Die zukünftige Gestaltung des Domshofs war heute das Thema einer Aktuellen Stunde in der Bürgerschaft. „Eine lebendige Innenstadt braucht viele Bausteine. Und dazu braucht sie auch einen lebendigen Domshof“, betonte Falk Wagner, Sprecher für Stadtentwicklung der SPD-Fraktion. Und mit dem wirtschaftspolitischen Sprecher, Volker Stahmann, war er sich einig: Die geplante Düne soll nun aus den Planungen herausgenommen und der Rest der Planungen so schnell wie möglich angegangen werden.
Bremen könne froh darüber sein, dass es so attraktiv für Besucher:innen sei, das zeige sich nicht zuletzt an der Rekordzahl von 2,4 Millionen Übernachtungen im vergangenen Jahr, erklärte Wagner und betonte: „Darauf dürfen wir uns nicht ausruhen, der Strukturwandel im Einzelhandel geht weiter, wir müssen zusätzliches Leben in die Innenstadt bringen. Dazu gehören viele Elemente.“
„Der schlechteste Vorschlag zur Domsheide ist der der FDP: Alles einstampfen, Hände in den Schoß, zehn Jahre Stillstand. Ein Glück für die Bremer Innenstadt, dass Sie nur in der Opposition sind“, kritisierte Wagner. „Für Stillstand gibt es auch gar keinen Grund: Auf dem Domshof hat sich in den vergangenen Jahren einiges sehr positiv entwickelt. Typisch Bremisch, ohne groß darüber zu reden, haben sich dort kleine Erfolgsstorys etabliert. Die Ostseite des Platzes entwickelt sich durch die Markthalle 8 und die Nutzung links und rechts davon sehr positiv. Die Außengastronomie und im Sommer der Genusspavilion mit Holzbühne werden sehr gut angenommen. Und wir haben ein außerordentlich hübsches Landesbankgebäude, das wir künftig durch einen Fachbereich der Universität einer hochfrequenten Nutzung zuführen können. Kurzum: Wir sind dabei, das zu machen, was bei einer stadtentwicklungspolitischen Maßnahme immer die beste Voraussetzung ist – nämlich Stärken zu stärken.“
Der in den vergangenen Wochen heftig diskutierte Siegerentwurf leiste jenseits der sieben Meter langen und vier Meter hohen Düne genau das. Er sehe eine Bündelung des Radverkehrs auf der Seite, die die logische sei, ebenso vor wie einen Ausbau und eine Verstetigung des Genusspavilions und eine Modernisierung des Wochenmarktes. Wagner: „All das ist richtig, und wir sollten es im Interesse der Innenstadt auch tun.“
Für ihn sei es richtig, dass die Düne nicht mehr Bestandteil der Planungen sei, erklärte Wagner. Denn wichtig sei vor allem, dass es auf dem Domshof nun vorangehe, damit er seinen Beitrag zur Belebung der Innenstadt leisten könne. Deshalb gelte es nun, das kurzfristig Umsetzbare schnell zu konkretisieren und später zu klären, ob und wie es eine Nutzung des alten Bunkers gebe. Dieses Vorgehen in zwei Geschwindigkeiten haben zudem einen weiteren Vorteil: Am 3. Oktober 2026 fänden die Feierlichkeiten zum Tag der Deutschen Einheit in Bremen statt. Dann dürfe der Domshof keine Baustelle sein. „Dann sollen ganz viele Besucher:innen Bremens den Domshof und die Schönheit der Bremer Altstadt insgesamt bewundern – auf dass Bremen noch höhere Besucherrekorde einfährt.“
Diesen zeitlichen Horizont hob auch der wirtschaftspolitische Sprecher der SPD-Fraktion, Volker Stahmann, hervor. Ihn hätten die Argumente für die Düne – Zugang zum Bunker, höherer Aufenthaltsqualität und leichtere Begrünung – persönlich zwar überzeugt, aber auch er plädierte dafür, die Maßnahmen, über die Einigkeit herrsche, nun rasch und mit Blick auf Oktober 2026 umzusetzen.
