ParlamentsTicker

Aus dem Landtag | 12.10.2023

Themen

AntragQueerpolitischer Beirat setzt Arbeit fort
FragestundeChancen-Aufenthaltsrecht
FragestundeBundesdateninstitut in Bremen?
FragestundePilotprojekt in Bremerhaven
FragestundeNachwuchs
für die Polizei
FragestundeKünstliche Intelligenz in der Verwaltung

queerpolitischer beiratsetzt arbeit fort

Die Bürgerschaft hat heute erneut einen Queerpolitischen Beirat eingesetzt. Auf Antrag der rot-grün-roten Koalition setzte sie, wie bereits in der vergangenen Legislaturperiode, ein solches Gremium ein, dem neben zivilgesellschaftlichen Initiativen als nicht-stimmberechtigte Mitglieder auch Vertreter des Parlaments angehören werden. „Die Fortsetzung des Queerpolitischen Beirats auch in der 21. Legislaturperiode ist von entscheidender Bedeutung, nicht nur für die queere Community, sondern auch für uns als Politik“, sagte die queerpolitische Sprecherin der SPD-Fraktion, Selin Arpaz.

„Wir in Bremen können stolz darauf sein, dass wir uns als weltoffen und tolerant verstehen, dass Bremen ein Bundesland ist, welches sich für die Vielfalt aller Lebensweisen und sexuellen Identitäten einsetzen möchte und entschlossen dazu ist, gegen Diskriminierung vorzugehen und sich für gleiche Rechte von Trans-, Inter- und queeren Menschen einzusetzen“, sagte die Sozialdemokratin und führte aus: „Doch sich darauf auszuruhen reicht nicht aus, da diese Entschlossenheit und unser Selbstverständnis nicht immer von allen geteilt wird. Nicht wenige behaupten, queere Menschen seien kein Teil unserer Gesellschaft und gehören nicht dazu. Und auch, wenn wir immer wieder klarstellen, dass Trans-, Inter- und queere Menschen ein Teil unserer Gesellschaft sind und es dabei keine Differenz geben sollte und darf, so liegt der fundamentale Unterschied doch darin, dass sie die Gesellschaft anders erleben und regelrecht anders zu spüren bekommen – als diejenigen, die nicht zur Mehrheitsgesellschaft gehören.“

Arpaz weiter: „In einer demokratischen Gesellschaft ist es von entscheidender Bedeutung, dass alle Bürger:innen die gleichen Rechte und Chancen haben. Und klar ist: Die Diskriminierung und Ächtung queerer Menschen steht im absoluten Widerspruch zu den Grundprinzipien unserer Gesellschaft und muss konsequent immer und überall bekämpft werden. Die Teilhabe und Sicherheit queerer Menschen darf nicht nur ein moralisches Gebot für uns  sein, denn es ist ein grundlegendes Menschenrecht. Unabhängig von sexueller Orientierung oder Geschlechtsidentität sollten wir alle die gleichen Chancen und Rechte genießen können. Doch zeigt die Realität, dass queere Menschen oft mit Diskriminierung, Stigmatisierung und Vorurteilen konfrontiert sind, was sich erheblich auf ihre Existenz und ihr Lebensgefühl auswirkt.

„Um all dem entgegenzuwirken und sich für die Belange von Trans-, Inter- und queeren Personen einzusetzen, haben wir 2014 einen Landesaktionsplan gegen Homo- Inter- und Transphobie beschlossen – mit dem Versprechen, Freiheit zu schützen, gleiche Rechte zu vollenden, Diskriminierung zu bekämpfen und Akzeptanz zu stärken, sowie den Schutz und die Rechte von Menschen aufgrund ihrer sexuellen und geschlechtlichen Identität sicherzustellen“, erklärte Arpaz. „Dabei ist aber auch wichtig zu betonen, dass der Landesaktionsplan kontinuierliche Anstrengungen zur Umsetzung erfordert.
Und genau dafür wurde von uns zur Unterstützung der Queerpolitische Beirat ins Leben gerufen, welcher eine Schlüsselrolle bei der Begleitung und Beratung zur Umsetzung und Erreichung der Ziele des Plans spielt, aber auch gewährleistet, dass die Bedürfnisse und Anliegen queerer Menschen nicht vernachlässigt, sondern gesehen und gehört werden. Denn die politische Teilhabe queerer Menschen in Gremien – wie dem Queerpolitischen Beirat – trägt dazu bei, in politischen Entscheidungsprozessen queere Lebensweisen und Identitäten Sichtbar zu machen und anzuerkennen.“

