen fünf Prozent des Übernachtungspreises fällig werden. Möglich macht dies eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts.
Die Karlsruher Richter:innen hatten 2022 entschieden, dass eine solche Tourismusabgabe auch für Geschäftsreisende zulässig ist, und damit eine zehn Jahre alte Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts korrigiert. „Nachdem die Bundesländer durch dieses Urteil die Möglichkeit zur Besteuerung der Geschäftsreisen bekommen haben, ist es richtig, dies, wie andere Bundesländer auch, zu tun“, betonte der wirtschaftspolitische Sprecher der SPD-Fraktion, Volker Stahmann, in seiner Rede in der Bürgerschaft. Gut sei zudem, dass etwa Jugendherbergen von der Regelung ausgenommen seien.
„Nach der Corona-Pandemie ist der Tourismus in Bremen und Bremerhaven wieder auf einem hohen Niveau. Das kommt nicht von selbst, sondern ist Ergebnis einer attraktiven Stadt und von einen gutem Marketing“ erklärte Stahmann und betonte: „Der Tourismus ist ein erheblicher Wirtschaftsfaktor und braucht Veranstaltungen, Werbung und Attraktionen.“
Zuletzt beliefen sich die Einnahmen aus der City Tax laut Senat auf rund drei Millionen Euro. Da rund die Hälfte aller Übernachtungen beruflich veranlasst sind, ist also mit einer entsprechenden Verdopplung zu rechnen – und der Senat hatte im Vorfeld eine Einigung erzielt, dass 60 Prozent der Einnahmen in den regulären Haushalt und 40 Prozent der Einnahmen gezielt in die Tourismusförderung fließen sollen. Volker Stahmann zeigte sich damit zufrieden: „Es ist, gerade vor dem Hintergrund der aktuellen Haushaltsdiskussion, eine zukunftsweisende Entscheidung die perspektivischen Einnahmen aus der City Tax wieder dem Tourismus zur Verfügung zu stellen.“
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