Die geplante Verlagerung des Klinikums Links der Weser in das Klinikum Bremen Mitte war heute Gegenstand einer ausführlichen Debatte in der Stadtbürgerschaft. Die gesundheitspolitische Sprecherin der SPD-Fraktion, Ute Reimers-Bruns, betonte, dass dieser Entscheidung des Senats belastbare Daten und Fakten zugrunde lägen – und dass sie in der Situation, in der sich die Krankenhauslandschaft nicht nur in Bremen, sondern bundesweit befinde, notwendig sei. Ebenso wie der haushaltspolitische Sprecher der SPD-Fraktion, Arno Gottschalk, wies sie Kritik aus Reihen der Opposition entschieden zurück.
„Die CDU wirft dem Senat eine verantwortungslose Gesundheitsversorgung vor. Und das ist nicht nur unfair, es entbehrt auch jeglicher Grundlage. Dieser Vorwurf ist völlig haltlos!“, betonte Reimers-Bruns und führte aus, dass die zuständige Senatorin bereits Ende 2021 mit allen Kliniken im Land Bremen Gespräche zur Weiterentwicklung der Krankenhausversorgungsstrukturen geführt habe. Es sei ein partizipativer und vertraulicher Prozess in Gang gesetzt worden, der in einem Gutachten gemündet habe, das angesichts von sinkenden Bedarfen eine stärkere Spezialisierung und Konzentration von Leistungen und Angeboten empfehle. „Wer welche Leistungen zukünftig übernehmen soll, ist eine zentrale Frage für die Krankenhausplanung im Land Bremen, an deren Beantwortung sich alle Krankenhausträger beteiligen werden müssen. Ein „Weiter- so“ ist nicht zukunftsfähig und inakzeptabel. Eine aktive Einflussnahme der senatorischen Behörde zugunsten bestimmter Krankenhausträger findet nicht statt“, so die Sozialdemokratin.
Und so lägen dem Beschluss des Senats für die geplante Verlagerung des Klinikums Links der Weser zum Klinikum Bremen Mitte belastbare Daten und Fakten zugrunde. „Allgemein bekannt ist, dass die Gesundheit Nord (GeNo) sich mit ihren vier Standorten seit Jahren in einer angespannten wirtschaftlichen Situation befindet. Unter anderem durch die seit 2016 sinkenden Fallzahlen, die sich durch die Corona-Pandemie 2020 nochmals reduzierten. Das Voranschreiten der Ambulantisierung in der medizinischen Versorgung und der immer stärker spürbare Fachkräftemangel in der Pflege führten ebenfalls zu sinkenden Fallzahlen. Das ist kein Phänomen, das wir nur hier in Bremen haben, sondern das gilt bundesweit. Und sinkende Fallzahlen führen zu geringeren Einnahmen bei nahezu gleichen Ausgaben, zum Beispiel durch sogenannte Vorhaltekosten“, erläuterte Reimers-Bruns. „Zurzeit können nur rund 60 Prozent der stationären somatischen Kapazitäten betrieben werden, 40 Prozent stehen aktuell dauerhaft leer. Ein wichtiger Faktor dabei ist der Mangel an Fachkräften. Um die GeNo nachhaltig erfolgreich konsolidieren zu können, ist eine Neustrukturierung des Klinikverbunds dringend notwendig.“
Reimers-Bruns betonte, dass auch hier ein Gutachten in Auftrag gegeben worden sei, auch hier also Alternativen geprüft wurden. Diese Alternativen hätten sich jedoch als nicht tragfähig erwiesen. „Das heißt, dass die Verlagerung nichts ist, was man sich unbedingt wünscht“, sagte sie. „Aber es ist notwendig in dieser Situation, in der wir uns in Bremen und in ganz Deutschland befinden. Es ist natürlich leicht zu verstehen, dass es so viel Ärger gibt. Dass das Personal so reagiert, weil so viele Veränderungen anstehen. Dass in der Bevölkerung die Angst vorherrscht. Aber wenn hier, auch in diesem Haus, immer wieder die Angst geschürt wird, dass keine vernünftige medizinische Versorgung im Süden Bremens möglich sein wird, dann ist dies nicht der richtige Weg. Und das verurteilen wir als SPD-Fraktion!“