„Insgesamt ist die politische Teilhabe von Trans-, Inter-, und queerer Menschen ein wichtiger Schritt zur Schaffung einer inklusiven und gerechten Gesellschaft, in der jeder Mensch respektiert und akzeptiert wird. Der Queerpolitische Beirat ist ein entscheidendes Instrument, um diese Ziele, die sich im Landesaktionsplan manifestieren, zu erreichen – und dementsprechend ist seine Fortsetzung von großer Bedeutung“, betonte Arpaz abschließend. „Nichtsdestotrotz müssen wir uns weiterhin dafür einsetzen, dass alle Menschen, unabhängig von ihrer sexuellen Orientierung oder Geschlechtsidentität, die gleichen Rechte und Chancen haben. Die Arbeit des queerpolitischen Beirats ist dabei ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung, um das Ziel einer Gesellschaft zu erreichen, in der Vielfalt und Inklusion gelebt werden kann. Also lassen Sie uns gemeinsam daran arbeiten, eine gerechtere und inklusivere Zukunft für Bremen zu gestalten und auch in dieser Legislatur dem Beirat zu ermöglichen, seine wichtige Arbeit fortzusetzen.“

Chancen-aufenthaltsrecht:Zahl der anträge in bremen

Wie viele Menschen in Bremen und Bremerhaven erfüllen die Voraussetzungen, um das Chancen-Aufenthaltsrecht zu beantragen und wie viele von ihnen haben einen entsprechenden Antrag gestellt? Wie viele dieser Anträge sind bewilligt und wie viele abgelehnt worden – und was waren die Gründe für die Ablehnung? Welche Informations-, Beratungs- und Unterstützungsangebote gibt es derzeit, und hält der Senat eine Ausweitung für sinnvoll? Das wollte die integrationspolitische Sprecherin der SPD-Fraktion, Valentina Tuchel, heute in der Fragestunde wissen.

Valentina Tuchel
Valentina Tuchel

„In Bremerhaven leben etwa 280 Personen, die hinsichtlich der erforderlichen Aufenthaltsdauer die Voraussetzungen für das Chancen-Aufenthaltsrecht erfüllen. In Bremen sind es etwa 800 Personen“, antwortete Innenstaatsrat Olaf Bull für den Senat. Die Ausländerbehörde Bremerhaven hat zunächst eine Vorprüfung durchgeführt, wo bereits nach Aktenlage bei einigen Personen Ausschlussgründe vorlagen. Danach wurden 220 Personen schriftlich darüber informiert, dass eine Aufenthaltserlaubnis nach Paragraph 104c des Aufenthaltsgesetzes in ihrem Fall möglich sei. Die meisten dieser Personen haben daraufhin entsprechende Anträge gestellt. In Bremen sind bisher 380 Anträge auf Erteilung einer solchen Aufenthaltserlaubnis eingegangen. Ein allgemeines Anschreiben wurde nicht versandt, bei jeder Duldungsverlängerung wird aber auf Paragraph 104c geprüft, und es erfolgt gegebenenfalls ein entsprechender Hinweis bei der Übersendung der Duldungsbescheinigung.“

Bull berichtete, die Ausländerbehörde Bremerhaven habe etwa 170 entsprechende Aufenthaltsgenehmigungen erteilt, wobei sich noch etwa 50 Anträge in der Bearbeitung befänden. „Das Migrationsamt in Bremen hat von den 380 eingegangenen Anträgen bisher 211 Anträge positiv beschieden. Von diesen positiv entschiedenen Fällen hat das Migrationsamt 141 Aufenthaltserlaubnisse nach Paragraph 104c des Aufenthaltsgesetzes erteilt, und in 70 Fällen konnte das Migrationsamt den Antragsteller:innen sogar anstatt des beantragten Chancen-Aufenthaltsrechts eine Aufenthaltserlaubnis nach einer anderen Rechtsgrundlage erteilen. Rund 150 Anträge werden derzeit noch bearbeitet“, sagte er. 

