
In Österreich ist der elektronische Impfpass bereits Standard – verpflichtend für alle Bürgerinnen und Bürger. Könnte ein solches Modell auch in Deutschland eingeführt werden? Ute Reims-Bruns, gesundheitspolitische Sprecherin der SPD-Fraktion, fragte deshalb heute den Senat: „Wie bewertet dieser das österreichische Vorbild? Welche Rolle spielt dabei die elektronische Patientenakte (ePA)? Und wird die Nutzung des Impfpasses künftig an die ePA-Zustimmung gekoppelt sein?“
Für den Senat antwortete die zuständige Staatsrätin Silke Stroth in der Bremischen Bürgerschaft, dass Österreich mit seinem verpflichtenden elektronischen Impfpass einen anderen Weg als Deutschland gehe. Dort werde dieser als zentrales Instrument zur Gesundheitsvorsorge angesehen, das perspektivisch den Papierimpfpass vollständig ablösen solle. Die dortige Nicht-Abmeldemöglichkeit werde mit dem öffentlichen Interesse an einer vollständigen Impfdokumentation begründet, insbesondere vor dem Hintergrund pandemiebedingter Erfahrungen.
Für Deutschland sei ein solches Modell jedoch nicht ohne Weiteres übertragbar, da der digitale Impfpass hier lediglich eine freiwillige Teilleistung der elektronischen Patientenakte sei. Eine Verdrängung des gelben WHO-Impfpasses sei daher nicht zu erwarten. Dennoch betonte die Staatsrätin, dass ein elektronische Impfpass auch in der Bundesrepublik zahlreiche Vorteile bringen könnte – etwa für die persönliche Dokumentation oder epidemiologische Auswertungen. Zur Nutzung ließ Stroth wissen, dass der digitale Impfpass in einer kommenden Ausbaustufe in die elektronische Patientenakte integriert werde. Dabei werde der digitale Impfpass ausschließlich im Rahmen der ePA nutzbar sein. Ohne Zustimmung zur ePA könne daher auch kein digitaler Impfpass verwendet werden.
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