Zu einer Forderung der CDU nach einem umfassenden Verkehrskonzept am Standort Mitte – einem Teilaspekt im Zuge der Verlagerung – äußerte sich am Rande der Bürgerschaftssitzung die verkehrspolitische Sprecherin der SPD-Fraktion, Anja Schiemann. Sie betonte die Zuständigkeit der GeNo als Vorhabenträger für die Darstellung einer gesicherten und qualitätsvollen verkehrlichen Erschließung. Dies geschehe derzeit in Abstimmung mit den zuständigen Fachbehörden. Schiemann: „Ziel eines übergreifenden Verkehrskonzeptes muss dabei auch sein, sowohl weitere Belastungen und Gefährdungen für Anwohner:innen und Verkehrsteilnehmende so gering wie möglich zu halten, als auch die Erreichbarkeit des Klinikstandortes Mitte durch einen verbesserten ÖPNV, Mobilitäts-Sharing-Angebote und natürlich auch Parkmöglichkeiten zu verbessern. Eine Verknüpfung der Standortentscheidung der Gesundheit Nord an ein standardmäßig im Rahmen des Vorhabens zu erstellendes Mobilitätskonzept ist in diesem Zusammenhang nicht erforderlich.“
In der Debatte wurde auch der haushaltspolitische Sprecher der SPD-Fraktion, Arno Gottschalk, zum Abschluss noch einmal deutlich. „Wenn ich mir als Haushälter dieses Problem angucke und nicht nur die Nebenthemen durchgehe wie heute teilweise die Opposition, dann haben wir fünf große Probleme: Wir haben das Personalproblem. Wir haben die Herausforderungen einer Hochleistungsmedizin. Wir haben die schlechten baulichen Zustände an einigen Standorten, insbesondere Links der Weser. Und wir haben einen zu 35 bis 40 Prozent unterausgelasteten Standort Bremen Mitte, den wir uns so dauerhaft nicht leisten können“, betonte er.
„Wir haben zugespitzt in allen diesen Belangen eine finanzielle Schieflage, einen finanziellen Druck, von dem jeder hier in diesem Haus wissen muss, dass wir diesen nicht dauerhaft durchstehen können. Dass wir nicht Zeit haben, hier noch Runden um Runden zu drehen“, so Gottschalk weiter. „Wir haben deshalb einen Prozess durchgeführt – auf Gutachtenbasis abgesichert. Wir sind schrittweise vorgegangen bis dahin, dass wir am Ende einen der renomiertesten Architekten und Krankenhausplaner Deutschlands mit dem Gutachten beauftragt haben und verschiedene Varianten ausgerechnet haben. Und dieser ist zu dem ganz klaren Ergebnis gekommen, dass er dies als die klar beste Variante medizinisch und betriebswirtschaftlich gesehen hat.“
Gottschalk kritisierte die Opposition harsch dafür, dass sie angesichts dieser belastbaren Faktenlage fehlende Daten bemängele. Und er wies darauf hin, dass bei öffentlichen Bauten eine Richtlinie und ein abgestuftes Verfahren greife. Nach den Vorstellungen von CDU und FDP müssten dafür mehrere Varianten durchgeführt und dann erst eine Entscheidung getroffen werden. „Das würde noch vier oder fünf Jahre dauern – und diese Zeit haben wir nicht mehr!“, machte Gottschalk deutlich. „Deswegen haben wir einen Weg eingeleitet, der jetzt schrittweise auch die Konzepte konkretisiert, die wir brauchen – für Verkehr, für Personal und auch für die Umzugslogistik. Dafür braucht man aber erst einmal eine klare Entscheidung, um dann die Konzepte zu entwickeln und sie umzusetzen. Und wir sind unter einem Zeitdruck, unter dem es jetzt vorangehen muss. Unter dem wir eine kurze Wegstrecke bis 2027/2028 einschlagen – einem Zeitraum, in dem wir noch eine Chance haben. Und diese Chance müssen wir jetzt nutzen!“
In welchen Ortsteilen wurden Eigentümer:innen von Wohnimmobilien bereits flächendeckend Glasfaseranschlüsse angeboten? In welchen Ortsteilen ist eine solche flächendeckende Verfügbarkeit in den kommenden vier Jahren zu erwarten? Und was unternimmt der Senat, um eine flächendeckende Glasfaserversorgung in allen Bremer Ortsteilen zu erreichen? Das wollten die SPD-Abgeordneten Falk Wagner und Mustafa Güngör heute in der Fragestunde wissen.