Stahmann nutzte seine Rede aber auch für deutliche Kritik. „Ich bin ein großer Freund davon Dinge in Frage zu stellen – aber bitte im Vorhinein und nicht im Nachhinein. In Bremen werden Dinge oft erst im Nachhinein diskutiert, und ich finde, das ist eine unmögliche Kultur“, sagte der Sozialdemokrat. Es stelle sich die Frage, was dies für zukünftige Entscheidungsprozesse heiße, die nicht vom Senat oder dem Parlament sondern etwa, so wie hier, von einer Jury getroffen würden. Stahmann: „Dass der Eindruck entsteht, dass man mit einem solchen Verfahren hinterher machen kann, was man will, führt zu nichts außer zu Zeitverzug. Und ich denke, das Bild, das Bremen hier abgibt, ist nicht gut und könnte uns noch auf die Füße fallen und künftig sehr belasten.“
Unter welchen Voraussetzungen kann man die Bürgerweide für Konzerte mieten – und unter welchen Voraussetzungen kann eine solche Vermietung untersagt werden? Lägen diese Voraussetzungen für eine Ablehnung nach Ansicht des Senats für das am 17. August geplante Konzert der Band „Böhse Onkelz“ vor, deren Titel in der Vergangenheit von der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Schriften unter anderem als „tendenziell nationalsozialistisch“ indiziert wurden und deren Fans weiterhin in Teilen dem rechtsextremen Milieu zuzurechnen sind – und falls ja: Warum ist die Anfrage nach Kenntnis des Senats nicht abgelehnt worden? Und rechnet der Senat am Tag des Konzerts mit Protesten, befürchtet er Auseinandersetzungen und falls ja: Plant er die Kosten für die zusätzlich nötigen Polizeikräfte dem Veranstalter in Rechnung zu stellen? Das wollte der innenpolitische Sprecher der SPD-Fraktion, Kevin Lenkeit, in der Fragestunde wissen.
Die Wirtschaftssenatorin habe bereits frühzeitig eine rechtliche Prüfung zu der Frage der Zulassung oder Versagung des Konzertes auf der Bürgerweide veranlasst. „In diesem Kontext sind auch die allgemeinen rechtlichen Maßstäbe für die Zulassung oder Versagung von Veranstaltungen auf der Bürgerweide dargelegt worden“, antwortete der Senat schriftlich. „Hiernach sind einer Versagung sehr enge Grenzen gesetzt. Die Versagung einer Nut-zung muss objektiv durch sachliche Gründe gerechtfertigt sein. Die Fläche der Bürgerweide stellt, sofern sie unter anderem für Konzerte an Nutzer:in-nen überlassen wird, eine öffentliche Einrichtung dar, zu der gemäß dem Gleichbehandlungsgrundsatz aus Art. 3 Abs. 1 Grundgesetz den interessierten Nutzer:innen Zugang zu gewähren ist. Der Schutz von anderen Rechtsgütern sowie die Wahrung der öffentlichen Sicherheit können solche sachlichen Gründe darstellen, die einer Nutzung entgegenstehen. Wesentlich ist jedoch, dass diese Gründe so gewichtig sein müssen, dass die Versagung der Nutzung, insbesondere wenn sie auf Seiten der Nutzer:innen ihrerseits in Grundrechte eingreift, gerechtfertigt erscheint. Insoweit müssen valide Anhaltspunkte für eine konkrete Gefährdungslage bestehen.“
Weiter heißt es in der schriftlichen Antwort: „Nach Einschätzung des Senats handelt es sich bei den ‚Böhse Onkelz‘ um eine Band, die in der Anfangszeit ihres Bestehens zu Beginn der 1980er Jahre gewaltverherrlichendes und ausländerfeindliches Gedankengut propagierende Lieder veröffentlicht hat, die auch indiziert wurden. Die Band selbst distanziert sich seit den 1990er
Jahren von diesen Inhalten und trat in den letzten Jahren bei Konzerten gegen rechtsextreme Politik auf, z.B. im Jahr 1993 bei einem vom Bremer Senat organisierten Konzert gegen Rassismus und Rechtsextremismus in Bremen. Die Distanzierung wird von mehreren Experten als glaubwürdig eingeschätzt.