Sozial- und Innenressort hätten gemeinsam mit  Migrationsamt, Jobcenter, Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF), der Migrationsberatung für Erwachsene und dem Bremer und Bremerhavener Integrationsnetz als Informationsangebot FAQs erarbeitet. Bull: „Ein Runder Tisch der relevanten Akteur:innen findet regelmäßig statt, um den Stand der Umsetzung im Blick zu behalten und mögliche Problemlagen frühzeitig zu identifizieren und zu lösen. Das Migrationsamt sendet diese FAQs mit der Verlängerung der Duldung an Personen, für die die Erteilung eines Chancen-aAfenthaltsrecht in Betracht kommt. Aufgrund der regelmäßig notwendigen Verlängerungen der Duldungsbescheinigungen wird hier jeder Kandidat und jede Kandidatin einmal persönlich angeschrieben und informiert und auch während der Vorsprache darauf hingewiesen. In Bremerhaven wird ebenso verfahren. Zusätzlich ermittelt die Ausländerbehörde die Berechtigten und spricht diese ebenfalls aktiv an.“

Bundesdateninstitut:Chancen für Bremen als Standort?

Inwieweit ist der Senat in den Prozess der Gründung eines Bundesdateninstitutes eingebunden? Welche Strategie verfolgt er, damit Bremen und Bremerhaven bei der Standortsuche berücksichtigt werden? Und welche Argumente sprechen für die Gründung eines solchen Instituts im Land Bremen? Das wollte Martin Günthner, Sprecher für Digitalisierung der SPD-Fraktion, heute in der Fragestunde wissen.

Martin Günthner
Martin Günthner

„Nach Angabe der Bundesregierung soll mit dem Dateninstitut ein schlagkräftiger nationaler Akteur entstehen, der das Datenökosystem koordiniert, über Sektorengrenzen hinweg vernetzt und Innovationen ermöglicht. Es soll auf den zahlreichen bereits existierenden Initiativen im Datenbereich aufsetzen und diese miteinander vernetzen“, antwortete Kristina Vogt für den Senat.  Dieser begrüße die Einrichtung eines Dateninstituts vor allem angesichts der Möglichkeit, dass Schnittstellen in der Datenabfrage zukünftig harmonisiert werden könnten und eine bessere Nutzung und Vernetzung der verfügbaren Daten der öffentlichen Hand möglich werde. Er teile zudem die Auffassung der Bundesregierung, die in der Datennutzung für technologische und soziale Innovationen rund um die wirtschaftliche Transformation, für die Entwicklung und Umsetzung neuer Geschäftsmodelle – insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen und Start-Ups – und im Bereich der Wissenschaft großes Potential sehe, das bisher noch nicht hinreichend genutzt werde.

„Die Bundesregierung hat auf Basis der Empfehlungen der Gründungskommission ein Konzept zum Aufbau des Dateninstituts erstellt. Dem Senat liegen hierzu aktuell keine weiteren Informationen jenseits des Konzepts vor“, so die Wirtschaftssenatorin weiter. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt sei auch noch nicht bekannt, ob die Gründung eines physischen Instituts geplant sei oder ob es sich eher um ein virtuelles Bundesdateninstitut handeln werde. Vogt: „Der Senat wird sich regelmäßig bei der Bundesregierung zum Fortgang des Gründungsprozesses erkundigen und dies bezüglich der Chancen des Landes Bremen bewerten. Für eine eventuelle Bewerbung des Landes Bremen soll dann eine Arbeitsgruppe mit Verantwortlichen aus den Bereichen Landesverwaltung – ressortübergreifend–, Wissenschaft und Unternehmen eingerichtet werden. Das Dateninstitut soll der mangelnden Vernetzung durch eine intelligente Nutzung in übergreifenden Anwendungsfeldern und neuen Strukturen entgegentreten.“