„Der Glasfaserausbau wird in Bremen seit dem Jahr 2020 primär von der Glasfaser Nordwest GmbH & Co. KG in der Fläche vollzogen. Die hier bisher angekündigten Ausbaugebiete sind über das gesamte Stadtgebiet verteilt und umfassen erfahrungsgemäß in der Regel zwischen etwa 1.500 bis 2.500 Adressen. Zusätzlich haben die Deutsche GigaNetz GmbH und die Deutsche Glasfaser Wholesale GmbH jeweils die Absicht erklärt, ein Glasfasernetz in Bremen-Nord bzw. im Stadtbezirk Ost großflächig errichten zu wollen. Beide Unternehmen haben zu diesem Zweck jeweils eine Nachfragebündelung im Juni bzw. Juli 2023 gestartet.“, antwortete Kristina Vogt für den Senat.
Die Wirtschaftssenatorin zählte in ihrer ausführlichen Antwort eine lange Liste von Ortsteilen auf, in denen eine solche flächendeckende Glasfaserversorgung erreicht werden soll. In 14 dieser Ortsteile werde auf Basis vergangener und aktueller eigenwirtschaftlicher Ausbauaktivitäten davon ausgegangen, dass die Glasfaserverfügbarkeit bis spätestens 2027 möglichst flächendeckend hergestellt sei bzw. der Netzausbau im Wege der aktuellen umfassenden Ausbauankündigungen der Glasfaser Nordwest abgeschlossen sein werde. Im Falle einer erfolgreichen Vorvermarktung der Telekommunikationsunternehmen werde davon ausgegangen, dass diese Liste auch noch umfangreicher ausfallen werde.
„Die Stadtgemeinde Bremen fokussiert sich als urbaner, und damit für die
ausbauenden Telekommunikationsunternehmen wirtschaftlich sehr attraktiver Raum, zuvorderst auf die weitere Stärkung der aktuell stattfindenden sehr umfänglichen privatwirtschaftlichen Ausbauinvestitionen lokaler, regionaler und nationaler Telekommunikationsunternehmen. Entsprechende Absichtserklärungen über den eigenwirtschaftlichen Glasfaserausbau konnten in diesem Jahr mit den Telekommunikationsunternehmen Deutsche GigaNetz, Deutsche Glasfaser und Glasfaser Nordwest gezeichnet werden. Seit 2021 werden diese Prozesse anlassbezogen durch eine ressortübergreifende Arbeitsgruppe unterstützt“, so Vogt zur dritten Frage. „Hinsichtlich des Ziels einer möglichst flächendeckenden Versorgung wird der Senat den Dialog mit den Telekommunikationsunternehmen regelmäßig fortführen. Der
Senat prüft auch, ob eine Anschlusspflicht für Immobilienbesitzer:innen bei
vorhandenem Angebot eines Telekommunikationsunternehmens geeignet ist, eine zukunftssichere Versorgung für möglichst viele Nutzer:innen sicherzustellen. Nach Angaben der Glasfaser Nordwest sieht das Telekommunikationsunternehmen grundsätzlich weitere eigenwirtschaftlich erschließbare Potenziale in der Stadtgemeinde Bremen. Interessensbekundungen von weiteren Telekommunikationsunternehmen liegen vor. Neben der Stärkung weiterer marktwirtschaftlicher Aktivitäten konzentriert sich der Senat auf die Nutzungsmöglichkeiten des neuen Gigabit-Förderprogrammes des Bundes. Hierzu erfolgen, in Zusammenarbeit mit dem gemeinsamen Breitbandzentrum Niedersachsen-Bremen, Potenzialbewertungen auf Basis der Ermittlung der weiteren regionalen wettbewerblichen Marktentwicklung in Bremen. Zudem wurden Beratungsmittel beim Bund beantragt und genehmigt. Über die zeitliche und finanzielle Bereitstellung ggf. notwendiger weiterer Finanzmittel ist nach Ermittlung der genauen Bedarfe zu entscheiden.“