Dennoch ist nicht auszuschließen, dass in einem mit rund 30.000 Personen sehr großen Publikum bei dem Konzert am 17.08.2024 Besucher:innen auch dem rechtsextremen Milieu zuzurechnen sind. Obwohl es keine bekannten gravierenden Probleme im Sinne der Fragestellung bei Konzerten der Band in den letzten Jahren gab, wurde schon Ende letzten Jahres zwischen der Senatorin für Wirtschaft, Häfen und Transformation und der M3B im Auf-
sichtsrat ein sensiblerer Umgang mit diesem Konzert und auch hinsichtlich zukünftiger Anfragen verabredet. Weiterhin ist die Senatorin für Wirtschaft, Häfen und Transformation in enger Abstimmung mit dem Senator für Inneres und Sport, hat einen Dialog mit dem Clubverstärker e.V., dem Verband der Bremer Musikspielstätten, aufgenommen und steht in Kontakt mit dem Veranstalter des Konzertes in Hinblick auf mögliche Awareness-Maßnahmen. Auf Basis der rechtlichen Prüfung ist festzustellen, dass derzeit keine Voraussetzungen für eine Ablehnung der Konzertanfrage des Veranstalters für ein Konzert der Band ‚Böhse Onkelz‘ auf der Bürgerweide am 17.08.2024 bzw. für eine Versagung des Konzertes vorliegen.“
„Zum jetzigen Zeitpunkt liegen dem Ordnungsamt Bremen keine Versammlungsanmeldungen im Zusammenhang mit dem Konzert am 17. August 2024 vor“, so der Senat abschließend. „Dennoch ist nach Einschätzung der Sicherheitsbehörden nicht auszuschließen, dass es zu Protesten gegen das Konzert und am Rande auch zu Auseinandersetzungen unter einzelnen Akteuren kommt. Die Sicherheitsbehörden bewerten die Lage fortlaufend und bereiten sich entsprechend vor. Eine Gebührenerhebung für die Kosten für die zum Erhalt der öffentlichen Sicherheit benötigten zusätzlichen Polizeikräfte gegenüber dem Veranstalter dieser gewinnorientierten Großveranstaltung ist nach Paragraf 4 Absatz 4 Bremisches Gebühren- und Beitragsgesetz grundsätzlich denkbar, allerdings auf Basis der derzeitigen Einschätzung nicht gerechtfertigt.“
Wie viele Betriebsstunden hatte das Weserkraftwerk am Weserwehr in Bremen-Hastedt im vergangenen Jahr, wie viel Strom wurde erzeugt und liegt diese
Betriebsdauer und der Umfang der Stromerzeugung im Plan? Inwieweit und warum war das Kraftwerk in den vergangenen Jahren nicht im Betrieb? In welchem Umfang ist es in den kommenden Jahren mit in die Stromversorgung in der Stadt Bremen eingeplant – und wie hoch ist der prozentuale Anteil des Kraftwerkes an der Gesamtstromerzeugung der swb? Das wollte der SPD-Abgeordnete Volker Stahmann heute in der Fragestunde wissen.
„Das Weserkraftwerk hat zwei Turbinen. Turbine 1 hatte im vergangenen Jahr 8.158 Betriebsstunden, Turbine 2 hatte 6.579 Betriebsstunden. Im Jahr 2023 wurden insgesamt 33.702 Megawattstunden Strom eingespeist. Diese Menge lag leicht über dem Planwert von 33.000 Megawattstunden“, antwortete Staatsrat Kai Stührenberg für den Senat. „Das Weserkraftwerk war in den vergangenen Jahren bis auf wenige Ausnahmen – unter anderem Modernisierungsmaßnahmen – durchgängig in Betrieb. In den Jahren 2018, 2019, 2020 und 2022 war die Stromproduktion aufgrund der witterungsbedingt geringen Abflussmengen der Weser teilweise eingeschränkt.“
„Der Senat geht davon aus, dass das Weserkraftwerk auch in den nächsten Jahren auf dem bestehenden Niveau zur Stromversorgung in der Stadt Bremen beiträgt. Der swb sind aufgrund der Beteiligungsstruktur 50 Prozent der erzeugten Strommenge aus dem Weserkraftwerk Bremen zuzurechnen, diese betrug im Jahr 2023 rund 1,65 Prozent der Stromerzeugung der swb-Erzeugung“, erklärte Stührenberg und sagte auf Nachfrage Stahmanns zu, Informationen über die Herstellungskosten für eine Kilowattstunde Strom sowie Ausbaumöglichkeiten des Kraftwerks zeitnah nachzureichen.
Inwieweit sind die alten Kirchwege in Oberneuland, Borgfeld und umzu für die Öffentlichkeit nutzbar und in welchen Zustand befinden sie sich? In welchem Rahmen sind sie systematisch erfasst? Und inwieweit bilden sie eine sinnvolle Ergänzung der aktuellen Fußwege? Das wollte der SPD-Abgeordnete Derik Eicke heute in der Fragestunde wissen.
