
Rückblick: Ausschlaggebend für die damalige Debatte waren unter anderem das zunehmende Maß an Anfragen zu neuen Bestattungsmöglichkeiten und die Suche nach Antworten auf die sich ändernden Bedürfnisse der Menschen. In der Bremer SPD-Fraktion kam es zu einer offenen Diskussion darüber, wie individuell gesetzlich erlaubte Bestattungsformen sein können und wie zeitgemäß das geltende Bestattungsrecht noch sei. Über mehrere Wochen hatte sich auch die rot-grüne Koalition abgewogen mit dem Thema befasst, bevor die CDU eine aktuelle Stunde im Landtag beantragte und auf eine Beibehaltung des Friedhofszwangs pochte.
In der aktuellen Stunde im Februar wies der umweltpolitische Sprecher der SPD-Fraktion, Arno Gottschalk, darauf hin, dass in Bremen mittlerweile gut 80 Prozent der Toten eingeäschert würden und sich vor diesem Hintergrund auch die Wünsche änderten, wie mit der Totenasche umzugehen sei. Dabei wüchse vor allen Dingen auch die Zahl derjenigen, die eine Bestattung außerhalb der herkömmlichen Friedhöfe – auf Seen, in einem Friedwald oder an einem anderen Ort – wünschte, erklärte Gottschalk damals.
In diesem Zusammenhang wies er auch auf die engen Grenzen der bisherigen Friedhofsordnung hin. Sie zwänge viele Menschen dazu, nach Wegen zu suchen, den bestehenden Friedhofszwang zu umgehen. So entstünden Situationen, die für Angehörige und Verstorbene gleichermaßen unwürdig seien.
Gestützt von Expertengutachten entschied man sich während eines längeren Prozesses für eine Novellierung der alten Friedhofsordnung. Das Ergebnis dessen ist die Änderung des Friedhofs- und Bestattungswesens, die der Senat im Oktober 2014 vorgelegt hat und die von den Mitgliedern der Bürgerschaft beschlossen wurde. Sie ermöglicht nun unter anderem das Verstreuen von Asche auch außerhalb von eigentlichen Friedhofsflächen. „Zukünftig soll es auch möglich sein, die Asche von Verstorbenen auf ausgewiesenen öffentlichen Flächen oder privaten Grundstücken auszustreuen. Voraussetzung dafür ist aber, dass der Verstorbene dem zu Lebzeiten schriftlich zugestimmt hat. Dazu gehört auch eine Verfügung über den gewünschten Ort und die Benennung einer für die Bestattung verantwortlichen Person“, erklärt Gottschalk das neue Bestattungsgesetz. „Damit können wir eine würdevolle Bestattung sicherstellen und gehen gleichzeitig auf die aufkommenden Wünsche aus Teilen der Bevölkerung ein.“
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