Auf Nachfrage von Falk Wagner bezifferte Vogt den Ausbaustand Ende vergangenen Jahres im Land Bremen im Gigabit-Bereich auf 92,81 Prozent und bei Glasfaser auf 16,6 Prozent. In der Stadtgemeinde Bremen lagen diese Zahlen bei 92,35 und 15,39 Prozent. Im Gigabitbereich liege Bremen damit auf einer der vordersten Positionen, und auf Basis einer Analyse des Breitbandzentrums Niedersachsen-Bremen werde der Glasfaserausbau innerhalb von vier Jahren auf 56 Prozent steigen.
Der SPD-Fraktionsvorsitzende, Mustafa Güngör, hob hervor, dass Bremen leicht über dem Bundesschnitt liege und wies darauf hin, dass 75 Prozent der Verträge Haustürgeschäfte seien und bei diesen häufig Druck auf die potenziellen Kunden ausgeübt werde. In seiner Nachfrage wollte er daher wissen, ob der Senat plane, in der Bevölkerung für mehr Sicherheit zu sorgen. Vogt erklärte, sie sehe das Problem ähnlich, und in der ressortübergreifenden Arbeitsgruppe werde dieses Thema immer wieder behandelt. Mit fortschreitendem Ausbaustand sei vermutlich in der Tat der Aufbau einer Beratungsstruktur erforderlich.
Wie bewertet der Senat den Einsatz von digitalen Klassenbüchern in der Schule? In wie vielen Schulen wurde ein solches mittlerweile eingeführt und welche Erkenntnisse hat der Senat darüber, warum sich Schulen dafür oder dagegen entscheiden? Und welche Planungen verfolgt er, damit das digitale Klassenbuch flächendeckend zur Anwendung kommt? Das wollte der bildungspolitische Sprecher der SPD-Fraktion, Falko Bries, heute in der Fragestunde wissen.
„Digitale Klassenbücher (DKB) können Lehrkräfte insbesondere dabei unterstützen schnell und übersichtlich die Fehlzeiten ihrer Schüler:innen zu erfassen und zu analysieren. Mit einem DKB ist schneller erkennbar, wenn Schüler:innen immer nur in einzelnen Stunden fehlen oder sich grundsätzlich ein auffälliges Fehlzeitenbild ergibt. Zusätzlich hilft das digitale Klassenbuch bei der Hausaufgabenkontrolle, der Kontrolle von Klassendiensten und der Nachvollziehbarkeit des Lehrstoffs“, erklärte Sascha Aulepp für den Senat. Aus diesem Grund habe ihre Behörde flächendeckend die Voraussetzungen geschaffen, dass alle öffentlichen Schulen in Bremen dies nutzen könnten, so die Bildungssenatorin weiter. „Dazu gehört z.B. die Ausstattung der Lehrkräfte mit iPads auf denen die Software bedient werden kann, WLAN in den Schulen sowie geeignete Beratungs- und Fortbildungsangebote.“