Günthner wies in einer Nachfrage darauf hin, dass in der Antwort des Senats lediglich auf das Konzept und Medienberichte verwiesen werde und wollte wissen, ob es auch Gespräche mit der Bundesregierung gegeben habe. Vogt berichtete daraufhin, ihre Behörde habe mit den Abteilungsleiter:innen der federführenden Bundesbehörden telefoniert, und ein weiterer regelmäßiger Austausch sei vereinbart worden. Günthner erklärte zudem, dass die SPD-Fraktion ein hohes Interesse an der Gründung eines solchen Instituts im Land Bremen habe und fragte nach der Meinung des Senats. Vogt teilte diese Einschätzung. „Ich finde es auch absolut berechtigt, wenn es ein physisches Institut wird und kein virtuelles, rechtzeitig dafür zu sorgen, dass wir insbesondere Bremerhaven mit ins Spiel bringen“, sagte sie. „Im Moment ist es so, dass die Bundesregierung solche Projekte gerne in strukturschwachen Regionen umsetzt. Und ich finde, wir sollten ein Interesse daran haben, dass nicht alles in den Osten der Republik geht. Insofern werden wir ja auch eine ressortübergreifende Arbeitsstruktur aufsetzen und insbesondere mit Wirtschaft und Instituten zusammenarbeiten.“

 

pilotprojektgegen Mangel von Pflegekräften

Wie beurteilt der Senat den gemeinsamen Wahlpflichtkurs der AWO und der Paula-Modersohn-Schule in Bremerhaven, der sich an der Ausbildung zur Pflegefachhilfe ausrichtet und Jugendliche für eine Berufsausbildung in den Bereichen der Alten- und Gesundheitspflege motivieren möchte? Welche Möglichkeiten sieht er, entsprechende Kooperationen zur engeren Verzahnung von Schule und Berufswelt auch in Bremen anzubieten? Und inwiefern könnte diese Kooperation auch Vorbild sein für Berufe im sozialpädagogischen Bereich? Das wollte der bildungspolitische Sprecher der SPD-Fraktion, Falko Bries, heute in der Fragestunde wissen.

Falko Bries
Falko Bries

Die Kooperation sei zu begüßen, antwortete Bildungsstaatsrat Torsten Klieme für den Senat. „Der Wahlpflichtkurs ist aus Sicht des Senats eine gute Möglichkeit, junge Menschen frühzeitig an eine Tätigkeit in der Pflege heranzuführen. So werden erste Erfahrungen und Kenntnisse gesammelt, die nach Schulabschluss zu einer reflektierten Ausbildungswahl beitragen können.“
Eine umfängliche Bewertung sei aufgrund der gerade erst begonnenen Kooperation aber noch nicht möglich.

