Bremen stark durch den Wandel zu führen – das hat die SPD-Fraktion sich auf die Fahnen geschrieben. Und dazu gehört auch, den Service für Bürger:innen durch die Möglichkeiten der Digitalisierung zu verbessern. Auf Initiative der SPD-Fraktion hat die Bürgerschaft daher heute einen Antrag der rot-grün-roten Koalition beschlossen, der Verbesserungen bei der Terminvergabe und flexiblere Abholmöglichkeiten im Bürgeramt vorsieht.
„Das Bürgeramt ist die am häufigsten frequentierte Kontaktstelle zwischen Bürger:innen und Verwaltung“, betonte der innenpolitische Sprecher der SPD-Fraktion, Kevin Lenkeit, in seiner Rede. Hier gelte es, einen guten Eindruck zu hinterlassen – und dies sei nicht immer gelungen. Daher habe der Senat Ende 2022 ein Maßnahmenpaket auf den Weg gebracht, um das Amt zukunftsorientiert aufzustellen. „Hierzu wurden zahlreiche Maßnahmen bereits umgesetzt und eingeleitet, unter anderem zur Verbesserung des Terminmanagements“, erklärte Lenkeit, und betonte: „Um den weiterhin zu langen Terminwartezeiten wirksam zu begegnen und das Ziel einer Wartezeit von maximal einem Monat für Anliegen zu erreichen, die nicht bereits online angeboten werden, bedarf es nun verstärkter Bemühungen und der Beschreitung neuer Wege.“
„Um die Terminvergabe zu verbessern, ist das Terminmanagement des Bürgeramtes weiter zu optimieren. Durch die bereits in die Wege geleitete Modernisierung von Hard- und Software im Bürgeramt und verschiedene personelle Maßnahmen konnte das Terminangebot ausgeweitet werden“, sagte der Sozialdemokrat und umriss eines der Ziele des heute verabschiedeten Antrags. „Nun gilt es, weitere Terminangebotskapazitäten zu generieren und darauf aufsetzend das Angebot für notwendig bleibende Termine vor Ort auch qualitativ für die Bürger:innen so zu verbessern, dass deren Lebenslagen einbezogen werden. Konkret bedarf es eines Angebots variabler Kombi- und Familientermine, das heißt: Termine für mehrere gleichzeitige Anliegen von Bürger:innen sowie für parallele Anliegen mehrerer Familienangehöriger, für die ein gemeinsamer Termin gewünscht wird. Solche Kombi- und Familientermine ersparen mehrfache Vor-Ort-Termine, entlasten gleichzeitig die Verwaltung und helfen dabei, die Terminvergaben insgesamt zu beschleunigen.“
Aber auch weitere bürgerfreundliche Angebote seien nötig, forderte Lenkeit. „Mit eben diesem Ziel sind bereits viele Kommunen dazu übergegangen, Abholautomaten für Dokumente aufzustellen. Erste Erfahrungen fallen durchweg positiv aus. Auch in Bremen ist ein solches Angebote sinnvoll und wichtig – nicht nur, um die Zahl erforderlicher Gänge zum Amt zu verringern, sondern auch, um Bürger:innen einen zeitlich flexiblen Service anbieten zu können.“ Das Prinzip entspreche dabei dem von Abholstationen etwa der Deutschen Post: Sobald das Dokument zur Abholung bereit liege, würden die Bürger:innen per E-Mail oder Nachricht informiert und erhielten einen Abhol-Code, mit dem das Abholfach geöffnet werden könne. Dies ermögliche es Bürger:innen, rund um die Uhr an sieben Tagen die Woche Dokumente ohne Terminabsprache abzuholen. Dafür müssten nun geeignete, barrierefreie und rund um die Uhr zugängliche Orte gesucht werden.
„Es geht in unserem Antrag um pragmatische Lösungen für einen besseren Bürger:innenservice in unserer Stadt“, so Lenkeit abschließend. „Und insbesondere die Dokumentenabholstation ist eine pragmatische Lösung. Und es ist eine erprobte Lösung – was Amazon und DHL können, können wir auch. Und deswegen machen wir es jetzt auch.“
Der gesamte Antrag findet sich hier.
Wie bewertet der Senat das Modellvorhaben zur unabhängigen Rechtsberatung im Quartier? Inwieweit ist eine Ausweitung geplant? Und inwiefern plant der Senat die Rechtsberatung zu institutionalisieren? Das wollte Medine Yildiz, Sprecherin für Verbraucherschutz der SPD-Fraktion heute in der Fragestunde wissen.
„Das Vorhaben hat sich seit Projektstart in 2018 überaus positiv entwickelt“, antwortete Claudia Bernhard für den Senat. „Allein im vergangenen Jahr hat sich die durchschnittliche Inanspruchnahme nochmals um ein Viertel erhöht. Darüber hinaus verzeichnet die Verbraucherzentrale auch von den Quartiersmanager:innen und anderen Multipliktaor:innen aus den Quartieren positive Rückmeldungen. Das Vorhaben wird dort als wichtige Hilfeleistung für Menschen vor Ort wahrgenommen und entsprechend unterstützt. Besonders hervorzuheben ist die Wirtschaftlichkeit des Vorhabens. Mit einem vergleichsweise geringen finanziellen Aufwand von unter 150.000 Euro in 2023 können derzeit die Menschen in zehn Quartieren erreicht und diese wichtige Unterstützung bei der Wahrnehmung ihrer Rechte gegenüber Unternehmen gewährt werden.“
Mit Hinweis auf die laufenden Haushaltsberatungen verwies die Senatorin für Verbraucherschutz darauf, dass nach aktuellem Stand der Haushaltsplanung keine Ausweitung des Vorhabens vorgesehen sei. Die Mittel für die Verbraucherrechtsberatung würden als Projektförderung ausgegeben, so Bernhard weiter. Zur Vereinheitlichung der Förderpraxis habe sie erst kürzlich eine Förderrichtlinie für das Vorhaben mit einer Geltungsdauer von fünf Jahren auf den Weg gebracht. Eine Institutionalisierung sei nicht vorgesehen.
Yildiz erkundigte sich in einer Nachfrage, zu welchen Themen und von welchem Personenkreis am häufigsten eine Beratung in Anspruch genommen werde. Bernhard berichtete, dass Schwerpunkte der Beratung die Bereiche Handyverträge und Telekommunikation sowie Mietrecht seien, und dass die Beratungszahlen in den Quartieren am höchsten seien, die auch ansonsten schwierige Sozialstrukturen hätten. „Ich finde sehr gut, dass wir das mit der Beratung entsprechend auffangen können“, betonte Bernhard.
Yildiz wollte zudem wissen, wie viel die Ausweitung der Beratung auf weitere Quartiere kosten würde und ob, angesichts der unterschiedlichen Träger, eine punktuelle Qualitätskontrolle gewährleistet sei. Bernhard bezifferte die Kosten auf 15.000 Euro pro Quartier und Jahr, verwies aber erneut auf die Haushaltsberatungen und konnte daher keine Aussage zu einer eventuellen Ausweitung treffen. Alle Träger seien zu einer Auswertung aufgefordert, gab sie zudem an. Sie gehe daher von einer Gleichbehandlung und identischer Qualität der Beratung aus.
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