Das digitale Klassenbuch wurde bisher an fünf von 82 Grundschulen, zwei von fünf Förderzentren, fünf von neun Gymnasien, 31 von 37 Oberschulen und neun von 16 berufsbildenden Schulen zur Nutzung freigegeben. Des Weiteren befinden sich drei Grundschulen, ein Förderzentrum, ein Gymnasium, zwei Oberschulen und drei berufsbildende Schulen derzeit im Vorbereitungsprozess. Der gegenwärtige Nutzungsgrad der weiterführenden Schulen liegt somit bei über 82 Prozent“, führte Aulepp aus und erläuterte: „Die Grundschulen nutzen zur Stunden- und Vertretungsplanung oft noch Stecktafeln. Damit ist die Grundlage für das digitale Klassenbuch, nämlich eine digitale Stunden- und Vertretungsplanung, bei den meisten Grundschulen nicht gegeben. Unter den elf Schulen im weiterführenden Bereich, die sich derzeit noch nicht im Vorbereitungsprozess befinden, sind zwei neue Willkommensschulen, die sich derzeit noch mit der Herstellung der Voraussetzungen der digitalen Stundenplanung befassen. Die restlichen neun Schulen nennen verschiedene organisatorische oder infrastrukturelle Gründe, wie zum Beispiel große Umbauprojekte in der Schule, die derzeit die volle Aufmerksamkeit erfordern.“
Aulepp abschließend: „Die Schulen, die sich im Vorbereitungsprozess befinden werden von der Bildungsbehörde bei der Vorbereitung ihrer Gesamtkonferenz unterstützt. Die Schulen, die sich derzeit noch nicht im Vorbereitungsprozess befinden, werden individuell über die Funktionalitäten und den Umgang mit dem digitalen Klassenbuch beraten. Zusätzlich wird es im November erneut einen Informationstermin geben, auf dem sich alle Schulen, die das digitale Klassenbuch derzeit noch nicht einsetzen, ausführlich informieren können. Besonders im Bereich der Grundschulen sollen in den nächsten Jahren signifikante Fortschritte bei der Einführung des DKB gemacht werden. Insofern wird die individuelle Beratung der Grundschulen und die Herstellung der notwendigen Voraussetzungen an allen Schulen den wesentlichen Schwerpunkt der Beratungstätigkeit bilden.“
Welche Erkenntnisse hat der Senat über die Verkehrsbelastungen in der Lissaer Straße in Gröpelingen durch den Zulieferverkehr zum Ausbesserungswerk? Welche Möglichkeiten sieht er, die umliegenden Wohnstraßen von Anlieferverkehr zu entlasten? Und welche Auswirkungen auf den Verkehr erwartet der Senat, sofern eine Bebauung durch den vorhabenbezogenen Bebauungsplan in der Straße Seewenjestraße an der Ecke zur Lissaer Straße realisiert wird? Das wollte der SPD-Abgeordnete Senihad Šator heute in der Fragestunde wissen.
„Laut Auskunft der Betreiberfirma des Ausbesserungswerks erfolgen die wenigen Zulieferfahrten des Schwerlastverkehrs zum Grundstück Mählandsweg 1 über den Halmerweg. Demzufolge findet kein Zulieferverkehr für das Ausbesserungswerk in der Lissaer Straße statt“, antwortete Mobilitätsstaatsrat Ralph Baumheier für den Senat. Daher sei nach Auskunft der Betreiberfirma auch keine Entlastung der angrenzenden Wohnstraßen notwendig.
