
Die Bremische Bürgerschaft hat heute die Neuregelung des Bremischen Krankenhausgesetzes beschlossen. Damit wird die Krankenhausplanung im Land an die neuen bundesrechtlichen Vorgaben angepasst. Die SPD-Gesundheitspolitikerin Ute Reimers-Bruns begrüßte die Reform und betonte insbesondere die Bedeutung von Qualität, Notfallversorgung und einer besseren Zusammenarbeit im Gesundheitswesen.
Mit der Neuregelung des Bremischen Krankenhausgesetzes stellt Bremen seine Krankenhausplanung auf die neuen bundesrechtlichen Vorgaben um. Künftig bilden sogenannte Leistungsgruppen mit einheitlichen Qualitätsanforderungen die Grundlage für die somatische Krankenhausplanung und die Zuweisung von Vorhaltebudgets. Die neue Regelung soll bereits ab 2027 greifen und den Kliniken damit frühzeitig Planungssicherheit geben.
„Im Mittelpunkt des Gesetzes steht die Qualität der medizinischen Versorgung sowie der Schutz und die Sicherheit der Patientinnen und Patienten“, erklärte Ute Reimers-Bruns, gesundheitspolitische Sprecherin der SPD-Fraktion. Besonders wichtig sei dabei eine leistungsfähige Notfallversorgung. Ziel sei es, die Wartezeiten in den Notaufnahmen deutlich zu verkürzen und ausreichende intensivmedizinische Kapazitäten sicherzustellen.
Auch die Zusammenarbeit zwischen Rettungsdiensten, Arztpraxen, Psychotherapeutinnen sowie Einrichtungen aus Rehabilitation und Pflege soll bessert werden. Zudem werden Aus-, Fort- und Weiterbildung als wichtige Aufgaben der Krankenhäuser stärker berücksichtigt. „Die zunehmende Spezialisierung medizinischer Leistungen und die sektorenübergreifende Versorgung erfordern eine enge und verlässliche Zusammenarbeit“, so die stellvertretende Fraktionsvorsitzende. Mit dem Gesetz werde hierfür nun ein verbindlicher Rahmen geschaffen.