„Kooperationen von Schulen mit Unternehmen und Einrichtungen sind ausdrücklich erwünscht und wurden deshalb bereits 2012 in die Richtlinie zur Berufsorientierung aufgenommen. In unterschiedlichen Formaten, Projekten und Veranstaltungen wird seit Jahren darum geworben, dass Schulen entsprechende Kooperationen eingehen und deren Potenzial für die Berufliche
Orientierung wie auch für die Verzahnung der Berufsorientierung mit dem Fachunterricht ausschöpfen“, so Klieme weiter. „Das Bremerhavener Projekt hat das Potenzial, als Beispiel guter Praxis auch auf andere Bereiche übertragen werden zu können. Die rechtlichen Rahmensetzungen ermöglichen den Schulen, einerseits Profile auszuprägen, andererseits Angebote im Wahlpflicht- und Wahlunterricht zu machen. Die Verordnungen der Sekundarstufen I der Oberschulen und der Gymnasien empfehlen darüber hinaus ab Jahrgangsstufe 7 Praxiserfahrungen, ‚die die sozialen, kreativen und  praktischen Fähigkeiten der Schülerinnen und Schüler stärken‘. So führen eine Reihe von Schulen in den Jahrgangsstufen 7 und/oder 8 sogenannte Sozialpraktika durch. An den weiterführenden Schulen finden zudem bereits in Kooperation mit ‚Botschafter:innen für die Erziehungsberufe‘, also Role Models aus dem Kita-Bereich, Veranstaltungen in Abgangs- und Vorabgangsklassen statt, um Interesse für diese Berufsfelder zu wecken. Hier werden die entsprechenden Informationen zum Berufsbild und zu Wegen zum Beruf erlebbar gemacht. Ziel ist es, alle Schulabgänger:innen direkt über die Perspektiven der Arbeit in den unterschiedlichen Erziehungsberufen sowie über die Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten hierzu zu informieren. Für die Träger und auch für die einschlägigen beruflichen Schulen stehen alle Formate der Beruflichen Orientierung wie etwa die ‚FutureParcours‘, Berufsmessen der einzelnen Schulen und die Tage der Beruflichen Bildung offen.“

fachkräftefür die polizei gewinnen

Wie plant der Senat angesichts der demographischen Entwicklung, fehlendem Polizeinachwuchs entgegenzuwirken und trotz Konkurrenz zu anderen Polizeien und dem Arbeitsmarkt die Einstellung einer ausreichenden Zahl von Anwärter:innen sicherzustellen? Wie bewertet er einen Ausbau des Einsatzes von Nicht-Vollzugspersonal als Quereinsteiger und die damit verbundene Entlastungswirkung? Und erwägt er spezielle Förderprogramme für Bewerber:innen ohne ausreichende Qualifikation, die in einer Zulassung zum Studium für den Polizeivollzugsdienst führen könnten? Das wollte der innenpolitische Sprecher der SPD-Fraktion, Kevin Lenkeit in der Fragestunde wissen.

 

Kevin Lenkeit
Kevin Lenkeit

„Die Polizeien im Land Bremen professionalisieren derzeit den Arbeitsbereich der Personalgewinnung. Hierzu werden neue Werbemaßnahmen konzeptioniert; insbesondere wird der Bereich der Werbemaßnahmen in den sozialen Netzwerken ausgebaut“, heißt es in der schriftlichen Antwort des Senats „Unter dem Titel ‚Zwei Sterne ein Land‘ erfolgen zielgruppenadäquate Personalgewinnungsmaßnahmen in den sozialen Netzwerken wie Instagram und Facebook. Auf Berufsmessen und berufsorientierenden Veranstaltungen an Schulen präsentieren sich die Polizeien als besonders zukunftssicherer Arbeitgeber. Darüber hinaus erfolgt eine enge Zusammenarbeit mit dem Berufsinformationszentrum der Agentur für Arbeit und dem Berufsförderungsdienst der Bundeswehr, bei welchen ebenfalls gezielt um Nachwuchs geworben wird. Die Bindung potentieller Bewerber bzw. zukünftiger Studierender wird durch Maßnahmen zur Eingewöhnung in die Polizeien intensiviert. Bereits vor dem Einstellungsauswahlverfahren werden Bewerber auf Wunsch in einem Online-Vorbereitungskurs auf die bevorstehenden Prüfungen vorbereitet. Wird eine Studienplatzzusage erteilt, werden die Personen bis zum eigentlichen Einstellungstermin durch ein so bezeichnetes Welcome-Team begrüßt und betreut, es werden Gruppenaktivitäten angeboten, um ein Teamgefühl zu formen und sowohl die Stadt als auch die Polizei als Arbeitgeber kennenzulernen. Zusätzlich werden regelmäßig Newsletter mit vielschichtigen Informationen und Videobotschaften an die angehenden Anwärter versandt. Zudem werden regelmäßige Schülerpraktika oder Schnupperwochen bei den Polizeien angeboten.“