„Die historischen Wegeverbindungen, die in früheren Jahrhunderten als Kirch- oder auch Schulwege genutzt wurden, sind teilweise heute noch erkennbar“, antwortete der Senat schriftlich. „Sie führen jedoch häufig über privaten Grund und sind dort nicht Teil des öffentlichen Wegenetzes. Abschnittsweise werden die privaten Wege dennoch von der Allgemeinheit genutzt. Von einigen Eigentümer:innen wird dies geduldet, vereinzelt wurde auch das Gespräch mit der Stadt Bremen bezüglich eines Flächenankaufs gesucht. In anderen Fällen führt die öffentliche Nutzung wiederum zu Konflikten mit den Eigentümer:innen, die zum Teil bereits mit der Schließung der betreffenden Abschnitte für die Allgemeinheit reagierten. Neben den Abschnitten in privater Hand schließen die Verläufe der alten Kirchwege auch öffentliche Wege ein. Entsprechend der heterogenen Eigentumsverhältnisse und der unterschiedlichen Zuständigkeiten bezüglich der Unterhaltung befinden sich die Wege in unterschiedlichem Zustand.“
„Zu den Verläufen der alten Kirchwege existiert bei den Ortsämtern historisches Kartenmaterial, das jedoch nicht vollständig digital vorliegt. Darüber hinaus wurden zu einzelnen Abschnitten, die in der Vergangenheit Gegenstand von Verhandlungen zwischen Eigentümer:innen und Stadt waren, weitere Informationen zusammengetragen. Eine systematische Erfassung der alten Kirchwege wie Abschnitte inklusive Zustand, Eigentumsverhältnissen, gegebenenfalls Widmung, Bewertung der Netzbedeutung durch die Verwaltung liegt nicht vor“, so der Senat weiter. „Die Bedeutung der alten Kirchwege variiert je nach Abschnitt. In Kombination mit dem öffentlichen Straßen- und Wegenetz werden sie sowohl als Abkürzungen im Alltag als auch im Rahmen von Spaziergängen genutzt. Da beide Funktionen – Stadtteilverbindung und Freizeit – im Rahmen der Fußverkehrsförderung relevant sind, kommen die Wege grundsätzlich für eine Verdichtung des öffentlichen Fußwegenetzes in Betracht. Dies kann vor allem dort sinnvoll sein, wo heute aufgrund von Barrierewirkungen größere Umwege für den Fußverkehr bestehen oder wo durch die Kirchwege attraktive Grünverbindungen als Alternativen zu schmalen Gehwegen entlang von Hauptverkehrsstraßen geschaffen werden könnten. Wo sich die Wege neben dem Fuß- auch für den Radverkehr eignen, gilt Entsprechendes. Über diese grundsätzlichen Überlegungen hinaus muss die konkrete Einschätzung, inwiefern die Ergänzung der öffentlichen Wege durch die alten Kirchwege sinnvoll und machbar ist, einzelfallbezogen erfolgen.“
Wie viele zusätzliche Schlafplätze für akut wohnungs- und obdachlose Menschen im Rahmen der Kälteregelung gibt es im Winter 2023/24? Wie sind diese bislang ausgelastet und bewertet der Senat die Anzahl als ausreichend? Und wie prüft der Senat, ob Menschen, die im Rahmen der Kälteregelung ordnungsrechtlich zum Schutz von Leib und Leben untergebracht sind, möglicherweise Anspruch auf Sozialleistungen haben und unterstützt gegebenenfalls bei der Beantragung? Das wollte die sozialpolitische Sprecherin der SPD-Fraktion, Katharina Kähler heute in der Fragestunde wissen.
Im Rahmen der Kälteregelung stehen 100 zusätzliche Unterbringungsplätze zur Verfügung“, antwortete der Senat schriftlich. „Von den 100 Kälte-Plätzen waren zu Spitzenzeiten ca. 90 belegt. Die Anzahl der Plätze war demnach bisher ausreichend. Bei Bedarf könnten die Plätze aufgestockt werden. Nicht immer ausreichend sind derzeit die Kapazitäten für Wohnungslose, die als Suchtkranke illegale Drogen konsumieren.“
„Die Verfahren zur Überprüfung von Leistungsansprüchen bei der Zentralen Fachstelle Wohnen sind standardisiert und beziehen sich auf alle Personen, die eine Notübernachtung benötigen“, so der Senat weiter. „Sie beinhalten z.B. auch Abfragen über das Jobcenter nach Leistungsansprüchen in anderen Kommunen. Bei Bedarf werden Betroffene an die Sozialleistungsträger verwiesen. Zudem berät und unterstützt die Beratungsstelle ‚Fair Binnen‘ neu zugewanderte EU-Bürgerinnen und Bürger. Die Beratungsstelle ‚MoBA‘ berät mobil Beschäftigte und Opfer von Arbeitsausbeutung im Lande Bremen.“
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