„Im Rahmen des vorhabenbezogenen Bebauungsplans 159 soll das Eckgrundstück im Bereich Seewenjestraße/ Ecke Lissaer Straße mit einem Nahversorger, Kita-Gruppen und Wohneinheiten bebaut werden. In diesem Zuge werden täglich ca. 200 Kfz-Fahrten durch die Kita- und Wohnnutzung zum Grundstück erwartet“ so Baumheier weiter. „Da im Bestand bereits ein Nahversorger vorhanden ist, der dann ersetzt wird, entstehen diesbezüglich keine zusätzlichen Fahrten. Den Kund:innen des Nahversorgers sowie den Bewohner:innen steht eine Tiefgarage an der Seewenjestraße zur Verfügung, sodass sie nicht in die Lissaer Straße einfahren müssen. Lediglich einige Stellplätze für die Kita und für Besucher:innen der Wohneinheiten sowie die Anlieferung des Nahversorgers werden zukünftig über die Lissaer Straße erschlossen. Die Lissaer Straße wird jedoch nur für ca. 50 Meter befahren, sodass der hintere Bereich ab der Bromberger Straße von keinen Fahrzeugen des Vorhabens befahren wird.“
Wie weit sind die Planungen hinsichtlich eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes in der Lissaer Straße/ Ecke Seewenjestraße in Bremen-Gröpelingen vorangeschritten und gibt es insbesondere Pläne seitens des Vorhabenträgers, auf die Realisierung des angedachten Bauvorhabens zu verzichten oder dieses an anderer Stelle im Bremer Westen zu realisieren? Welche städtebaulichen Vorgaben hinsichtlich der Art und des Maßes der Bodennutzung verfolgt der Senat an dieser Stelle? Und wie stellt der Senat sicher, dass der heute dort existierende Lebensmittelmarkt auch in Zukunft zur Versorgung der angrenzenden Wohngebiete dienen kann? Das wollte der SPD-Abgeordnete Senihad Šator heute in der Fragestunde wissen.
„Das Projekt ist weit fortgeschritten. Der Investor hat in enger Abstimmung mit der Stadtplanung alle planungsrechtlichen Themen lösen können, sodass die Planung der städtischen Deputation für Bau. Mobilität und Stadtentwicklung im November 2023 zur Auslegung vorgelegt wird. Pläne seitens des Vorhabenträgers, auf die Umsetzung der Planung zu verzichten oder diese an einem anderen Standort zu erstellen sind der Senatorin für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung nicht bekannt“, antwortete Baustaatsrat Ralph Baumheier für den Senat.
„Die Senatorin für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung verfolgt hier ein kleines, gemischtgenutztes Quartier mit mehrgeschossigem Wohnungsbau, wovon 30 Prozent unter den geförderten Wohnungsbau fallen, einer Kita, einem Kinder- und Bildungszentrum und einem Ersatzneubau für den vorhandenen wohnortnahen Lebensmittelmarkt zu entwickeln. Dementsprechend soll im Bebauungsplan ein Urbanes Gebiet festgesetzt werden. Mit dem Investor erfolgte eine Verständigung auf eine angemessene Dichte, die sich in das städtebauliche Umfeld einfügt. Im nördlichen Plangebiet nimmt die Geschossigkeit auf bis zu drei Geschosse ab, um auf die angrenzende Reihenhausbebauung an der Bromberger Straße Rücksicht zu nehmen. Das Maß der Nutzung wird durch eine Grundflächenzahl von 0,5 und eine Höhenfestlegung der geplanten Gebäudekörper gemäß der Vorhabenplanung, sowie Mindest- und Maximalgeschosszahlen festgesetzt. Im Bereich des Lebensmittelmarktes ist zur Herstellung von Stellplätzen und einer Tiefgarage eine Grundflächenzahl von 0,6 zulässig. Rechnerisch ergibt sich mit diesen Festsetzungen eine maximale Geschossflächenzahl von 1,21. Beide Werte bleiben somit deutlich unter den gesetzlichen Orientierungswerten für Obergrenzen in Urbanen Gebieten“, erläuterte Baumheier und betonte: „Der Lebensmittelmarkt ist klarer Bestandteil der Planung. Mit dem Bebauungsplan wird die planungsrechtliche Zulässigkeit des Lebensmittelmarktes gesichert. Da es sich hier um einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan handelt, verpflichtet sich der Vorhabenträger in einem Durchführungsvertrag, der vor Satzungsbeschluss des Bebauungsplanes zwischen Vorhabenträger und der Stadtgemeinde Bremen abgeschlossen wird, zur Umsetzung der abgestimmten Vorhabenplanung und somit auch zur Errichtung des Lebensmittelmarktes.“
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