„Die Einstellung von qualifiziertem Personal außerhalb des Polizeivollzugsdienstes erschließt einen neuen Kreis von Bewerbern, der besonders förderliche Kenntnisse und Fähigkeiten mitbringt und daher auch zu einem Mehrwert in der Polizei führt.“, heißt es in der Antwort weiter. Die Polizeien im Lande Bremen haben darüber hinaus in der Vergangenheit in einigen speziellen Bereichen den Quereinstieg in die Laufbahn Polizei ermöglicht. Derzeit prüft der Senator für Inneres und Sport gemeinsam mit den Polizeibehörden die Möglichkeit eines Quereinstiegs in die Kriminalpolizei für Bewerber, die bereits über für den Ermittlungsbereich förderliche Studienabschlüsse verfügen. Derzeit befindet sich eine Arbeitsgruppe unter der Federführung der Ortspolizeibehörde Bremerhaven im Aufbau, die sich mit einer möglichen Integration von Bewerbern befasst, die noch nicht über ausreichende Qualifikationen verfügt.“

künstliche Intelligenzin der verwaltung?

Welche Pilotprojekte zum Einsatz künstlicher Intelligenz (KI) plant der Senat bis zum Jahr 2027 zur Beschleunigung und Vereinfachung seiner Veraltungsarbeit? Welche Verfahrensabläufe der öffentlichen Daseinsfürsorge will er in diesem Zeitraum dahingehend überprüfen, wie sie mithilfe digitaler Prozesse und, falls sinnvoll, mit KI optimiert werden können? Und welche Prozesse will er bei Eigenbetrieben, Gesellschaften und Beteiligungen in diesem Bereich anstoßen? Das wollte Martin Günthner, Sprecher für Digitalisierung der SPD-Fraktion, in der Fragestunde wissen.

Martin Günthner
Martin Günthner

Der Senat antwortete schriftlich: „Der Einsatz von künstlicher Intelligenz (KI) verspricht einfacheres und schnelleres Verwaltungshandeln. Der Senat evaluiert deshalb zur Zeit Einsatzmöglichkeiten. Dazu zählt zum Beispiel ein KI-Übersetzungstool zum Übersetzen von Texten in verständliche und in Leichte Sprache und das au-tomatisierte Ablegen von E-Mails mit KI-gestützten Prozessen im Dokumentenmanagementsystem der Verwaltung. Neben technischen und organisatorischen Fragen werden auch Aspekte der Mitbestimmung, der Diskriminierung, der Transparenz und des rechtlichen Rahmens beleuchtet.“

„Welche weiteren Verfahrensabläufe der öffentlichen Daseinsvorsorge bis 2027 dahingehend überprüft werden sollen, wie diese mithilfe digitaler Prozesse und sinnvollem Einsatz von KI optimiert werden können, hängt von den genannten Prüfergebnissen und erforderlichen Priorisierungsentscheidungen ab. Den hohen Anfangsinvestitionen der Verfügbarmachung von KI-Infrastrukturen stehen erhebliche Nutzerpotentiale gegenüber“, so der Senat weiter. „Alle Geschäftsführungen oder Betriebsleitungen sind sich der Chancen der Digitalisierung/ des KI-Einsatzes bewusst und werden bei der Gestaltung der zukünftigen unternehmensinternen Organisation und Prozessabläufe berücksichtigt. So nutzen beispielsweise bereits viele Beteiligungsgesellschaften digitale Systeme zur Bereitstellung der Unterlagen für die Aufsichtsratsmitglieder etc., um den Zugang zu steuern und den Unterlagenversand rein digital zu organisieren, Prozesse zu optimieren und Abläufe zu straffen.“

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V.i.S.d.P.:
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Redaktion:

Matthias Lüdecke, Anja Wichitill, Luisa Greenlees

 

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